Pult Jon · Nationalrat · 2026-03-10
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-10
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative Glarner wird verlangt, dass der Ertrag aus sämtlichen Ordnungsbussen künftig direkt der AHV zufliessen soll. Zu diesem Zweck müssten das Ordnungsbussengesetz sowie das Strassenverkehrsgesetz entsprechend geändert werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die Initiative geprüft und beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Nur auf den ersten Blick mag die Idee sympathisch erscheinen. Die AHV ist für die Bevölkerung von allergrösster Bedeutung, und zusätzliche Einnahmen für die Altersvorsorge sind grundsätzlich ein verständliches Anliegen. Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Lösung in mehrfacher Hinsicht problematisch ist.
Erstens stellt die Initiative einen erheblichen Eingriff in den Föderalismus dar. Heute gilt der Grundsatz, dass der Erlös von Bussen dem Gemeinwesen zufliesst, das die Sanktion ausspricht und auch vollzieht. Dieser Grundsatz ist im Strafgesetzbuch verankert. Die Kantone und Gemeinden tragen den Aufwand für Polizeiarbeit, Verfahren und Vollzug. Wenn sie künftig den grössten Teil der Einnahmen an den Bund zur Finanzierung der AHV abliefern müssten, würde dieses System grundlegend verändert.
Zweitens würde die Initiative Strafrecht und Sozialfinanzierung miteinander vermischen. Bussen sind bekanntermassen in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung von Recht und Ordnung sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Sie dienen nicht der Finanzierung sozialpolitischer oder anderer Aufgaben. Eine solche Zweckbindung erscheint aus rechtsstaatlicher Sicht sachfremd.
Drittens wurde in der Kommission auch auf praktische und rechtliche Inkohärenzen hingewiesen. Eine Übertretung kann entweder im Ordnungsbussenverfahren oder im ordentlichen Strafverfahren beurteilt werden. Würde der Vorschlag umgesetzt, würde der Ertrag der Busse - je nach Verfahrensart - entweder beim Kanton verbleiben oder an den Bund fliessen. Eine solche Unterscheidung wäre zufällig und rechtlich wenig verständlich.
Viertens handelt es sich bei den Bussen um keine stabile oder verlässliche Einnahmequelle. Die Einnahmen schwanken und sind deshalb für die langfristige Finanzierung der AHV wenig geeignet.
Zusammenfassend anerkennt die Kommission zwar das Anliegen, die AHV finanziell zu stärken, sie ist jedoch der Ansicht, dass dieser Vorschlag weder systematisch noch föderalistisch überzeugt und zudem neue rechtliche und praktische Probleme schaffen würde. Hinzu kommt, Sie haben es gehört, dass der Initiant offenbar eine andere Intention verfolgt als diejenige, die AHV oder die Verkehrssicherheit zu stärken, nämlich die Intention, dass die Gemeinwesen weniger Bussen verteilen.
Daher beantragt Ihnen unsere Kommission, ich sage es nochmals, mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.