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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-10

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion verlangt vom Bundesrat ein nationales Monitoring von Tatpersonen häuslicher Gewalt. Der Bundesrat ist bereit, auch diese Motion umzusetzen. In der Begründung der Motion wird hierfür ein übergeordnetes Rahmengesetz gefordert, gleich wie bei der soeben beratenen Motion Maret Marianne. Ich verweise daher auf die Ausführungen, die ich soeben gemacht habe.

Auch für die Umsetzung der vorliegenden Motion wären im Wesentlichen die Kantone zuständig. Aber es gibt Anzeichen dafür, dass die Kantone bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt an ihre Grenzen stossen und dass ein entsprechendes nationales Monitoring sehr nützlich für sie wäre. Ein nationales Rahmengesetz, wie es die Motion Maret Marianne fordert, würde für ein Monitoringsystem für Tatpersonen häuslicher Gewalt Leitlinien vorgeben. Mit einem solchen System könnte der Schutz von Opfern in der ganzen Schweiz verbessert werden.

Die Bekämpfung häuslicher Gewalt, ich habe es gesagt, ist eine Priorität des Bundes. Es ist Zeit, dass wir hier vorwärtskommen, dass wir die Kantone unterstützen und dafür ein nationales Rahmengesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt schaffen. Der Bund könnte nach geltendem Recht [PAGE 158] grundsätzlich ein nationales Monitoringsystem zur Erfassung von Tatpersonen häuslicher Gewalt einrichten. Darüber hinaus fordert die Motion aber ein Monitoringsystem, welches die Beobachtung von Tatpersonen, die Erstellung detaillierter Täterprofile, die Analyse relevanter Risikofaktoren sowie die Einschätzung des Rückfallrisikos zum Gegenstand hat. Für diese Punkte sowie für ein übergeordnetes Rahmengesetz fehlt dem Bund jedoch die verfassungsrechtliche Zuständigkeit. Auch hier zeichnet sich folglich ab, dass für die Umsetzung der Motion durch den Bundesrat eine Verfassungsänderung nötig ist. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass sich der Aufwand im Interesse der Opfer lohnt.

Ich betone noch einmal, dass es für den Bundesrat selbstverständlich ist, sich bei der Ausarbeitung einer solchen Vorlage eng mit den Kantonen abzustimmen. Im Einzelnen wäre bei der Umsetzung der Motion zudem zu klären, wie ein solches Monitoringsystem grundrechts- und datenschutzkonform ausgestaltet werden kann.

Aus den eingangs ausgeführten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der vorliegenden Motion.