Rüegger Monika · Nationalrat · 2026-03-10
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10
Wortprotokoll
Es geht heute nicht um die Frage, ob die Schweiz den Wiederaufbau der Ukraine unterstützt, und auch nicht darum, wie viel wir beitragen - das hat das Parlament längst entschieden. Es geht einzig um die Frage, ob die Schweiz mit einem Drittel des bereits gesprochenen Budgets gezielt Projekte des Schweizer Privatsektors einbinden soll.
Die Kritiker des Staatsvertrags möchten eben genau das verhindern. Sie wollen nicht, dass ein Drittel der Mittel über wirtschaftlichen Wiederaufbau und wirtschaftliche Wiederaufbauprojekte fliesst und damit auch Schweizer Unternehmen involviert werden, Unternehmen, die in der Ukraine bereits tätig und darin erfahren sind. Der Wiederaufbau in der Ukraine ist ein partnerschaftlicher Prozess, in dem beide Staaten, die Schweiz und die Ukraine, verbindlich festlegen müssen, was sie leisten können. Ein Schweizer Gesetz ist aber nur für uns verbindlich. Die Ukraine wird zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet. Für erfolgreiche Projekte, ob bei der Berufsbildung, bei Infrastrukturen, im Energiesektor, im Bahnbereich oder beim Wiederaufbau von Lieferketten, müssen aber beide Seiten verpflichtet sein.
Nur ein Staatsvertrag stellt sicher, dass sich die Ukraine, die ihre Bedürfnisse wohl definieren kann, zu bestimmten Regeln verpflichten und aktiv mitwirken muss. Diese beidseitige Verpflichtung ist mit einem nationalen Gesetz schlichtweg nicht möglich. Ein Staatsvertrag liefert zudem eine klare Rechtsgrundlage für die gezielte, transparente und bedarfsgerechte Einbindung des Schweizer Privatsektors. Die Teilnahme solcher Schweizer Unternehmen, die bereits in der Ukraine tätig sind, wird damit sauber geregelt, auch unter Einbezug der lokalen ukrainischen Wirtschaft.
Hier geht es nicht nur um allgemeinen Wiederaufbau; hier geht es um den Wiederaufbau in Bereichen, in denen die ukrainische Wirtschaft derzeit nicht imstande ist, ihn selber zu leisten. Es geht auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort. Der Teil der Wirtschaft, der mit einbezogen würde, ist nur ein Drittel des Gesamtprojekts; zwei Drittel bleiben bei der klassischen Entwicklungs- und humanitären Hilfe.
Entscheidend ist auch der Faktor Zeit. Die Ukraine braucht Unterstützung, und zwar schnell und sofort. Hingegen wäre ein Gesetz ein langwieriger Prozess. Er wäre politisch umstritten und würde dringend nötige Projekte verzögern. Ein Staatsvertrag hingegen wirkt sofort, ist unbürokratisch und kann in direkter Abstimmung mit der ukrainischen Behörde und der ukrainischen Wirtschaft umgesetzt werden. Der Staatsvertrag ist deshalb nicht nur das bessere Instrument, er ist auch das einzige funktionierende Instrument, das wir schnell und effizient einsetzen können, eben gerade für die örtliche ukrainische Wirtschaft und für unsere Wirtschaft, die in der Ukraine tätig ist.
Die Motion der APK dient also eigentlich einzig der Verzögerung und würde die Einbindung der Schweizer Firmen, der Schweizer Wirtschaft, einschränken oder gar verhindern. Das schadet der Ukraine, und es schadet unseren eigenen Unternehmen, die in der Ukraine eine Niederlassung haben, die bereitstehen und beim Wiederaufbau gebraucht werden.
Darum unterstützen Sie bitte meine Minderheit, das heisst Unterstützung für eine rasche, unbürokratische Hilfe mit einem Staatsvertrag, und lehnen Sie die Motion ab.