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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-10

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10

Wortprotokoll

Zu meinen Interessenbindungen: Ich bin mindestens einmal pro Monat bei der Art von Vorfällen vor Ort, um die es in der Motion geht - nicht weit weg, sondern direkt vor Ort. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, nimmt aber nur sehr spärlich dazu Stellung: "Er weist jedoch darauf hin, dass mutmasslich eine Änderung der Bundesverfassung nötig sein wird." Ich weiss nicht, warum; die Gründe dafür sehe ich nicht.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Auch ich kann bestätigen, dass das Anliegen sehr wichtig ist und dass das Ausmass der Gewalt in den letzten zehn Jahren enorm zugenommen hat. Sie können sich das nicht vorstellen - ich möchte Ihnen am liebsten Bilder davon zeigen, was vor Ort in Wohnungen, in Häusern, in unserer Nachbarschaft passiert. Dennoch komme ich zum Schluss, dass wir die föderalen Strukturen und Zuständigkeiten nicht ändern müssen. Falls das gemeint ist, Herr Bundesrat, möchte ich gerne wissen, was denn geändert werden soll, wenn wir die Verfassung mutmasslich ändern müssten, um die Motion umzusetzen. Darum geht es in der Stellungnahme des Bundesrates. Ich sehe es einfach nicht. [PAGE 154]

Es geht um die Grundsatzfrage, wie wir Menschen - Frauen, Kinder - vor rückfälligen, kaltblütigen, barbarischen Gewaltverbrechern schützen wollen, deren Zahl zugenommen hat und die wir, nicht nur, aber teilweise, importiert haben. Wie wollen wir das tun? Das ist die Kernfrage. Bei häuslicher Gewalt stelle ich die Frage ein bisschen anders: Wie wollen wir Frauen und Kinder vor renitenten, bösartigen, empathielosen Narzissten mit Gewaltpotenzial schützen? Das ist nicht genau die gleiche Frage.

Meine Antwort ist klar. Ich nehme die zentralen Elemente der Motion heraus. Wir haben bereits alle zentralen Elemente, um Menschen - Frauen, Kinder - zu schützen. Wir haben das Strafgesetzbuch, in dem der Strafrahmen geregelt ist. Hier könnten wir folgende Frage stellen: Müssen wir bei häuslicher Gewalt nicht Mindeststrafen einführen? Das ist sehr umstritten. Wir wollen ja den Gerichten einen möglichst grossen Strafrahmen geben, damit sie punktuell und im Einzelfall richten können. Mindeststrafen sind sehr umstritten.

Im konkreten Fall des rückfällig gewordenen barbarischen Gewaltverbrechers N.[NB]D.[NB]wurde die Schweiz durch den EGMR verurteilt, weil die Behörden nicht reagiert bzw. die Situation offenbar falsch eingeschätzt hatten. Darum ging es in der Verurteilung; so schätze ich das ein. Aber das heisst noch lange nicht, dass unser System nicht funktioniert.

Abgesehen von den Strafrahmen im Strafgesetzbuch müssen wir uns also fragen: Müssen wir in solchen Fällen auch bei der Verwahrung etwas tun? Darüber, wie wir das machen wollen, haben wir auch schon diskutiert. Da hapert es meistens beim Vollzug.

Zentrale Elemente, die in der Motion gefordert werden, sind Kontakt- und Rayonverbote. Diese Möglichkeit ist in Artikel 67b StGB vorgesehen, wonach die Gerichte Kontakt- und Rayonverbote bis zu fünf Jahren aussprechen können, sogar mit der Androhung von Fussfesseln, was ebenfalls gefordert wird. Das gibt es also bereits; die Gerichte müssen es lediglich aussprechen. Wir können nun darüber philosophieren, ob die Gerichte den Willen des Gesetzgebers umsetzen oder nicht. Aber die Instrumente haben wir. Wir haben das Instrument der Ausschaffung, wir haben den Landesverweis. Was braucht es darüber hinaus in einem Rahmengesetz? Wir haben alles.

Nun stellt sich die Frage, ob die Behörden die Situation vor Ort richtig einschätzen. Es geht nicht um uns als Parlament, sondern um die Behörden. Leiten sie die Massnahmen, die wir alle bereits vorgesehen haben, korrekt ein? Offenbar kann es, auch wenn es nicht vorkommen sollte und dürfte, in der Praxis zu Fehleinschätzungen kommen. Und diese Fehleinschätzungen stehen und fallen mit den Menschen vor Ort und nicht mit Änderungen von Gesetzen. Entweder haben die Verantwortlichen vor Ort den Mut, solche Leute mitzunehmen, und zwar wirklich mitzunehmen, oder sie haben diesen Mut nicht. Das ist meine Beobachtung, wenn ich vor Ort bin: Es wird diskutiert, ob man jemanden nun mitnehmen soll oder nicht. Solche langen Diskussionen gäbe es bei mir nicht, wenn ich sehe, was vor Ort Sache ist.

Alle Massnahmen, die mit der Motion zentral gefordert werden, sind bereits in unserer Gesetzgebung enthalten. Daher stellt sich die Frage, ob wir es den Kantonen, den Behörden, der Polizei und den Staatsanwälten zutrauen, ihre Aufgaben richtig zu erfüllen. Ich stelle fest: Sie machen ihre Arbeit gut. Fehler können vorkommen. Sie dürften zwar nicht vorkommen, aber manchmal passiert es eben, dass Personen nicht dingfest gemacht, nicht ausgeschafft oder nicht ausreichend lange verurteilt werden. Das sind mögliche Schwachpunkte in unserem System. Ansonsten muss ich sagen: Es funktioniert. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.

Ich bin gerne bereit, bei der Verwahrung, im Strafgesetzbuch, bei Kontakt- und Rayonverboten Verfeinerungen vorzunehmen, aber die Instrumente haben wir bereits. Ich bin überzeugt, dass die Kantone und vor allem die Polizei und die Staatsanwälte ihre Aufgaben gut machen. Unterschwellig könnte man aus dieser Motion ableiten, die Behörden würden ihre Aufgaben nicht richtig erfüllen; dagegen möchte ich mich ausdrücklich wehren. Sie machen ihre Arbeit gut. Es passieren jedoch Fehler, leider, Fehler, die nicht passieren dürften, weil man vor Ort manchmal zu gutmütig ist. Man glaubt sogenannten Narzissten, die ihr Verhalten gut verdecken können, und lässt sich von ihren Argumenten überzeugen.

Nach all dem Gesagten bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.