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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-10-01

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-01

Wortprotokoll

Das Volumen, das hier betroffen ist, beträgt 700 Millionen Franken. Das ist der erste Grund dafür, warum wir diesen Bereich von den Sparmassnahmen nicht ausnehmen können, wobei ich das Wort Sparen wiederum in Anführungszeichen brauchen müsste. Es geht hier nur um die Dämpfung eines Ausgabenzuwachses. Zweitens [PAGE 1640] müssen wir das anpacken, weil die Zuwachsdynamik in den letzten Jahren so war, dass das eines Tages schlicht nicht mehr finanzierbar ist. Von 1990 bis 2002 nahm dieser Bereich um 8,1 Prozent per annum zu, und die Perspektiven für die Zukunft liegen teilweise sogar noch höher, wenn man nichts unternimmt. Im Finanzplan hatten wir noch ein Wachstum von 7,7 Prozent vorgesehen. Wir haben den Trend ungefähr fortgeschrieben. Wir schlagen Ihnen vor, diesen Zuwachs auf 4,3 Prozent zu reduzieren. Das ist etwas mehr als die Hälfte. Das können wir mit der Verordnung erreichen, die wir abgeändert haben; ich komme darauf zurück.

Es gibt zwei Massnahmen: Im Bereich der Werkstätten und Wohnheime wollen wir für die zukünftige Ausgabenentwicklung erstens ein Kostendach festlegen. Zweitens soll der Defizitbeitrag der IV an die Eingliederungsstätten reduziert werden. Mit der ersten Massnahme sind drei wichtige Dinge noch möglich; das muss man wissen. Wir wollen das also nicht abwürgen, weil wir ja wissen, dass es in diesem Aufgabenbereich eine Dynamik gibt. Mit dieser Massnahme ist es möglich, jährlich den Teuerungsausgleich zu finanzieren, es ist möglich, die Zuschläge für neue Plätze zu finanzieren, und es ist möglich, die deutlich zunehmenden Betreuungsaktivitäten bzw. die wachsende Betreuungsintensität zu finanzieren. Auf die übrigen Bereiche wird natürlich ein gewisser Druck ausgeübt. Aber ich glaube, der sei nötig. Wir meinen, dass damit die Qualität der Betreuung gewährleistet werden kann.

Neben dem Bundeshaushalt wird hier die IV selber um 220 Millionen Franken entlastet. Auch das ist wichtig. Sie wissen, dass gerade die IV eine Dynamik entfaltet, die uns allen Sorge macht. Aber auch die Kantonshaushalte werden um etwa 30 Millionen Franken entlastet, und wir sehen eigentlich keine massiven zusätzlichen Belastungen.

Im Personalbereich könnte es gewisse Auswirkungen haben, das kann man hier nicht wegdiskutieren. Aber wir meinen, dass die Aufgabenerfüllung im Bereich der Behinderteninstitutionen nicht infrage gestellt wird, wenn man die richtigen Massnahmen trifft. Es ist wahrscheinlich auch hier wichtig, dass man einen gewissen Fingerzeig gibt und einen gewissen Druck ausübt, dass die notwendigen strukturellen Massnahmen getroffen werden.

Nun hat Frau Goll die Frage gestellt, warum der Bundesrat die Frechheit hatte, in seinem eigenen Kompetenzbereich einen Entscheid zu treffen und eine Verordnung zu ändern. Wir mussten das aus zeitlichen Gründen tun. Die Verordnungsanpassung liegt in der Kompetenz des Bundesrates, das ist unbestritten. Ein Zuwarten hätte die Entlastungswirkung bei der IV und im Bundeshaushalt um mindestens ein Jahr verzögert. Dies eben wegen diesem schon mehrfach erwähnten nachschüssigen Abrechnungsverfahren und weil man den Institutionen früh genug den Weg zeigen musste, damit sie Zeit haben, die Umstellungen im neuen Beitragssystem vorzubereiten. Ich kann aber hier sagen, dass der Bundesrat, sollten Sie hier anders entscheiden, die Frage der Verordnungsänderung noch einmal in Erwägung ziehen müsste. Das ist selbstverständlich, weil das natürlich ein politischer Fingerzeig von Ihnen wäre. In diesem Sinne ist ja nichts Unwiderrufliches passiert, aber es war eben aus finanzpolitischen Gründen nötig, die Verordnung rasch zu ändern.

Jetzt noch kurz zum Minderheitsantrag Robbiani: Wie ich ausgeführt habe, sind wir der Meinung, dass die Aufgabenerfüllung nicht infrage gestellt wird. Wir sind der Meinung, dass es diesen Sparbeitrag braucht. Ich habe Ihnen aufgezählt, wie viel wir jetzt schon zu wenig haben. Beim Antrag der Minderheit Robbiani bleibt eben immer noch ein überdurchschnittliches Wachstum von 6 Prozent, und wir meinen, dass man auf diese 4,3 Prozent zurückgehen muss.

Zu den beiden anderen Anträgen, dem Eventualantrag der Minderheit Goll und dem Antrag Polla: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, da müsste ich jetzt fast eine halbe Stunde reden, um die Folgen im Detail aufzuzeigen, und auch dann wäre ich nicht sicher, ob wir es alle wirklich begriffen hätten - es ist eigentlich eher Kommissionsarbeit. Im Wesentlichen haben uns die Fachleute dazu Folgendes gesagt: Frau Goll will mit einer Gesetzesbestimmung eine Verordnung ändern, das ist das Erste. Das ist an sich schon unüblich, aber gut, das ist Ihr Recht, das ist klar. Aber die Verschiebung des Ausgangsjahres für die Berechnung - und das ist ja das Ziel des Antrages - führt zu einigen Komplikationen, und sie führt vor allem bei den Betreuungszuschlägen zu kleineren Werten. Die Verschiebungswirkung wäre wahrscheinlich anders, als man auf den ersten Blick vielleicht meint. Der Kommissionspräsident hat das gesagt. Wir sind der Meinung, dass es sogar bis 2007 gehen könnte, bis die Entlastungen zu wirken begännen, weil wir uns ja auf die gesicherten Zahlen von 2002, die erst später kommen, abstützen müssen. Das würde bedeuten, dass bis dann wahrscheinlich der ganze Bereich schon kantonalisiert ist, wenn der neue Finanzausgleich wie vorgesehen kommt. Wir könnten das ja nicht tun, bevor wir die Einsprachen erledigt und die rechtsgültigen Abrechnungen usw. vorliegen hätten.

Die höheren Mittel für den Teuerungsausgleich würden gemäss unseren Experten wegen des Kostendachs den Betreuungszuschlag und einen Teil des Platzzuschlages verdrängen. Das würde aus der Sicht unserer Fachleute zu einem Qualitätsabbau bei den Institutionen führen und dazu, dass Behinderte vielleicht keinen Platz mehr finden würden. Deshalb lautet die Schlussfolgerung der Fachleute, dass das System ungerechter würde als heute, weil man weniger auf den effektiven Bedarf abstellen könnte.

Unser Ziel ist ja ein anderes: Wir möchten die Mittel gezielter einsetzen. Frau Polla hat mit ihrem Einzelantrag versucht, eine Lösung vorzuschlagen, und dafür danke ich; es ist ein konstruktiver Vorschlag. Sie hat versucht, den Sparauftrag umzuschichten; aus Sicht des Haushaltes wäre das eine denkbare Lösung. Aber unsere Fachleute sind auch hier der Meinung, das führe zu Unebenheiten, die am Schluss eine negative Konsequenz hätten. Nach der Schätzung des BSV würde der Sparauftrag gemäss Antrag Polla dazu führen, dass die IV-Beiträge für die Betriebskosten der Wohnheime und Werkstätten sich so entwickeln würden, dass die Beiträge im Betriebsjahr 2004 gegenüber heute um 8 Prozent wachsen würden, aber dann im Jahr 2005 um 17 Prozent zurückgehen müssten. Daraus ergibt sich eine sprunghafte und ungleiche Entwicklung der Beiträge, und dieser markante Einbruch müsste dann zu einem Kostenstau führen, der später von den Kantonen finanziert werden müsste. Deshalb muss ich Ihnen empfehlen - so Leid es mir tut und so sehr ich anerkenne, dass man etwas verbessern wollte -, auch diesen Antrag abzulehnen, weil er zu einem unausgeglichenen Beitragsverlauf führt.

Zusammenfassend: Auch das ist ein grosser Bereich, der etwas beitragen muss. Das wird bei der Umsetzung da und dort gewisse Probleme geben, aber wir sind der Meinung, aus der Sicht der Betroffenen sei dieser Bereich im Kern nicht gefährdet und die Massnahme sei zu verantworten; das sagen auch die zuständigen Fachleute.

Deshalb möchte ich Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheits-, Eventual- und Einzelanträge abzulehnen.