Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-30
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-30
Wortprotokoll
In visionärer Prophetie hat Herr Weyeneth vorausgesagt, ich würde gewiss sagen, es sei eine komplexe Materie. Es ist tatsächlich eine komplexe Materie! Aber ich will etwas weiter gehen. Ich habe Verständnis für die Sorge, dass man sagt: Jetzt werden also diesen Beamten die Börsenverluste wieder bezahlt; andere müssen das bei ihren Kassen selber finanzieren - und müssen es erst noch als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Bundesbeamten tun! Dieses Problem nehmen wir ernst. Ich werde am Schluss noch kurz skizzieren, in welche Richtung wir gehen. Das ist ein politisches Problem, für das wir Verständnis haben.
Ich möchte aber noch eine Vorbemerkung machen: Die Kasse unserer Beamten ist eine gute Kasse, auch von den Leistungen her, aber es ist keine Luxuskasse. Wir haben, als wir Ihnen die letzte PKB-Gesetzesrevision unterbreitet haben, mit 13 Firmen gleichwertiger Dienstleistungsbetriebe Vergleiche gemacht. Wir sind in der Leistung knapp unter dem Mittel, und wir sind bei den Beiträgen stark über dem Mittel. Sie finden in der Privatwirtschaft also bessere Kassen - und zwar spreche ich nicht von KMU, sondern von vergleichbaren Dienstleistungsbetrieben.
Jetzt konkret, bevor ich auf das weitere Vorgehen zu sprechen komme: Es gibt verschiedene Gründe, warum wir diesen Antrag ablehnen müssen. Erstens geht es ja beim ersten Antrag um die Anlage der Gelder, die zu Durchschnittsrenditen der Bundesobligationen zu verzinsen seien. Seit dem 3. Januar dieses Jahres gibt es keine Anlagen mehr beim Bund, denn sie sind alle ausfinanziert. Sie sind heute alle am Markt. Diese Hälfte des Antrages ist also ohnehin schon gegenstandslos. Deshalb hat es keinen Sinn, das zu beschliessen.
Beim zweiten Antrag, zur Fehlbetragsschuld, ist es nicht dasselbe, weil diese noch nicht abgetragen ist; hier würde [PAGE 1609] also die Formulierung greifen. Hier ist es natürlich so, dass wir die Kasse sofort ausfinanzieren könnten. Wir möchten aber diesen Akt, für den wir einige Jahre Zeit haben, von den gesamten Refinanzierungsmöglichkeiten abhängig machen. Wir müssen das in die Märkte einbetten, damit wir nicht zu viel auf einmal aufnehmen müssen und die Liquidität der Märkte über die Zeit einigermassen gewährleistet ist. Deshalb möchten wir einen Spielraum haben. Ich könnte sagen: Ja gut, wir nehmen das Geld jetzt auf, und das Problem hat sich von selber erledigt. Das möchten wir nicht. Solange aber nun der Bund die Fehlbetragsschuld nicht auszahlt, hat die Kasse selber ja keine Möglichkeit, eine andere Anlage zu tätigen. Sie kann es nicht ertragreicher als in Obligationen anlegen.
Ich darf Ihnen sagen, dass die Performance der öffentlichen Kassen in der letzten Zeit, in diesem Jahr, Gott sei Dank höher ausgefallen ist. Die Performance unserer Kasse liegt, glaube ich, in der Grössenordnung von 4,5 Prozent. Wir würden ihr also eine tiefe Verzinsung aufzwingen und es ihr nicht ermöglichen, eine höhere zu erzielen, weil es am Bund liegt, ob er ausfinanzieren will oder nicht. Aber ich bin auch der Meinung, wir sollten es so rasch wie möglich ausfinanzieren, wenn es die Umstände erlauben. Ich muss jetzt nicht auf die Zinssätze eingehen - Sie kennen sie -, die Durchschnittssätze der Bundesobligationen liegen im Moment unter 3 Prozent, bei 2,8 Prozent. Es wäre für die Kasse in diesem Sinn also ein schlechtes Geschäft.
Ich komme noch zur Fehlbetragsschuld der angeschlossenen Organisationen. Hier sind wir auch der Meinung, dass diese Organisationen die Fehlbetragsschuld möglichst sollten zahlen können. Wir haben auch mit solchen Organisationen im Moment ziemlich heftige, sogar rechtliche Auseinandersetzungen. Dennoch sind wir der Meinung, dass diese Härtefallklausel nötig ist. Es gibt Organisationen, die das schlicht nicht können. Ich habe die ganze Liste hier: Es sind sehr viele; für die Kasse ist das nicht so schlecht, wenn sie noch Mitglieder hat, weil das die Kosten besser verteilt. Aber - Sie haben diesem Punkt damals zugestimmt - Sie haben eine Kann-Ordnung geschaffen: Der Bundesrat kann, aber er muss nicht. Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat das nicht nur relativ restriktiv, sondern sehr restriktiv gestalten wird, deshalb gibt es mit einigen Organisationen jetzt auch Auseinandersetzungen. Wir haben nämlich kumulativ folgende Kriterien:
1. Die Organisation muss dem Bund besonders nahe stehen.
2. Der Fortbestand der Organisation muss gefährdet sein.
3. Der Bund muss am Fortbestand ein Interesse haben.
Ich glaube, mit diesen eng gefassten Kriterien können Sie uns wirklich Ihr Vertrauen schenken, dass wir das restriktiv handhaben werden. Aber die wenigen Ausnahmen, die wir vielleicht gewähren, sind nötig, weil sonst die Folgen für die Betroffenen eben sehr schlimm wären.
Jetzt noch kurz zum weiteren Vorgehen: Ich habe am Anfang ein gewisses Verständnis für das Problem signalisiert. Herr Beck hat mich vorhin gefragt, wann der besagte Bericht komme. Ich habe über das Wochenende den umfangreichen Bericht von meiner Verwaltung und verschiedenen Arbeitsgruppen an den Bundesrat gelesen. Im Bundesrat werden wir noch in diesem Jahr - ich hoffe, so rasch wie möglich, ich muss noch einiges zuhanden des Papiers entscheiden - erste Entscheide treffen. Es geht dabei um die eigene Kasse: es geht um ihr Verhältnis zum BVG, das kommt neu in eine Revision; es geht auch um die Anfragen anderer Kassen, so von der Post, den SBB usw., die auch zum Bund gekommen sind. Alles, was wir bei der Kasse des Bundespersonals tun, hat eben auch eine Auswirkung auf die anderen Kassen, und zwar auch in Bezug auf deren Tragfähigkeit.
Unsere Überlegungen gehen im Moment in vier Richtungen:
1. Wir haben die Schulden der Kasse, die Deckungslücke von rund 12 Milliarden Franken, nun anerkannt. Davon sind eigentlich 7 Milliarden Franken gesetzlich völlig unbestritten, weil das eine bewusste Deckungslücke im Teilumlageverfahren gewesen ist, wo der Bund vor allem die Lohnerhöhungsbeiträge nicht einbezahlt hat. Da kann niemand vom Personal etwas dafür, wir dürfen das Personal dafür gewiss nicht bestrafen. Das wird also bedenkenlos geschuldet. Wir meinen aber, rechtlich müssten wir auch die Börsenverluste decken, die eingetreten sind, weil wir in einem schlechten Moment eingestiegen sind. Auch diese Schuld haben wir anerkannt. Aber wir prüfen die Frage, ob man, wenn es an der Börse sehr gut läuft und die Publica aus diesem Grund eine sehr hohe Rendite erzielt, davon nicht etwas in eine Art Arbeitgeberreserve zurücknehmen könnte; das ist rechtlich nicht unproblematisch, aber wird sind daran, die Frage zu prüfen.
2. Wir diskutieren über die Definition der Schwankungsreserve, die Sie ins Gesetz hineingenommen haben.
3. Wir glauben, dass wir die Garantie des Teuerungsausgleiches wahrscheinlich nicht mehr gewährleisten können. Wenn wir das nicht mehr täten, würden auch die Postkasse und die SBB-Kasse, deren Altrentner gleich behandelt werden müssen wie jene des Bundes, sofort sehr stark entlastet. Es ist natürlich für das Personal ein grosses Problem, wenn es keine staatliche Teuerungsgarantie mehr gibt und der Teuerungsausgleich nur noch von den Renditen abhängt. Aber das ist in anderen Kassen auch so. Das ist eine Massnahme, um die wir wahrscheinlich nicht herumkommen werden.
4. Vielleicht kommen wir dann im Zusammenhang mit Ihrer Motion auf diesen Punkt noch einmal kurz zu sprechen. Man kann beim Bund die volle Rente mit 62 Jahren beziehen, was zu früh ist. Das kann die Kasse so nicht finanzieren, da müssen wir wahrscheinlich das Alter erhöhen. Aber auch hier sind die Entscheide noch nicht gefällt. Das ist für das Personal natürlich eine Kröte, die erst geschluckt werden muss. Aufgrund der demographischen Veränderungen werden wir die Personalabgänge am Arbeitsmarkt wahrscheinlich schon in zehn Jahren nicht mehr so leicht ersetzen können. Auch das muss man im Ganzen mit berücksichtigen.
5. Das Letzte ist noch der Übergang zum Beitragsprimat, den wir jetzt gemäss Ihrer überwiesenen Motion vorzubereiten beginnen.
Sie sehen also: Vieles ist im Tun, da kommt etwas, das ist nicht einfach eine Vertröstung. Aber diese Komplexität, Herr Weyeneth, müssen wir zu bewältigen versuchen und sie dann so darstellen, dass auch Sie sie nicht mehr als ganz so komplex empfinden, aber auch nicht als zu einfach.
Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.