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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-03-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10

Wortprotokoll

In den letzten rund eineinhalb Jahren hat das Parlament im Asyl- und Ausländerrecht eine Vielzahl von Vorstössen an den Bundesrat überwiesen; Herr Kollege Maillard hat bei der Begründung seines Ordnungsantrages darauf hingewiesen. Die vielen überwiesenen Vorstösse sind ein klares Zeichen für die Unzufriedenheit des Parlamentes mit der aktuellen Situation und für die Erwartung, dass sich rasch und konkret etwas ändert.

Der Bundesrat ist in diesem Sinne bereits beauftragt, im Asylgesetz bzw. im Ausländer- und Integrationsgesetz diverse Anpassungen vorzunehmen. Die meisten der vom Parlament verlangten Änderungen zielen darauf ab, die illegale Migration stärker zu bekämpfen, die Asylverfahren zu beschleunigen, kriminelle und renitente Asylsuchende sowie sich illegal in der Schweiz aufhaltende Ausländer härter anzufassen und Wegweisungen konsequenter zu vollziehen.

In einem Anhang zur Asylstrategie sind fünfzehn vom Parlament an den Bundesrat überwiesene Vorstösse aufgelistet. Diese Liste ist nicht einmal vollständig, so fehlt beispielsweise die von beiden Kammern gutgeheissene Motion Schwander 24.4495 sowie meine ebenfalls an den Bundesrat überwiesene Motion 24.3937, mit der der Bundesrat aufgefordert wird, den rascheren und konsequenteren Vollzug von Wegweisungsverfügungen des SEM sicherzustellen.

Ich äussere mich nun nur zur Motion Chiesa 25.4577. Der Bundesrat lehnt diese ab und begründet dies unter anderem damit, dass im Zuge der Asylstrategie 2027 das Ziel verfolgt werde, den Vollzug der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen zu verbessern und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu evaluieren. Es fragt sich nun, was es noch zu prüfen und abzuklären gilt. Erstens hat das Parlament den Handlungsbedarf bereits identifiziert und dem Bundesrat den Auftrag erteilt, gesetzgeberisch tätig zu werden. Zweitens wird auch in den Dokumenten zur Asylstrategie 2027 das Problem anerkannt und der Handlungsbedarf bejaht. So wird im Analysepapier zur Asylstrategie unter anderem folgender Handlungsbedarf formuliert: "konsequentes Vorgehen der Behörden gegen kriminelle Personen mit ungeregeltem Aufenthalt". Dies ist im Sinne des Parlamentes, das entsprechende Vorstösse überwiesen hat. So weit, so gut.

Nur, wenn ich im sogenannten politischen Mandat zur Asylstrategie nachlese, wie dem Handlungsbedarf begegnet werden soll, frage ich mich schon, was unsere Entscheide nützen. Denn der Bundesrat möchte dem offenkundigen und unbestrittenen Handlungsbedarf wie folgt begegnen: "Entwicklung von noch gezielteren Massnahmen und Prüfung rechtlicher Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht, um die Handlungsfähigkeit des Systems im Umgang mit straffälligen Personen zu stärken". Das ist gut und recht, nur hat der Bundesrat entsprechende Aufträge vom Parlament bereits erhalten. Ich erinnere an überwiesene Motionen auch aus unserem Rat, beispielsweise an die Motion Friedli Esther 24.4429, an die Motion Schwander 24.4495, an die Motion Moser 25.3105 oder an die Motion Gössi 25.3292. Man könnte daher meinen, es sei nicht nötig, zu diesem Thema noch weitere Motionen einzureichen und gutzuheissen. Ebenso wenig ist es allerdings nötig, zu diesem Thema zuerst noch eine Strategie zu erarbeiten. Gefordert sind konkrete Massnahmen und nicht Strategiedokumente.

Der Bundesrat ist gemäss seiner Asylstrategie gewillt, konsequenter auf delinquente Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich zu reagieren und rechtliche Anpassungen zu prüfen, aber die bereits überwiesenen Aufträge genügen ihm offenbar noch nicht. Es ist daher offenbar nötig, noch weitere Vorstösse zu überweisen.

Auch aus diesem Grund unterstütze ich die Motion Chiesa.