Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-10-01
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit bei Ziffer 14, wo es um die Kürzungen bei der Wohnbauförderung geht. Ich spreche auch zum Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum, Ziffer 14, und beantrage Ihnen namens der Minderheit, dort keine Änderung bzw. Sistierung vorzunehmen.
Ich habe dafür vier Argumente.
1. Ich möchte vorerst die Folgen einer Zustimmung zur Mehrheit bzw. zum Entwurf des Bundesrates darstellen. Wenn Sie jetzt die Wohnraumverbilligung streichen, treffen Sie die sozial Schwächeren. Es handelt sich um die Finanzierung von Alterswohnungen und Alterswohnheimen - das sind auch die Wohnheime für alte Menschen, in denen die SVP, deren Vertreter hier für eine Kürzung eintreten, ihre "Buurezmorge" anzubieten pflegt. Sie verteuern diese Wohnungen; sie treffen Familien mit Kindern sowie Behindertenwohnungen. Es handelt sich hier nicht um Streusubventionierungen, sondern nach dem neuen Gesetz sind nur gemeinnützige Bauträger für sozial Schwächere und Behinderte anvisiert.
2. Ein Teil dieser Kürzungen sind keine eigentlichen Kürzungen, sondern Überwälzungen auf andere Träger der öffentlichen Hand. Wenn Sie die Wohnungen für sozial Schwächere nicht über den Wohnbau verbilligen, dann zahlen es die Fürsorge und die Sozialhilfe. Ich möchte hier aus dem Statistischen Amt des Kantons Zürich zitieren, das wegen der dortigen Debatte über die Wohnbauförderung ausgerechnet hat, was die Folgen der Direktdarlehen an geförderte Wohnungen sind. Die Wohnraumverbilligung würde Folgendes bedeuten: "Bei den bedarfsabhängig berechneten Zusatzleistungen zur AHV und IV und Sozialhilfebeiträgen spart die öffentliche Hand im Kanton Zürich durch die Wohnbauförderung geschätzte 22 Millionen Franken jährlich, weil potenzielle Leistungsbezüger dank subventionierter Wohnungen weniger oder gar keine solchen Leistungen beanspruchen." Sie sehen, es gibt dann einfach eine Überwälzung von Lasten auf die Städte und Kantone.
3. Was kostet es eigentlich, die Wohnbauförderung mittels zinsgünstiger oder zinsloser Darlehen weiterzuführen? Es sind nicht die 300 Millionen Franken! Das ist eine optische Täuschung, weil die 300 Millionen Franken, die das Parlament bewilligt hat, eigentlich rückzahlbare Darlehen sind. Finanzrechnungswirksam ist nur der Zins. Wir liessen uns in der Kommission darüber orientieren, dass es sich in der Periode 2004 bis 2006 um 5,4 Millionen Franken Zinskosten handelt, die finanzrechnungswirksam sind. Die anderen Darlehen werden zurückbezahlt. Das ist ja ein kleiner Betrag, um den es hier geht.
Ich muss Ihnen noch Folgendes sagen: Mit dem Steuerpaket 2001 machen wir den Eigentümern ein Geschenk, das bei der direkten Bundessteuer 480 Millionen Franken jährlich kostet und bei Kantons- und Gemeindesteuern 1,2 Milliarden Franken - jährlich ab 2008. Hier geht es um einige Millionen im Wohnungsbau für die sozial Schwachen, und das wollen Sie kürzen. Das ist doppelbödig und zeigt diese skrupellose Umverteilungspolitik zulasten der Schwächeren und der Mieterschaft.
4. Sie wissen aus der Presse, dass wir in den Städten wieder eine Wohnungsnot haben - schweizweit liegt der Leerwohnungsbestand unter 1 Prozent. Wenn da jetzt nicht auch Fördermassnahmen greifen, vor allem in den Städten, wird sich die soziale Situation im Wohnbaubereich verschärfen.
Zuletzt noch ein konjunkturpolitisches Argument: Wir wissen um die Schwächen der alten Wohnbauförderung. Aber wir haben dieses System ja nicht mehr; wir haben jetzt nur noch eine gezielte Wohnbauförderung. Aber die Wohnbauförderung des Bundes war ein konjunktureller Stabilisator für das Gewerbe, für das Baugewerbe, für den Wohnungsbau. Gerade in der heutigen Zeit wäre ein solcher Stabilisator nötig. Wenn Sie das nun streichen, liquidieren Sie zusätzliche Arbeitsplätze.
All das spricht dafür, dass sich der Bund nicht zurückzieht und nicht alles den Städten und Kantonen überlässt. Bitte folgen Sie beiden Anträgen meiner Minderheit.