Jost Marc · Nationalrat · 2026-03-10
Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die vorliegende Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung den Vorrang der schweizerischen Rechtsordnung, zum Beispiel gegenüber religiösen oder kulturellen Vorschriften, schriftlich ausdrücklich und vorbehaltlos anerkennen. Was auf den ersten Blick nach einer notwendigen Klarstellung aussieht, entpuppt sich bei genauerer Analyse als eine Massnahme, die ebenso unnötig wie wirkungslos ist. Das Rad muss aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht neu erfunden werden.
Warum ist die Initiative unnötig? Weil unsere Rechtsordnung bereits heute klare Antworten gibt. Mit der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) haben wir bereits griffige Kriterien geschaffen. Gemäss Artikel 58a AIG ist die Respektierung der Werte unserer Bundesverfassung sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Wer unsere Gesetze bricht oder unsere Grundwerte missachtet, erfüllt diese Kriterien bereits heute nicht. Ein zusätzliches Formular, eine Unterschrift für die Galerie oder, wie der Minderheitssprecher gesagt hat, eine symbolische Geste schafft kein bisschen mehr Sicherheit. Es bläht lediglich den Verwaltungsapparat auf, ohne die Integration materiell zu verbessern.
Integration ist ein Prozess, nicht einfach ein bürokratischer Akt. Die geltende Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern stellt zum Beispiel sicher, dass Neuzugezogene nicht im Ungewissen gelassen werden. Die Behörden sind verpflichtet, beim Zuzug umfassend über die Rechtsordnung und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung zu informieren. Noch entscheidender ist Folgendes: Wenn ein besonderer Integrationsbedarf besteht, sei es bei der Sprache, der beruflichen Eingliederung oder auch beim Verständnis unserer Gesellschaftsordnung, setzen wir auf Integrationsvereinbarungen. Das sind keine blossen Papiere, sondern verbindliche Instrumente. Diese Vereinbarungen legen konkrete Ziele fest. Werden diese Ziele selbstverschuldet nicht erreicht, hat das auch rechtliche Folgen, von[NB]der[NB]Kürzung[NB]von Sozialhilfeleistungen bis hin zum Widerruf der Aufenthaltsbewilligung. Wir haben also bereits heute ein System, das auf Leistung und Gegenleistung basiert und bestens funktioniert. Deshalb: Taten statt Lippenbekenntnisse.
Die Minderheit der Kommission sieht in einer schriftlichen Erklärung eine notwendige weitere Hürde. Aber wir müssen uns fragen, was denn eine Unterschrift wert ist, wenn der Wille zur Integration fehlt. Jemand, der bereit ist, unsere Rechtsordnung zu missachten, wird sich kaum durch eine Unterschrift unter ein Formular davon abhalten lassen. Ein liberaler Rechtsstaat zeichnet sich vielmehr gerade dadurch aus, dass er Menschen an ihren Taten misst. Wir sanktionieren deshalb Fehlverhalten und fördern den Integrationswillen. Hingegen stellt ein präventiv abgepresstes Loyalitätsbekenntnis alle Ausländerinnen und Ausländer unter einen Generalverdacht, der nicht notwendig ist. Echte Integration zeigt sich vielmehr im Alltag, in der wirtschaftlichen Unabhängigkeit, im Erwerb einer Landessprache und im respektvollen Umgang miteinander.
Symbolpolitik löst hingegen keine Vollzugsprobleme. Was wir brauchen, ist nicht mehr Papier, sondern einen konsequenten Vollzug des bestehenden Rechts. Wer die Regeln bricht, muss die Konsequenzen tragen; das ist heute bereits Gesetz. Bleiben wir bei diesem konsequenten Weg, statt auf wirkungslose Symbole zu setzen.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit der Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben.