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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-10-01

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-01

Wortprotokoll

Es wird Sie nicht überraschen, dass wir in dieser Frage die Mehrheit unterstützen, haben wir doch unsere Haltung schon ganz klar bei der Behandlung des Wohnraumförderungsgesetzes dargelegt. Nun hat Herr Strahm im Zusammenhang mit dem Finanzhaushaltgesetz einen neuen Begriff kreiert, die "optische Täuschung".

Glauben Sie wirklich, dass alle diese aufgezählten Wohnungsnotprobleme der Betroffenen mit 9 Millionen Franken Zinskosten nach Frau Genner oder mit 12 Millionen Franken Zinskosten nach Herrn Strahm gelöst würden? Einige der vom Bund aufgewendeten Mittel brauchen wir weiterhin, um die Löcher bei der alten Wohnbauförderung zu stopfen. Da müssen wir ja 25 Jahre lang die Zinsen verbilligen, damit die Leute in den geförderten Wohnungen bleiben und nicht in andere hinüberwechseln. Das sind eben auch gebundene Mittel. Wenn es sich tatsächlich nur um Darlehen mit totaler Rückzahlbarkeit und ohne jegliche Risiken und nur um die Zinskosten dieses Betrages handelt, dann ist es in dem Umfang, wie diese Mittel hier eingesetzt werden, durchaus den Kantonen anheim zu stellen, diese Mittel aufzuwenden. Ein Giesskannensystem mit einer eidgenössischen Verwaltung, um 9 Millionen Franken Zinskosten zu verwalten, haben wir in unserer Zeit weiss Gott nicht mehr nötig.

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