Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-21
Wortprotokoll
Ich beginne mit der Frage von Herrn Leuenberger: Der Bundesrat hat ursprünglich vorgeschlagen, dass die Zulassung von "40-Tönnern" von den Kantonen bewilligt werden könne. Er hat auch gesagt, die Kantone könnten das untersagen, wenn ihre Strassen nicht für das Gewicht von 40-Tonnen-Lastwagen gebaut seien. Der Bundesrat ging davon aus, dass die Kantone die Verhältnisse in ihrem Gebiet kennen und der Bund das nicht überprüfen kann.
Zu unserer grossen Überraschung hat der Nationalrat beschlossen, dass der Bund "40-Tönner" bewilligen könne. Das ist zu meiner Überraschung so beschlossen worden. Ich habe mir damals gedacht: Zum Glück haben wir noch den Ständerat; der wird dann wohl sagen, dass die Kantone dafür zuständig seien und nicht der Bund, umso mehr, als bis jetzt für alle Ausnahmebewilligungen für "40-Tönner", aber auch für Sondertransporte usw. die Kantone zuständig sind. Der Bund hat gar nicht die notwendigen Ämter, die das bewilligen könnten. Es war also eine völlige Überraschung, dass der Nationalrat eine zentralistische Lösung gewählt hat.
Ihre Kommission ist mit ihrer Formulierung noch weiter gegangen. Zwar steht in der Überschrift "Ausnahmebewilligung für Holztransporte", aber wenn Sie nachher den Text lesen, ist von einer Bewilligung gar nicht mehr die Rede. Wenn es um Lothar geht, gilt offenbar einfach die 40-Tonnen-Limite; das heisst, jeder Lastwagenchauffeur befestigt an der Frontscheibe statt des Namensschildes - "Fredi" oder wie er auch immer heissen mag - ein Schild mit der Bezeichnung "Lothar" und kann dann mit einem "40-Tönner" durch die Schweiz brausen. Das ist die Folge dieses Artikels. Von daher muss ich den Antrag Bieri, der denjenigen des Bundesrates ergänzt und dem Antrag Bezzola im Nationalrat entspricht, unterstützen.
Nach der Zahl der Wortmeldungen zu schliessen, muss man davon ausgehen, dass Sie trotzdem den Antrag der Kommission unterstützen. Ich glaube aber nicht, dass der Nationalrat eine vernünftigere Lösung finden wird, denn er will, dass der Bund das bewilligt und nicht die Kantone. In diesem Fall müssten wenigstens Sie in der Differenzbereinigung nochmals mit etwas Klarerem kommen.
Für den Fall, dass Sie dem Antrag der Kommission zustimmen sollten, halte ich an Absatz 2 fest. Nicht bei jedem Strässchen, das nicht für "40-Tönner" gebaut ist, steht eine Tafel mit der Aufschrift "Höchstens 10 Tonnen".
Mein Hauptantrag ist, dass Sie dem Entwurf des Bundesrates, ergänzt um den Antrag Bieri, zustimmen. Wenn Sie aber der Kommission folgen, solten Sie Absatz 2 gemäss Bundesrat aufrechterhalten.