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Müller Damian · Ständerat · 2026-03-10

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-10

Wortprotokoll

Wir sprechen hier nicht über Theorie, wir sprechen über rechtskräftige Entscheide zu Wegweisungen und Landesverweisungen, die nach einem ordentlichen Verfahren gefällt wurden. Es sind Entscheide, die gelten sollten, und trotzdem werden sie in der Schweiz unterschiedlich vollzogen. Es gibt Kantone mit hohen Vollzugsquoten, und es gibt Kantone mit Quoten unter 50 Prozent, teilweise sogar unter 30 Prozent. Das ist aus meiner Sicht kein Detail, das ist ein strukturelles Problem.

Der Bundesrat sagt, die gesetzlichen Grundlagen seien vorhanden, die Kantone seien zuständig, es gebe bereits Anreize, man könne Beiträge kürzen oder auch zurückfordern. Wenn das alles genügt, warum bestehen dann seit Jahren diese Unterschiede? Offensichtlich wirken die bestehenden Instrumente nicht überall gleich, und genau hier liegt der Kern meiner Motion. Es geht nicht um eine Zentralisierung, sondern um Rechtsgleichheit. Bundesrecht darf nicht vom Wohnkanton abhängen, ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid muss in Zürich, im Tessin oder eben auch in der Romandie gleich ernst genommen werden, sonst untergraben wir die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates.

Der Bundesrat warnt vor angeblich komplexen Situationen, vor möglichen Kantonswechseln. Ich halte dieses Argument für konstruiert. Rechtskräftige Entscheide verschwinden nicht, nur weil jemand die Kantonsgrenze überschreitet. Zuständigkeiten lassen sich regeln; was sich nicht regeln lässt, ist fehlender Vollzugswille.

Meine Motion will zwei Aufgaben klar regeln. Erstens soll jeder Kanton einen vollziehbaren Entscheid auch dann umsetzen können, wenn der ursprünglich zuständige Kanton untätig bleibt - nicht als Strafe, sondern als Sicherheitsnetz für den Rechtsstaat. Zweitens soll ein klares Anreizsystem geschaffen werden. Wer vollzieht, soll die Kosten nicht allein tragen; wer trotz Zuständigkeit nicht vollzieht, soll nicht zusätzlich profitieren. Das ist kein Belohnungssystem, das ist eine Frage der Fairness.

Ich möchte klarstellen: Kantone, die ihre Wegweisungen ordnungsgemäss vollziehen, sollen keine zusätzlichen Entschädigungen erhalten; sie erhalten dafür bereits eine Pauschale des Bundes. In meinem Vorstoss geht es um einen anderen Fall: Wenn ein Kanton eine Wegweisung nicht vollzieht und ein anderer Kanton diese Aufgabe übernimmt, obwohl ihm der Fall nicht zugewiesen ist, soll der vollziehende Kanton eine Entschädigung erhalten. Konkret: Er sollte mindestens jene Bundespauschale erhalten, die eigentlich dem zuständigen Kanton zugestanden hätte. Eine besondere Entschädigung fordere ich also ausschliesslich für Kantone, die Wegweisungen in Fällen übernehmen, für die sie ursprünglich nicht zuständig waren.

Der Bund hat gemäss Verfassung die Pflicht, die Umsetzung des Bundesrechtes zu überwachen. Diese Pflicht endet nicht mit dem Hinweis auf föderale Zuständigkeiten. Föderalismus,[NB]das wissen wir, bedeutet Verantwortung, nicht Beliebigkeit.

Wenn wir rechtskräftige Wegweisungen aussprechen, dann müssen sie auch vollzogen werden, sonst verlieren unsere Entscheide an Autorität, und das Vertrauen in das Migrationssystem erodiert weiter. Es geht um Einheit im Vollzug, es geht um Glaubwürdigkeit, es geht um Rechtsgleichheit.

Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung: Unser Kollege Daniel Fässler reichte am 23.[NB]September 2024 die Motion 24.3937, "Wegweisungsverfügungen sind rascher und konsequenter zu vollziehen", ein. Der Bundesrat beantragte damals, die Motion abzulehnen, doch beide Kammern dieses Parlamentes nahmen die Motion klar an. Damit ist der Auftrag eigentlich eindeutig. Er geht in eine ähnliche Richtung wie meine Motion.

Heute hören wir aber - das werden Sie auch festgestellt haben, wenn Sie die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Motionen unserer Kolleginnen und Kollegen genau gelesen haben -, dass immer wieder gesagt wird: "Im Rahmen der Asylstrategie 2027 wird geprüft [...]." Ich sage klar: Das genügt nicht - wir erwarten Umsetzungen. Wenn das Parlament entscheidet, dann ist das kein Diskussionsvorschlag, der im Raum steht, sondern ein Auftrag. Sonst entsteht bei klaren Beschlüssen der Eindruck, dass wir einfach auf die Pausetaste drücken. Eine Pausetaste, Herr Bundesrat, das wissen Sie so gut wie ich, ist im Sport und insbesondere im Fussball manchmal sehr sinnvoll. Bei der Umsetzung von Parlamentsentscheiden ist sie aber nicht sinnvoll. Dort erwarten wir Fortschritte, und zwar jetzt. Wenn wir nach einem klaren Auftrag zuerst einmal pausieren, dann untergraben wir die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.