Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-11
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-11
Wortprotokoll
Gemäss dem aktuellen globalen Ranking "Safest Countries in the World 2026" ist die Schweiz das fünftsicherste Land der Welt. Nur die Inseln Island, Neuseeland und Irland sowie Österreich kommen noch etwas besser weg als die Schweiz. Aber es ist richtig und wichtig, dass[NB]wir[NB]das[NB]Thema Sicherheit ernst nehmen. Die Sicherheit wird herausgefordert. Deshalb bin ich dankbar für diese Diskussion.
Nicht nur die Rankings, auch die Umfragewerte in der Bevölkerung zeigen, dass wir nach wie vor in einem sicheren Land leben. Das Vertrauen in die Polizei und in die Justiz hat sehr viel damit zu tun. Dieses Vertrauen in die Polizei und den Rechtsstaat müssen wir im Interesse unserer Sicherheit bewahren. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, von Ihnen als Parlament und von uns als Bundesrat, dass wir uns für die Sicherheit und den Schutz unserer Bevölkerung einsetzen.
Die Welt wird unsicherer. Die Bedrohungen sind vielfältiger geworden. Wir müssen uns diesen stellen. Von fremden Staaten organisierte Cyberangriffe, Desinformation, Beeinflussung und Druckausübung können unsere Sicherheit, unsere Demokratie, unser friedliches Zusammenleben bedrohen. Daneben sind wir vermehrt mit Cyberkriminalität, organisierter Kriminalität, mit Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie mit Vermögensdelikten konfrontiert. Globale Phänomene wie der Klimawandel, Gesundheitsrisiken wie Pandemien oder die zahlreichen Konflikte und Kriege weltweit können zudem direkte oder indirekte Auswirkungen auf unsere Sicherheit haben. Auch im Kleinen, in den eigenen vier Wänden, kann die Sicherheit bedroht sein, etwa durch häusliche Gewalt in der Familie. Das zeigt, dass das Thema Sicherheit breit ist und entsprechend breit verstanden und angegangen werden muss - und das macht der Bundesrat.
Der Bundesrat hat im letzten Dezember unter Federführung meines geschätzten Kollegen Bundesrat Martin Pfister eine sicherheitspolitische Strategie verabschiedet. Darin zeigt der Bundesrat auf, wie sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz verschlechtert hat und wie die Bedrohungen vielfältiger geworden sind. Um dieser vielfältigen Bedrohungslage zu begegnen und die Schweiz und ihre Bevölkerung zu schützen, verfolgt der Bundesrat den Ansatz einer umfassenden Sicherheit. Diesem Ansatz folgen wir auch in meinem Departement. So haben wir auf Basis dieser sicherheitspolitischen Strategie zum ersten Mal eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erarbeitet, die wir nun zusammen mit den Kantonen umsetzen. Wir wollen verhindern, dass sich die organisierte Kriminalität in der Schweiz festsetzen und ausbreiten kann.
Ein weiterer Schwerpunkt meines Departementes ist die Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Zusammen mit dem EDI, den Kantonen und weiteren Partnern arbeiten wir an verschiedenen Massnahmen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt. Diese Massnahmen setzen wir auch um.
Auch im Asylbereich nehmen wir das Schutzbedürfnis der Bevölkerung ernst, dies mit der Taskforce Intensivtäter. Und mit den runden Tischen in den Asylregionen gehen wir sehr konkret und ganz gezielt Fälle an. Wir besprechen dabei auch ganz klar die Verschärfung des Umgangs mit renitenten und kriminellen Asylsuchenden, insbesondere mit solchen, die der Bevölkerung mit wiederholten Straftaten zur Last fallen. Die Zahl der Sicherheitsvorfälle in den Bundesasylzentren hat sich, und das ist das Positive, auch dank[NB]diesen[NB]Massnahmen innerhalb eines Jahres mehr als halbiert. Wir haben zudem ein Pilotprojekt zur bedarfsgerechten Unterbringung gestartet. Damit entlasten wir das Personal und jene grosse Mehrheit von Asylsuchenden, die sich gesetzestreu verhält.
Im Bereich der Sicherheit ist natürlich die internationale Zusammenarbeit absolut zentral. Es gibt praktisch keine Herausforderung für unsere Sicherheit mehr, die keinen internationalen Bezug aufweist. Das heisst auch, dass wir, wenn wir wirksam für unsere Sicherheit sorgen wollen, die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern brauchen. Diese Zusammenarbeit will der Bundesrat bewahren und weiter stärken. Ich gebe Ihnen zwei konkrete Beispiele, die zeigen, wie erfolgreiche Verbrechensbekämpfung heute funktioniert.
Das erste Beispiel sind die Bancomaten-Sprengungen. Sie haben uns weiss Gott lange beschäftigt und tun es immer noch. Im Februar 2026 gelang es der Bundesanwaltschaft und dem Fedpol, mutmassliche Täter noch am Tag der Sprengung in den Niederlanden verhaften zu lassen, dies dank der schnellen Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden, Kantonspolizei sowie eben den niederländischen, französischen und luxemburgischen Partnerbehörden.
Ein zweites Beispiel aus dem Bereich der organisierten Kriminalität: Eine gemeinsam mit Frankreich und Italien durchgeführte Operation hat zur Verhaftung von sieben Personen, zu Dutzenden Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahmung erheblicher Vermögenswerte geführt. Es geht um Geldwäscherei und Drogenhandel. Das Strafverfahren wird mit einem gemeinsamen Ermittlungsteam zwischen der Schweiz, Frankreich und Italien unter der Koordination von Europol durchgeführt.
Ohne eine enge und rasche Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wären solche Resultate nicht möglich. Für die Schweizer Sicherheitsbehörden ist der Zugang zum europäischen Informationsaustausch, wie zum Beispiel im Rahmen von Schengen, unverzichtbar. Das gilt natürlich auch für andere Staaten. Sicherheit ist eine Verbundaufgabe. Das gilt nicht nur national, sondern auch international. Bei grenzüberschreitender Kriminalität kann man im Alleingang nichts ausrichten.
Ich komme nun zu den einzelnen Vorstössen. Diese decken ein weites Gebiet ab. Die meisten Vorstösse haben einen direkten Bezug zur Sicherheit, aber nicht alle. Ich beginne mit der Motion Steinemann 25.3302. Das ist ein Fall, bei dem der Bezug zum Thema Sicherheit nicht so offensichtlich ist. Es geht um Sozialhilfe. Vorab möchte ich festhalten, dass grundsätzlich die Kantone für die Bemessung der Sozialhilfe und für die Ausrichtung und für die Ausgestaltung der Sozialhilfeleistungen zuständig sind. Der Bund hat gegenüber den Kantonen im Bereich der Ausgestaltung der Sozialhilfe weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht.
Ich kann Ihnen zudem versichern, dass ein Grossteil der Anliegen der Motion bereits umgesetzt ist. Schon heute ist im Asylgesetz geregelt, dass der Unterstützungsansatz für Asylsuchende und für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung zwingend unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Auch für vorläufig aufgenommene [PAGE 339] Personen ist dieses Prinzip im Ausländer- und Integrationsgesetz bereits geregelt.
Der Bundesrat erachtet die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung mit den übrigen ausländischen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung bezüglich der Sozialhilfe für angemessen, für richtig. Es liegen keine sachlichen Gründe vor, die für eine Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung sprechen. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Ich komme zur zweiten Motion, der Motion 25.4588 der SVP-Fraktion, "Mehr Schutz für die Bevölkerung. Wirksame Massnahmen gegen gewalttätige und kriminelle Asylsuchende". Diese Motion, die Herr Nationalrat Pahud vertreten hat, nimmt das Thema der Sicherheit in den Bundesasylzentren auf.
Im Jahr 2025 haben Sie sich in diesem Rat vertieft mit dem Projekt Presec auseinandergesetzt. Sie haben sich mit der Frage, die jetzt auf dem Tisch liegt, befasst, und Sie haben dazu Nein gesagt. In der Zwischenzeit hat mein Departement die diesbezüglichen Verordnungen ausgearbeitet; ich habe sie gestern unterschrieben. Und jetzt kommt ein Vorstoss, der verlangt, dass diese Verordnungen, die auf Ihren Wunsch geschaffen wurden, bereits wieder abgeändert werden. Dabei wurde dort, in diesen Verordnungen, ja beschlossen, dass das SEM zusätzliche Disziplinarmassnahmen anordnen kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Umgebung der Bundesasylzentren gefährdet ist. Das heisst, die Anliegen der Motion waren damals bereits Gegenstand; wir haben einen Teil davon umgesetzt. So weit, wie es die Motion verlangt, wollten Sie damals nicht gehen - der Bundesrat will es auch heute nicht.
Ich möchte daran erinnern, dass die Kantone für die Strafverfolgung zuständig sind. Wenn sich also Asylsuchende kriminell verhalten, kann das SEM nicht die Aufgabe der Polizei übernehmen und Menschen wegsperren. Dazu braucht es - es geht immerhin um Freiheitsentzug - einen gerichtlichen Entscheid, das kann und soll man nicht Bundesbehörden überlassen. Die verlangte Ausgangssperre von bis zu zehn Tagen aus disziplinarischen Gründen ist ein unverhältnismässiger Freiheitsentzug. Einen solchen Entscheid zu treffen, kann man nicht auf die Schnelle den Angestellten in Asylzentren überlassen, zumal diese nicht über die entsprechende Ausbildung verfügen.
Sie, Herr Pahud, haben gesagt, dass das, was wir stattdessen tun, wenn es darum geht, die Sicherheit in und rund um die Asylzentren zu verbessern, Blabla sei. Das ist falsch. Ich habe es Ihnen gesagt: Allein im letzten Jahr ist die Zahl der Sicherheitsvorfälle in Bundesasylzentren um über 60 Prozent zurückgegangen. Wir ergreifen also Massnahmen, die zu einem Resultat führen; wir machen nicht einfach Symbole und Blabla.
Ich komme zur zweiten Motion der SVP-Fraktion, der Motion 25.4589, "Für eine echte Asylstrategie im Interesse der Schweizer Bevölkerung". Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben 2025 beschlossen, das Asylsystem sechs Jahre nach der Neustrukturierung zu analysieren und weiterzuentwickeln. Sie, geschätzter Herr Nationalrat Schmid, haben jetzt gesagt, das sei wertlos, wir würden die Interessen der Bevölkerung nicht wahrnehmen. Ich muss Sie insofern korrigieren, als es sich weder um eine Strategie des Bundesrates noch um eine Strategie meines Departementes handelt, sondern um eine Strategie aller drei Staatsebenen. Die Kantone haben sie unterzeichnet - alle bis auf einen -, der Gemeindeverband hat sie unterzeichnet, der Städteverband hat sie unterzeichnet. Ich glaube, geschätzter Herr Schmid, das sind alles Gremien, die die Bevölkerung vertreten - zumindest ist das ihr Anspruch, so wie Sie das für sich ja auch in Anspruch nehmen.
Diese Gremien nehmen die Aufgabe bezüglich der Asylstrategie sehr ernst. Schon allein deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, den Vorstoss abzulehnen, weil er zum Ziel hat, dass diese Strategie, die jetzt aufgegleist ist, wieder gestoppt wird. Was Sie damit bewirken, Herr Schmid, ist schlicht und einfach, dass die Ziele, die Sie selbst verfolgen, Sie haben es ja formuliert, später erreicht werden - nicht früher und nicht besser und nicht griffiger und konkreter, sondern eben später. Denn wir verfolgen genau die Ziele, die Sie genannt haben: Wir wollen die Gesuche beschleunigen, wir wollen die Kosten reduzieren, wir wollen die Rückkehr beschleunigen, wir wollen die Kriminalität eindämmen. Aber wir wollen keine Einschränkungen beim Familiennachzug vornehmen. Das ist der einzige Punkt, wo wir unterschiedlicher Meinung sind. Bei allen anderen Punkten gehen wir genau in Ihre Richtung. Sie sagen in Ihrer Motion, die Asylstrategie müsse gestoppt werden. Damit würden wir diese Ziele jedoch noch langsamer oder noch später erreichen.
Mir ist es auch wichtig, einzuordnen, was Sie gesagt haben. Sie haben deutlich darauf hingewiesen, dass die Zahlen zugenommen haben. Die Asylbevölkerung ist deutlich grösser als noch vor einigen Jahren, das ist richtig. Das hat allerdings einen Grund, den Sie in Ihren statistischen Auswertungen völlig weggelassen haben: Der Grund ist der Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Fluchtbewegung, die ausgelöst wurde, hat dazu geführt, dass über 100[NB]000 Menschen aus der Ukraine bei uns um Asyl nachgefragt haben. Deshalb ist die Zahl der Asylbevölkerung in den letzten Jahren so stark gestiegen. Daraus lassen sich die zusätzlichen Kosten und weitere Schlussfolgerungen relativ einfach ableiten.
Es ist schade, dass Sie das nicht erwähnt haben. Die Bevölkerung hat einen Riesenanteil an der Aufnahme der ukrainischen Bevölkerung. Sie hat sich solidarisch gezeigt, hat enorm viel gemacht, damit wir diese gewaltige Herausforderung bewältigen können. Der Angriff ist der Grund, warum Gemeinden an den Anschlag gekommen sind. Aber auch dort haben sich die Zahlen beruhigt. Die Asylzahlen sind zwei Jahre in Folge zurückgegangen, im letzten Jahr um 7 Prozent. Die Prognosen sagen auch einen leichten Rückgang voraus, und das, obwohl die Herausforderungen wie Fluchtbewegungen, Krisen und Konflikte in der Welt nur gewachsen sind.
Wir machen viel, und es geht in die gute Richtung. Es wäre wichtig, dass Sie das anerkennen - vor allem, dass Sie anerkennen, dass diese Asylstrategie viele Ziele, die Sie anstreben, verfolgt, und das zusammen mit denen, die es ausbaden müssen: den Gemeinden und den Kantonen. Ich bitte deshalb, auch diese Motion abzulehnen.
Nun komme ich zur Motion Wasserfallen Christian 25.4581, "Stopp dem Gewaltextremismus. Die vorläufige Festnahme ist auf 48 Stunden zu verlängern". Ich darf sagen, Herr Wasserfallen, ich habe grosse Sympathie für diese Motion. Ich teile die Einschätzung, dass es wichtig ist, dass Leute, die straffällig werden, auch ihrer Strafe zugeführt werden können. Ihre Motion verlangt, dass die Höchstdauer, während der jemand von der Polizei vorläufig festgenommen werden darf, von 24 Stunden auf 48 Stunden verdoppelt wird.
Jetzt müssen Sie wissen, dass die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft heute 48 Stunden zur Verfügung hat - zusammen mit der Staatsanwaltschaft. Danach geht es ans Zwangsmassnahmengericht. Dieses hat wieder 48 Stunden Zeit, um zu entscheiden, ob eine Untersuchungshaft angeordnet wird oder nicht. Wenn man jetzt den Zeitraum der Polizei verlängert, dann geht das auf Kosten der Staatsanwaltschaft. Am Schluss ist es die Staatsanwaltschaft, das ist ganz wichtig zu wissen, die den Antrag ans Zwangsmassnahmengericht stellen muss. Es ist die Staatsanwaltschaft, die zum Grossteil die Beweiserhebung durchführt und dann den Antrag stellen muss.
Um das Ziel, das Sie verfolgen, zu erreichen, müssen die Kantone nicht die Frist der Polizei verlängern, sondern sie müssen die Staatsanwälte früher vor Ort bringen. Diese müssen sofort beginnen, am Ort der Demonstration oder vor dem Fussballstadion die Beweise zu erfassen. Wenn sie damit früh genug beginnen, haben sie 48 Stunden Zeit, und dann sind sie auch erfolgreich. Es gab übrigens mal eine Regierungsrätin, die später Bundesrätin wurde und heute bei uns im Bundesrat sitzt, die, um solche Hooligan-Fälle sofort dem Gericht zuführen zu können, die Staatsanwälte an die Fussballmatches geschickt hat, und diese konnten dann ihre Arbeit machen. Es ist einfach wichtig, dass Sie das sehen. Wenn man bei der Polizei um 24 Stunden verlängert, geht das auf Kosten der Staatsanwaltschaft, und das bringt Ihrem [PAGE 340] Ziel nichts. Das ist der einzige Grund, warum der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Was wir aber tun: In Erfüllung zweier Postulate wollen wir insbesondere die Vorfälle in England anschauen. Es geht darum, genau hinzuschauen, wie sie es dort geschafft haben, die Straffälligen und die Gewalttäter aus den Stadien zu bringen. Dabei schauen wir auch an, wie die Strafverfolgung dort genau organisiert ist und ob wir etwas daraus lernen können. Aber mit der Motion erreichen Sie das Ziel nicht.
Ich komme zur Motion Flach 25.4711, "Weniger Bürokratie bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus. Effiziente Strafverfolgung ermöglichen". Die Motion spricht eine Situation an, die, und das ist wirklich ein Problem, immer wieder vorkommt. Jemand verübt in kurzer Zeit mehrere Straftaten an verschiedenen Orten: Einbruchserien, kleine Vermögensdelikte - es können auch grössere Dinge sein. Dabei handelt es sich bei der Täterschaft nicht selten um Personen, die keinen oder jedenfalls keinen formellen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben und unter Umständen allein zum Zweck der Begehung von Straftaten in die Schweiz gekommen sind.
Gegen diese Personen müssen wir härter vorgehen; das ist eindeutig. Die geltenden Bestimmungen des Strafprozessrechtes schreiben vor, dass in solchen Fällen alle Delikte einer Person in einem einzigen Verfahren von einer Staatsanwaltschaft verfolgt und auch von einer einzigen Behörde beurteilt werden. Dabei ist nach der gesetzlichen Konzeption jene Staatsanwaltschaft für alle Fälle zuständig, die als erste ein Verfahren eröffnet hat. Das hat zur Folge, dass eine Staatsanwaltschaft unter Umständen zahlreiche Verfahren von Staatsanwaltschaften anderer Kantone übernehmen muss, was zu langen und aufwendigen Verfahren führt. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass gegenüber einer Person, die mehrere Taten begangen hat, eine sogenannte Gesamtstrafe ausgesprochen wird. Ein einziges Urteil erledigt somit alle bekannten Delikte einer Person.
Es ist aber nicht zu verkennen, dass diese Regelung zu Mehrbelastung bei einer Staatsanwaltschaft und auch zu einer Verlängerung von Verfahren führen kann. Deshalb verlangt die Motion vom Bundesrat eine Gesetzesänderung. Vom Grundsatz, dass mehrere Taten in einem einzigen Verfahren beurteilt werden müssen, soll jedoch nur dann abgewichen werden können, wenn es Personen ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus, also etwa abgewiesene Asylbewerber, betrifft. Es wird eine Herausforderung sein, im Sinne der Motion die Ausnahmen zu definieren; ich glaube, da gehen Sie mit mir einig. Aber bei diesen Personen sollte man es unbedingt tun, da die Vorteile einer raschen Verurteilung die Nachteile einer Trennung des Verfahrens aus unserer Sicht überwiegen.
Deshalb sieht auch der Bundesrat wie der Motionär hier Handlungsbedarf und beantragt Ihnen Annahme der Motion.
Ich komme zur Motion Weber 25.4728, "Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte sowie grenzüberschreitende Kriminalität". Die Kriminalitätsformen wandeln sich, sie passen sich dem Umfeld an. Deshalb werden die organisierte Kriminalität, die Cyberkriminalität und die schwere Wirtschaftskriminalität stetig komplexer, globaler und vor allem auch digitaler. Diese Entwicklung stellt unsere Strafverfolgungsbehörden vor grosse Herausforderungen.
Um Schritt halten zu können, brauchen sie die richtigen Fachleute mit dem nötigen Know-how und leistungsfähige Ermittlungsinstrumente. Das Parlament hat in der Wintersession zusätzliche personelle Ressourcen für das Fedpol gesprochen. Diese Stellen werden in Absprache mit der Bundesanwaltschaft gezielt dort eingesetzt, wo der Bedarf am grössten ist, das heisst für die Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus, für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, für den Staatsschutz sowie für die Bekämpfung der Cyberkriminalität. Dazu gehört ausdrücklich auch der Ausbau der digitalen Forensik. Dabei geht es nicht nur um mehr Personal, sondern vor allem auch um die richtigen Fähigkeiten der Mitarbeitenden.
Die Bundeskriminalpolizei wird gezielt so weiterentwickelt, dass sie auch komplexe und digital geprägte Ermittlungen wirksam führen kann. Ebenso entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der Bundesanwaltschaft. Diese Zusammenarbeit funktioniert bereits heute gut und wird laufend weiterentwickelt. Gleichzeitig ist aber zu beachten: Die Bundesanwaltschaft ist eine unabhängige Behörde, der Bundesrat kann ihr keine Vorgaben machen.
Arbeiten zu Verstärkungen bei der Kriminalitätsbekämpfung im Sinne der Motion laufen also bereits. Zudem kann der Bundesrat der Bundesanwaltschaft keine Vorgaben machen. Die Zusammenarbeit wird laufend weiterentwickelt. Das sind die Gründe, warum der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen.
Ich komme zur Motion Kamerzin 25.4867, "Gewalttätiger Extremismus bei Demonstrationen. Veranstalter sollen die Kosten übernehmen". Ich sage es immer wieder: Gewalt gegen Personen und Sachen ist inakzeptabel und darf nicht toleriert werden. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind aber die Kantone zuständig. Das ist kantonale Polizeihoheit, und darunter fällt auch die Durchführung von Demonstrationen. Regelungen zum Kostenersatz für Sicherheitsdienstleistungen sind entsprechend in den kantonalen Polizeigesetzen enthalten.
Grundsätzlich tragen die Kantone und Gemeinden die Kosten für die Polizeipräsenz bei bewilligten Demonstrationen, da sie Einsätze zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung leisten. Bei nicht bewilligten Demonstrationen können die Kosten für die Polizeieinsätze jedoch den Organisatoren auferlegt werden. Die Kosten für diese Polizeieinsätze variieren stark. In der Regel wird eine Obergrenze festgelegt. Luzern, Zürich und Bern verrechnen zum Beispiel maximal 30[NB]000 Franken pro Einsatz. Es ist Sache der betroffenen Kantone und nicht des Bundes, in diesem Bereich Regelungen zu erlassen. Letztlich ist auch die Finanzierung ihre Sache. Dazu gehört die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten, die für die öffentliche Hand anfallen, auf die Veranstalter einer Demonstration überwälzt werden können.
Die Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Bundesebene würde der kantonalen Polizeihoheit und dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Sie würde die Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden einschränken. Das ist der Grund, warum der Bundesrat Ihnen beantragt, die Motion abzulehnen.
Ich komme nun zu einer weiteren Motion der SVP-Fraktion, der Motion 25.4619, "Opfer besser schützen. Obligatorische Landesverweisung bei allen Offizialdelikten im häuslichen Bereich". Auch hier möchte ich klarstellen: Wir müssen gegen häusliche Gewalt in allen Formen vorgehen und dürfen diese nicht tolerieren. Die Mehrheit der Delikte im Bereich häusliche Gewalt ist bereits mit einer obligatorischen Landesverweisung verknüpft. Das gilt für sämtliche Verbrechen gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität, wie zum Beispiel Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung.
Vergleichsweise weniger schwerwiegende Delikte wie zum Beispiel wiederholte Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung, Drohung oder Nötigung nach geltendem Recht führen hingegen nicht zu einer obligatorischen Landesverweisung. Dies wäre mit Blick auf die Vorgaben des übergeordneten Rechtes unverhältnismässig und würde sich auch gegen einen Volksentscheid richten. Die Durchsetzungs-Initiative, die solche Dinge wollte, wurde damals ja deutlich abgelehnt.
Allerdings hat das Gericht hier die Möglichkeit, unter Umständen auch eine fakultative Landesverweisung anzuordnen. Es ist aber Sache des Gerichtes, das zu entscheiden.
Würden auch solche Delikte mit einer obligatorischen Landesverweisung verknüpft, wäre das mit Blick auf die Opfer kontraproduktiv. Das ist ebenfalls ein wichtiges Argument für den Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Bei häuslicher Gewalt handelt es sich ja nicht selten um sogenannte Vieraugendelikte. Wenn das Opfer befürchten muss, zusammen mit dem Täter allenfalls ausgeschafft zu werden, dann zieht[NB]es[NB]vielleicht[NB]seine erste Aussage zurück und meldet den Fall der häuslichen Gewalt dann eben doch nicht. Das ist die Erfahrung, die in den Kantonen gemacht wird. [PAGE 341] Das ist nicht etwa eine Drohung von meiner Seite, sondern ist gelebte Realität bei Polizeivertretenden, die bei Fällen von häuslicher Gewalt eingreifen. Da muss vorsichtig vorgegangen werden. Diese Motion hätte, das ist unsere Befürchtung, in diesem Sinn eine gegenteilige Wirkung. Sie wäre in Bezug auf den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt kontraproduktiv. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab.
Ich komme zur Motion Funiciello 24.3676, "Betroffene schützen. Strafverfolgungsbehörden aus- und weiterbilden". Der Bundesrat hat das Anliegen der Motion bereits in seinem Bericht von Dezember 2025 in Erfüllung des Postulates Fehlmann Rielle 21.4215, "Für einen angemessenen Schutz der Opfer von sexueller Gewalt", behandelt. Darin anerkennt er die zentrale Bedeutung der Aus- und Weiterbildung für eine wirksame Strafverfolgung und den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt. Die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden der kantonalen Strafbehörden sind aber[NB]Teil[NB]des[NB]Dienstrechts,[NB]das zu den Kernkompetenzen der Kantone gehört. Es ist zweifelhaft, ob der Bund über die Kompetenz verfügt, im Bereich des Strafrechts in das öffentliche Dienstrecht der Kantone einzugreifen, um die Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern der kantonalen Strafbehörden zu regeln.
Der Bundesrat hält das auch in der Stellungnahme zur Motion 26.3000 der RK-N betreffend Aus- und Weiterbildung der Strafbehörden so fest. Es ist auch fraglich, ob der Bund besser geeignet wäre, die Aus- und Weiterbildung zu regeln, als die Kantone. Der Bundesrat begrüsst das bisherige Engagement der Kantone in diesem Bereich. Sie tun immer mehr und haben auch einen Schwerpunkt bei der Prävention geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt gelegt. Der Bundesrat lädt die Kantone ein, diese Anstrengungen und die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Bereich weiterzuführen.
Der Bundesrat steht auch in regelmässigem Kontakt mit den Kantonen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. In diesem Sinn kann er sich auch vorstellen, das Engagement des Bundes in diesen Gremien, welche die Kantone geschaffen haben oder allenfalls noch bilden werden, zu verstärken und noch besser zur Koordination beizutragen. Aber diese Motion empfiehlt er zur Ablehnung, weil sie zu stark in die Kantonshoheit eingreift.
Ich komme zur zehnten Motion, die ich hier zu kommentieren habe, zur Motion Jaccoud 25.4224, "Geschlechtsspezifische Gewalt. Kein Opfer ohne Gerechtigkeit, kein Täter ohne Verurteilung." Es ist unsere Verantwortung und unsere Pflicht, gegen die viel zu häufige Gewalt gegen Frauen in unserem Land vorzugehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die betroffenen Frauen illegal in unserem Land aufhalten. Diese Motion soll zu diesem wichtigen Ziel beitragen. Frauen, die sich illegal im Land aufhalten und Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, sind, sollen nicht aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung wegen ihres illegalen Aufenthalts auf die Anzeige dieser Gewalttaten bei den Strafverfolgungsbehörden verzichten. Darum verlangt die Motion, dass die Strafbehörden in solchen Fällen den illegalen Aufenthalt nicht mehr strafrechtlich anzeigen müssen.
Es muss tatsächlich so weit wie möglich vermieden werden, dass diese Frauen in ein Dilemma kommen. Eine solche Situation kann sie nicht nur individuell gefährden, sie schwächt auch generell unsere Bemühungen gegen Gewalt gegen Frauen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, auch wenn diese Gesetzesänderung sicher kein Allheilmittel ist, diese Motion anzunehmen.
Ich komme zur elften und letzten Motion, zur Motion Weichelt 25.4848, "Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt": Aktuell prüft der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Postulates Arslan 24.3782, "Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden", die Möglichkeit einer statistischen Erfassung in der Schweiz. Die Studie wird sich auch zur Machbarkeit eines Registers äussern. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende 2027 vor und sollten aus Sicht des Bundesrates abgewartet werden. Klar ist, dass die Einrichtung eines solchen Registers erhebliche Ressourcen benötigen würde, die in der Bundesverwaltung derzeit nicht verfügbar sind.
Weiter ist auch noch auf die Motion Gmür-Schönenberger 25.4558, "Häusliche Gewalt. Täterprävention und -monitoring verbessern", und die Motion Maret Marianne 25.4556, "Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt. Schutz, Prävention und Ahndung verbindlich regeln", hinzuweisen. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser beiden Motionen. Falls das Parlament dem folgt, müsste die Umsetzung eines Registers mit der Ausarbeitung eines Rahmengesetzes sowie der Einrichtung eines Monitoringsystems zur Erfassung von Täterinnen und Tätern koordiniert werden. Erst dann könnte man die Motion Weichelt umsetzen. Der Bundesrat wartet hier aber zuerst auf die Ergebnisse der Untersuchungen und bittet Sie deshalb, die Motion Weichelt abzulehnen.