Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-10-01
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-01
Wortprotokoll
Es geht hier also um die Sistierung der Direktdarlehen des Bundes nach dem neuen Gesetz, das übrigens besser ist als das alte. Herr Weyeneth hat allerdings Recht: Wir müssen am alten noch lange "abstottern". Die Direktdarlehen sollen bis 2008 sistiert werden. Das macht bezogen auf das Programm im Jahr 2006 140 Millionen Franken aus. Wenn Sie das hier streichen, ist das wieder ein grosser Einbruch. Ich habe Ihnen vorher schon vorgerechnet, wo wir im Moment stehen; es ist nicht berauschend. Irgendeinmal werden Sie das wieder kompensieren müssen. Ich bin dann vielleicht nicht mehr dabei, aber vielleicht ist es einfacher, wenn Sie das jetzt im Rahmen der Opfersymmetrie mit etwas Mut halt nun durchziehen. Man könnte auch sagen: Nase zuhalten und dieses Paket durchziehen.
Wir können damit natürlich das Fördervolumen von 3600 Wohnungen, das früher für die Jahre 2003 bis 2006 vorgesehen war, nicht erreichen. Aber die Dachorganisationen werden weiter rund tausend Wohnungen unterstützen können. Die Massnahme hat keine Auswirkungen auf den Bereich der Bürgschaften und Eventualverpflichtungen, wo auch noch etwa tausend Wohnungen pro Jahr gefördert werden können. Das heisst also, wenn man schon von der Verfassungsmässigkeit spricht: Ein Teilbereich ist natürlich nicht betroffen.
Herr Aeschbacher sagte, uns würden nur die Zinskosten belasten. Das kann man grundsätzlich so sehen, aber diese Darlehen müssen natürlich zu Beginn der Förderung vom Bund voll einbezahlt werden. Nach einigen Jahren sollte das abflachen, aber das Geld kommt nie mehr zurück. Das funktioniert nachher wie bei einem "fonds de roulement", der sich selber alimentiert, solange die Aufgabe weitergeführt wird. So gesehen ist das ein Betrag, der als Ausgabe gilt, und nach kaufmännischer Bewertungspraxis müssen wir im Jahr der Auszahlung eine Wertberichtigung vornehmen, was die Erfolgsrechnung zusätzlich belastet. Wir haben dann aufgrund der langen Laufzeit selbstverständlich auch gewisse Verlustrisiken und eine reale Wertverminderung.
Ich höre natürlich in allen Bereichen das Argument - wir haben es auch hier wieder gehört -, am Schluss profitiere der Staat davon. Wenn wir das machen würden, komme das Baugewerbe zum Zug und zahle Steuern, die wieder zum Staat zurückkämen. Ich pflege das als "fiskalisches Perpetuum mobile" zu bezeichnen. Sie werden das genau Gleiche bei der Energiepolitik und in anderen Bereichen wieder hören. Wenn es so einfach wäre, müssten wir uns jetzt eigentlich als Staat noch mehr verschulden, müssten wir bei den Ausgaben noch mehr aufstocken. Aber wenn Sie die Länder anschauen, die das gemacht haben, dann sehen Sie, dass bei diesem Perpetuum mobile irgendetwas schief gelaufen sein muss. Ich glaube, es ist klar, was schief läuft: Am Schluss kann man schon in jedem Einzelbereich berechnen, dass es eine gewisse Multiplikatorwirkung hat, wenn man etwas macht. Dabei wird aber die gesamte Negativwirkung eines überlasteten Staatshaushaltes mit allen steuerlichen Konsequenzen übersehen. Dass das am Schluss per saldo negativere Folgen hat, wird dann eben übersehen. Wenn Sie nur die letzten zehn Jahre anschauen, stellen Sie gerade in der EU fest, dass jene Staaten, die ihre Hausaufgaben gemacht haben - auch finanzpolitisch -, im Durchschnitt eher die höheren Wachstumsraten erzielt haben als die anderen. Es gibt hier also auch eine empirische Evidenz.
Wir meinen auch, dass das Zinsniveau - ich komme auf den Baubereich zurück - im Moment sehr günstig ist und dass man im Moment sehr gut bauen kann. Ich glaube auch nicht, dass die Beschäftigungssituation im Baugewerbe ein Argument sein kann. Ich habe erst vor einer Woche eine interessante Zahl erfahren, nämlich dass im Baugewerbe die Arbeitslosigkeit 1,4 Prozent tiefer ist, als sie gesamtschweizerisch im Durchschnitt ist. Das heisst, wir haben die Probleme im Moment anderswo. Im Übrigen haben wir ja die Wohnbauförderung mittels Darlehen bewusst nur sistiert, nicht abgeschafft. Also kann man jederzeit auf der Basis dieses Gesetzes wieder darauf zurückkommen, wenn zum Beispiel das Zinsniveau so ist, dass man fast nicht mehr bauen kann, oder wenn andere Elemente das vielleicht als wünschenswert erscheinen lassen.
Aber warum sind wir eigentlich mit einer schärferen Vorlage - das möchte ich zum Schluss sagen - in die Vernehmlassung gegangen? Ich glaube, wir haben das Grundproblem, dass unser Staat an allen Fronten überlastet ist und dass wir ihn uns so nicht mehr leisten können. Jetzt geht es nicht darum, [PAGE 1644] ob die Einzelmassnahme gut oder schlecht ist, ob sie eigentlich wünschenswert oder ob sie nicht wünschenswert ist, sondern es geht darum: Ist die Summe aller Massnahmen am Schluss noch finanzierbar?
Heute habe ich bei jedem Einzelbereich, bei jedem Einzelbetrag von Ihnen nur Stimmen gehört: Sparen Ja, aber hier gerade nicht! Wenn wir allen Minderheitsanträgen nachgegeben hätten, dann hätten wir in Zukunft einen mindestens so teuren Staat wie heute. Wenn wir dann noch die Signalwirkung und das, was in der Pipeline steckt, anschauen, dann stellen wir fest: Wir haben eine ungebremste weitere Expansion. Also müssen wir doch abwägen: Wo wollen wir, und wo wollen wir nicht? Das kann doch nur bedeuten, dass wir den Staat auf seine Kernfunktionen zurückführen müssen.
Ich höre immer, wir müssten einmal eine eigentliche Verzichtplanung machen. Wir haben in zwei Bereichen vorgeschlagen, man könnte eigentlich einen Verzicht machen, weil es nicht Kernaufgaben des Bundes sind, auch wenn es vielleicht gute Dinge sind. Eines ist die Wohnbauförderung, das andere die Energie. Das sind Dinge, die vielleicht gut sind, die vielleicht wünschenswert sind, aber sie sind nicht zwingend vom Bund zu erbringen. In beiden Bereichen hat man uns gesagt: Nein, das geht so nicht, das kann man nicht, das ist völlig unmöglich. Aber auch im Sozialbereich ist es völlig unmöglich, bei der Bildung ist es völlig unmöglich, im Verkehr ist es völlig unmöglich. Ja, am Schluss müssen Sie gewisse Prioritäten setzen. Aus dieser Sicht lautet die Frage ja nicht, ob die Wohnbauförderung etwas Gutes oder etwas Schlechtes ist - sie ist sicher etwas Gutes -, sondern die Frage lautet: Ist sie derart zentral, dass sie gerade jetzt, in einer Zeit, in der wir den Bund auf seine Kernfunktionen zurückführen müssen, so nötig ist? Aus dieser Erwägung meine ich, kann man wirklich mit Fug sagen: Nein, die Kernaufgaben liegen wahrscheinlich im Sozialbereich, der nach wie vor wächst, sie liegen wahrscheinlich im Bildungsbereich usw. Aber hier kann man mit Fug einmal für einige Zeit ein solches Moratorium verantworten.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitten möchte, hier der Mehrheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.