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Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-10

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10

Wortprotokoll

Herr Kollege Fässler, Sie haben grundsätzlich natürlich recht. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass dieses Asylverfahren eine Verbundaufgabe ist; diese Aufgabe sollte auf der gleichen Rechtsgrundlage ausgeführt werden. Es ist eben sehr komplex, wenn jetzt jeder einzelne Kanton diese Bestimmungen anpassen muss - und wenn dann der Bund seine Bestimmungen anpasst, müssen es auch die Kantone wieder tun. Mit einer solchen Kann-Bestimmung im Bundesgesetz müssten die Kantone eben[NB]nichts[NB]machen.[NB]Sie könnten auf der einfachen Grundlage einer Verordnung die Regeln der Bundesasylzentren anpassen.

Es geht um die Bundesasylzentren, die für die Wegweisung und für den Wegweisungsvollzug zuständig sind. Das macht den Kantonen - das Beispiel des Kantons Thurgau sei genannt - eben grosse Probleme. Sie müssen die Asylsuchenden in den kollektiven kantonalen Zentren an neue Regeln gewöhnen, an Regeln, die viel liberaler sind und die dann eben den Wegweisungsvollzug erschweren; deshalb dieses einfache Anliegen. Es mag jetzt hier etwas hoch platziert worden sein, aber es geht darum, dass man das Gesetz aufseiten des Bundes mit einer Kann-Bestimmung ergänzt. Die Kantone wären dann weiterhin frei, und es müsste nicht jeder Kanton für sich legiferieren.

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