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Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-11

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-11

Wortprotokoll

Es wurde vom Kommissionssprecher und anderen Sprechern schon ausgeführt: Wir haben in der Schweiz um 2050 und danach zusätzliche Produktionskapazitäten für Strom von 50 Terawattstunden und mehr nötig. Es ist klar, ein grosser Teil dieser zusätzlichen Stromerzeugung wird erneuerbare Energie sein, Fotovoltaik, Windkraft, Geothermie, Biomasse, Wasserkraft. Die entscheidende Frage, die uns heute umtreibt, ist, ob mit erneuerbarer Energie der ganze Bedarf gedeckt werden kann. Es ist ein Bedarf, der heute eben etwas höher ist, als dazumal bei der Energiestrategie 2050 berechnet worden ist. Das muss man zur Kenntnis nehmen.

Bei dieser Ausgangslage kommt der Kernenergie eine wichtige Sicherheitsfunktion zu. Es geht, und ich möchte kurz darauf eingehen, erstens um die heutigen Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt. Sie werden nach heutiger Planung - das ist die offizielle Planung - in den Jahren 2039 und 2044 abgestellt. Das würde bedeuten, dass auf einen Schlag rund 18 Terawattstunden wegfallen würden, also fast ein Drittel der heutigen inländischen Stromproduktion. Um diese erste drohende Versorgungslücke bei steigendem Bedarf zu vermeiden, ist nach meiner Einschätzung ein Langzeitbetrieb dieser beiden Kernkraftwerke bis zu zwanzig Jahren länger, also bis etwa 2060, notwendig. Dafür sind die notwendigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht vorhanden. Aber es ist auch keine Änderung des Kernenergiegesetzes nötig, über das wir heute sprechen.

Aber unser Blick muss eben, zweitens, über das Ende der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt hinausgehen. Um 2060 herum kann man deren Betrieb nicht mehr verlängern, und dann geht es darum, dass wir Optionen haben. Denn auch dann werden diese zwei Kernkraftwerke wegfallen, es werden auf einen Schlag wieder 18 Terawattstunden sein. Das ist auch dannzumal ein Fünftel der benötigten inländischen Stromproduktion. Und erst hier kommen die Blackout-Initiative bzw. der Gegenvorschlag des Bundesrates ins Spiel. Das Verbot für die Erstellung von Kernkraftwerken soll aufgehoben werden. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatzentscheid, der eben jetzt getroffen werden muss, um die Option Kernenergie zur Sicherung einer ausreichenden Stromversorgung langfristig offenzuhalten. Das haben ja mehrere Redner schon betont. [PAGE 177]

Und wenn Sie jetzt daran denken, dass ein neues Kernkraftwerk etwa zwanzig Jahre Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsphase braucht, so heisst das, dass wir spätestens um 2040 herum hier in der Schweiz die Weichen stellen müssen - nicht vorher, nicht später, etwa um 2040 herum. Dann müssen wir wissen, ob wir Leibstadt und Gösgen um 2060 herum mit einem Ersatzkraftwerk ersetzen können oder ob wir ganz auf die erneuerbare Energie setzen können. Für diesen Punkt, für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit wird die Schweiz dann um 2040 herum sehr froh sein, dass wir auch die Möglichkeit neuer Ersatzkernkraftwerke prüfen können. Ich bin überzeugt, alle werden im Sinne der Stromversorgungssicherheit über diese Möglichkeit froh sein. Diese Option öffnen sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag. Und diese Option muss jetzt geöffnet werden. Das hat Kollege Hegglin ja schon überzeugend dargestellt.

Abschliessend möchte ich noch etwas betonen. Ich möchte meiner Überzeugung Ausdruck geben, dass es nicht um einen Kampf der erneuerbaren Energien gegen die Kernenergie oder umgekehrt geht, Frau Graf. Es geht darum, dass wir alte Gräben überwinden müssen. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, ja, aber wir brauchen auch die Kernkraft als langfristige Option.

Wir müssen auch nicht über die Energiestrategie 2050 streiten, wir müssen nur ein Plus dahintersetzen, wir müssen sie ergänzen. Sie hat den Energiebedarf zu tief eingeschätzt, erstes Plus. Zweites Plus: Wir brauchen eine Absicherung mit der Kernkraft als Option.

Ich mache das ungern, aber ich möchte mich selbst zitieren, denn 2024 habe ich mich für das Stromgesetz, den Mantelerlass, eingesetzt. Im Rahmen der Medienkonferenz des nationalen Komitees habe ich am 24.[NB]April 2024 Folgendes gesagt, ich wiederhole das: "Das Stromgesetz ermöglicht den Zubau aller erneuerbaren Energien, also Strom aus Wasser, Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie. Technologieoffen heisst für mich zudem, dass für den Ausstieg aus den fossilen Energien später auch weitere CO2-freie Energiearten möglich sein sollen wie beispielsweise die Kernenergie. Die Aufhebung des Verbots von neuen Kernkraftwerken ist meines Erachtens in den nächsten Jahren ernsthaft zu prüfen als ideale Ergänzung zum Stromgesetz für eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung ab 2040."

Frau Graf, Sie haben gesagt, wir müssten alle am gleichen Strick ziehen. Das ist mein Wunsch und meine Absicht. Wir müssen alle am gleichen Strick ziehen. Die erneuerbaren Energien müssen wir stark fördern. Die Förderbestimmungen sind im Gesetz bis 2035 verankert. Aber schauen Sie: Die Option Kernenergie sollten wir, ohne dass wir hier in alte Feindbilder verfallen, im Grundsatz eröffnen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Auf jeden Fall bitte ich Sie aber um Unterstützung des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates.