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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-11

Wortprotokoll

Der heute diskutierte Gesetzentwurf der Kommission für Rechtsfragen setzt ein wichtiges Zeichen der Anerkennung. Die Freiwilligen im französischen und im italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkrieges haben einen wichtigen Beitrag für Freiheit und Demokratie geleistet. Sie sollen deshalb im Nachhinein rehabilitiert werden.

Die historische Forschung zeigt zwar, dass weder bei den Schweizer Freiwilligen in den französischen Résistance-Kämpfen noch bei den Schweizer Freiwilligen im italienischen Widerstand zwingend politische Motive im Vordergrund standen. Doch waren diese Menschen bereit, ihr Leben im Kampf gegen Faschismus aufs Spiel zu setzen. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, dass die Rehabilitierung unabhängig von den Beweggründen erfolgen soll, denn diese lassen sich im Nachhinein kaum eindeutig feststellen. Es geht hier um eine rückblickende Bewertung durch die Brille unserer heutigen demokratischen und historischen Einsichten. Deshalb möchte ich im Namen des Bundesrates auch betonen, dass die Rehabilitierung keine Kritik an den damaligen Behörden ist. Die damaligen Urteile sind rechtmässig erfolgt. Mit der Aufhebung aller Strafurteile soll auch das Verbot des fremden Militärdienstes in Artikel 94 des Militärstrafgesetzes nicht infrage gestellt werden.

Der Bundesrat unterstützt den Entwurf Ihrer Kommission und beantragt, die Vorlage anzunehmen.

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