Hubmann Vreni · Nationalrat · 2003-09-30
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-30
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung: Bereits zum zweiten Mal müssen wir miterleben, wie mit einem Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision eingegriffen wird. Unter dem Vorwand der Dringlichkeit - und hier unter dem Vorwand des Sparens - wird das Gesetz, das gerade revidiert wird, massiv verschärft mit Massnahmen, die nichts mit Sparen zu tun haben und die gar keinen Spareffekt haben, ganz im Gegenteil. Es ist kein Zufall, dass beide Fälle, in denen so vorgegangen wird, die Asylgesetzgebung betreffen. Vergessen wir aber nicht: Die Qualität oder die Stärke eines Staates bzw. einer Gesellschaft misst sich vor allem auch daran, wie wir mit unseren schwächsten Mitgliedern umgehen.
Nun zu Artikel 14c Absatz 3: Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu unterstützen. Vorläufig Aufgenommene leben schon seit längerer Zeit in der Schweiz. In der Regel haben sie einen Arbeitsplatz - meist einen schlecht bezahlten -, und es macht keinen Sinn, sie weiterhin schlechter zu stellen. Es sind gut integrierte Leute, oft mit Familie, und sie sind froh, hier bleiben und arbeiten zu können. Ihre Beschäftigung von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage abhängig zu machen, macht keinen Sinn. Sie sind da, sie wollen arbeiten und wollen nicht unser Sozialsystem belasten. Wer arbeitet, ist selber in der Lage, für seine Existenz zu sorgen, und ich kenne vorläufig Aufgenommene, die zu eigentlichen Stützen unserer Gesellschaft geworden sind.
Was die SVP in ihren Inseraten suggeriert, dass nämlich Asylsuchende und Arbeitsmigranten und -migrantinnen in sozialen Hängematten liegen, ist eine freche Lüge. Wir sind es, die Gesetze machen, welche diese Menschen daran hindern, einem Arbeitserwerb nachzugehen. Wir haben ein Arbeitsverbot für Asylsuchende, das im Kanton Zürich auf sechs Monate ausgedehnt wurde, und jetzt wollen Sie diese Bestimmung.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen. Übrigens: Wir werden das Stimmverhalten der SVP-Fraktion scharf beobachten und sie beim nächsten "Hängematten-Inserat" direkt zur Verantwortung ziehen.
Zu Artikel 43 Absatz 2: Bei diesem Minderheitsantrag geht es um Personen, die zwar einen negativen Entscheid erhalten, aber eine erneute Überprüfung ihrer Situation beantragt haben. Dazu sind sie berechtigt. Ein Revisionsverfahren kann sehr lange dauern. Ich kenne eine Familie, die ein solches Revisionsbegehren gestellt hat; nach zwei Jahren wartete man noch immer auf eine Antwort! Der Betroffene ist Familienvater mit zwei Kindern. Ist es sinnvoll, diesem Mann zu verbieten, zu arbeiten und seine Familie zu ernähren? In der Kommission argumentierte Herr Gerber vom BFF wie folgt: Wenn eine Person einen negativen Entscheid erhalten habe, sollte sie nicht mehr arbeiten, sondern sich auf die Rückkehr konzentrieren. Soll man zwei Jahre lang dasitzen und sich auf die Rückkehr konzentrieren, in dieser Zeit aber von Fürsorgegeldern leben? Es ist doch viel sinnvoller, diesen Leuten zu erlauben zu arbeiten. Im Übrigen erinnere ich Sie an den Fall der Wirtin im Berner Oberland, die einen wertvollen Mitarbeiter von einem Tag auf den anderen verlor, obwohl seine Ausreise verschoben werden musste. Er durfte nicht mehr arbeiten. Wir müssen aber eine Politik machen, die von den Leuten verstanden wird.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.