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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-03-11

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass Sie noch ein paar Minuten zuhören mögen. Mein Vorstoss fordert etwas, was eigentlich selbstverständlich ist, wir aber nicht haben. Es soll ein nationales Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Schweiz geben.

Sie kennen alle hier im Saal unser Bundesamt für Statistik. Wenn Sie die Zahlen zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Schweiz suchen, suchen Sie vergebens. Dafür werden Sie im Tierbereich mit Zahlen eingedeckt. Ich werde nun etwas tierisch, um dies zu veranschaulichen. Das Bundesamt führt in unserem Auftrag Statistiken zur Anzahl folgender Tiere: Milchkühe, übrige Kühe, Kälber und andere Rinder unter einjährig, übrige Rinder, Pferdegattung unter 148 Zentimeter Widerristhöhe, Pferdegattung über 148 Zentimeter Widerristhöhe, Milchschafe, übrige Schafe, Milchziegen, übrige Ziegen, Sauen, Eber, übrige Schweine, Legehühner und Zuchthühner, Mastpoulets, übrige Hühner, Truten, Enten, Gänse, Strausse, übriges Geflügel, Bisons, Lamas, Alpakas, Hirsche, Kaninchen allgemein, Zibben, Bienenvölker und übrige Tiere. Aber nach den Zahlen zu Femiziden und häuslicher Gewalt sucht man vergebens.

Vor bald zwei Jahren hat der Bundesrat das Postulat Arslan 24.3782 entgegengenommen, mit dem Auftrag, eine Machbarkeitsstudie bezüglich der statistischen Erfassung von Femiziden durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie liegen gemäss Bundesrat voraussichtlich Ende 2027 vor. Der Bundesrat schreibt, dass die eventuelle Einrichtung eines solchen Registers erhebliche Ressourcen erfordern würde, die derzeit in der Bundesverwaltung nicht verfügbar seien. Habe ich da richtig gelesen, liebe Herren Bundesräte? Die Erhebung von Daten zu umgebrachten Frauen erfordert erhebliche Ressourcen, die der Verwaltung nicht zur Verfügung stehen, aber die Datenerhebung zu unseren Truten, Enten, Zibben und Gänsen ist problemlos machbar?

Die Schweiz ist bereits seit acht Jahren verpflichtet, Statistiken zu den Femiziden und den Gewaltopfern zu führen. Die Istanbul-Konvention wurde von uns hier im Saal am 16.[NB]Juni 2017 genehmigt. In Artikel 11 der Istanbul-Konvention ist die Verpflichtung für die Datensammlung über Fälle von allen in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt festgehalten. Sie ist seit dem 1.[NB]April 2018 in Kraft, also seit acht Jahren. Aber in diesen acht Jahren hat es die Schweiz nicht zustande gebracht, diese Statistik zu erstellen. Es war nicht einmal möglich, in zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Was für ein Trauerspiel!

Sie wissen: Die Datenerhebung zu den Femiziden und der häuslichen Gewalt hat auch präventiven Charakter. Wir können zwar die tote Frau nicht mehr zum Leben erwecken, wir können aber weitere Straftaten verhindern, wenn der Femizid als solcher erkannt wird. Prävention ist auch, wenn wir unsere Bevölkerung, die Polizei, die Rettungskräfte usw. sensibilisieren und schulen.

Häusliche Gewalt kostet die Schweiz, vorsichtig geschätzt, mindestens 164 Millionen Franken pro Jahr, allein die Kosten für Polizei und Justiz belaufen sich auf rund 49 Millionen Franken jährlich.

Ich bitte Sie, die Motion 25.4848, "Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt", anzunehmen.

[VS]