Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-03-11
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-03-11
Wortprotokoll
Der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft ging auch im vergangenen Jahr die Arbeit nicht aus. Ich werde hier nur auf drei Themen detaillierter eingehen.
1.[NB]Aufsicht über die Gerichte: Nach Erkenntnissen der GPK kommt es auch an den eidgenössischen Gerichten immer wieder zu Fehlverhalten von Richterpersonen. Eine Sanktionierung ist heute nur mit einer Amtsenthebung möglich. Viele Vorfälle stören zwar die Zusammenarbeit an den Gerichten massiv und führen zu einem Imageschaden bei unserer Justiz, erreichen aber nicht die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung - wir können sagen: glücklicherweise. Trotzdem ist Handlungsbedarf angesagt. Um das Vertrauen in die eidgenössischen Gerichte und deren Funktionsfähigkeit zu stärken, halten es die GPK für notwendig, ein Disziplinarsystem einzuführen. Hierfür haben wir die parlamentarische Initiative 25.401 eingereicht. Bei deren Umsetzung ist selbstverständlich den Grundsätzen der richterlichen Unabhängigkeit, der Organisationsautonomie und der Gewaltentrennung Rechnung zu tragen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat Anfang Jahr bereits ihre Zustimmung gegeben, als Nächstes wird sich unsere Kommission für Rechtsfragen mit der parlamentarischen Initiative auseinandersetzen.
2.[NB]Zwangsmassnahmengerichte: Bereits im Vorjahr habe ich ausgeführt, dass die GPK die teils sehr langen Verfahrensdauern bei Entsiegelungsverfahren durch die kantonalen Zwangsmassnahmengerichte als problematisch erachten. Sie führen nicht zuletzt auch zu einer sehr langen Dauer der Strafverfahren. Am 1.[NB]Januar 2024 trat die teilrevidierte StPO in Kraft und somit auch die Revision der Artikel 248 [PAGE 317] und 248a StPO. Damit sollen die Siegelungs- und Entsiegelungsverfahren vor Zwangsmassnahmengerichten beschleunigt werden. Die Entsiegelungsverhandlungen müssten seit der Revision innert einer Frist von 30 Tagen geführt werden.
Bei unseren Nachfragen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass weder die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) noch die Bundesanwaltschaft selbst über aktuelle Zahlen bezüglich Verfahrensdauer verfügen. Wir bleiben auch in diesem Jahr dran. Nach zwei Jahren Erfahrung mit der revidierten StPO sollten wir in diesem Jahr nun eine Auswertung erhalten. Sollten sich die Fristen nicht deutlich verkürzt haben, besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine erneute StPO-Revision. Die Siegelung ist eine echte Gefahr bei Terrorismus und Gefährdung von Leib und Leben. Wer den Jahresbericht der Bundesanwaltschaft gelesen hat, weiss, dass der Bereich Terrorismus mit 130 offenen Strafverfahren den höchsten Stand erreicht hat.
3.[NB]Unterstützung der Bundesanwaltschaft durch das Fedpol bzw. die Bundeskriminalpolizei (BKP): Sowohl die Finanzkommission und die GPK als auch der Nationalrat sind sich einig, dass die Ressourcen bei der BKP nicht ausreichen. Der Nationalrat verlangte eine externe Prüfung. Diese hat der Bundesrat in der Zwischenzeit gemacht.
Auch die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist alarmiert. Sie hat selbst eine Inspektion der Zusammenarbeit zwischen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei durchgeführt. Der Bericht vom 27.[NB]Januar 2025 lässt sich auf der Website der AB-BA finden. Ich zitiere ihn: "Nach Ansicht der AB-BA müssten in einigen Deliktsfeldern bei der BKP zwei- bis dreimal mehr Bundesermittlerinnen und Bundesermittler mit entsprechenden fachlichen Kompetenzen tätig sein. Das EJPD und das Fedpol sind gefordert, die BKP quantitativ und qualitativ nach den Ermittlungsbedürfnissen der Bundesanwaltschaft auszurichten. Solange dies nicht in allen Deliktsfeldern der Fall ist, unterbleiben notwendige polizeiliche Massnahmen. Rechtlich und kriminalpolitisch ist dies nicht zu vertreten. Kurz- und mittelfristig gefährdet dies zudem die Sicherheit der Schweiz und kann sie zu einem Rückzugsort für Kriminelle machen." Das müssen wir ernst nehmen.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, der bis Ende 2025 amtierenden Präsidentin der AB-BA und Bundesrichterin Dr. iur. Alexia Heine für ihre wertvolle Arbeit herzlich zu danken. Gleichzeitig wünsche ich ihrem Nachfolger, Prof. Dr. iur. Marc Thommen, Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, alles Gute. Er hat den Stab der AB-BA per 1.[NB]Januar 2026 übernommen.