Lexipedia

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2026-03-11

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-11

Wortprotokoll

Diese Motion wurde im Ständerat angenommen, so wie auch die gleichlautende Motion Riner 25.3274 im Nationalrat angenommen wurde. Die Kommission Ihres Rates beschloss an der Sitzung vom 22.[NB]Januar 2026, dazu Anhörungen durchzuführen, dies auf Wunsch der KKJPD, die sich in einem Brief an die Kommission gewandt hatte. Die Kantone und Gemeinden sind für den Vollzug zuständig, und deshalb erachtete die Kommission es als angemessen, sie vor der Entscheidung anzuhören.

Die Motion verlangt, dass vorläufig aufgenommene Personen mit einem Ausweis N und sogenannte Sans-Papiers grundsätzlich erst nach zehn Jahren Wartefrist um eine Aufenthaltsbewilligung ersuchen können. Kurz zusammengefasst: Sogenannte Härtefallgesuche sollen für alle grundsätzlich erst ab zehn Jahren möglich sein.

Die Anhörungen und weiteren Beratungen der Kommission fanden am 27.[NB]Februar statt. Die KKJPD sprach sich dezidiert dafür aus, einerseits Fehlanreize zu beseitigen, andererseits aber auch die integrationspolitischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren, nicht zuletzt, um die Finanzen von Kantonen und Gemeinden zu entlasten. Ebenso dezidiert sprach sich die Vertretung der KKJPD dafür aus, vorläufig Aufgenommenen weiterhin nach fünf Jahren ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung zu ermöglichen. Diese Frist ist ein zentrales integrationspolitisches Instrument. Die Verlängerung dieser Frist würde die Motivation erheblich senken, sich frühzeitig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die Sprache zu erlernen und Eigenverantwortung zu übernehmen. Dieses Anliegen wurde von sämtlichen Anhörungsteilnehmenden geteilt, von den kantonalen Migrationsämtern, von den kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, vom Schweizerischen Städteverband und vom Schweizerischen Gemeindeverband.

Die Kommission entschied nach diesen Anhörungen, die Motion stark abzuändern und nach verschiedenen Personenkategorien zu differenzieren. Bei der ersten Kategorie, den Sans-Papiers, soll eine Erhöhung der Wartefrist von fünf auf zehn Jahre erfolgen. Bei der zweiten Kategorie, den Asylsuchenden und den abgewiesenen Asylsuchenden, soll eine Erhöhung der Wartefrist von fünf auf acht Jahre angesetzt werden. Bei der dritten Kategorie, den vorläufig Aufgenommenen, soll gemäss dem Wunsch der für den Vollzug verantwortlichen Kantone und Gemeinden die bisherige Frist von fünf Jahren weiterhin bestehen.

Es ist richtig, dass vorläufig Aufgenommene nach fünf Jahren ein Gesuch stellen können. Eine Erhöhung der Wartefrist auf zehn Jahre würde erstens zu erheblichen Mehrkosten für Kantone und Gemeinden und zweitens unter Umständen zu konträren Effekten führen. Wer weiss, dass er oder sie erst zehn Jahre in der Schweiz verweilen muss, um ein Aufenthaltsgesuch stellen zu können, obwohl er oder sie früher arbeitsfähig wäre, eine Landessprache kann und bereit ist, ein eigenverantwortliches Leben in der Schweiz zu führen, wird durch eine Verdoppelung der Wartefrist unter Umständen besser damit fahren, wenn er oder sie sich weiterhin von staatlicher Unterstützung lebend in der Schweiz aufhält. Das ist auch nicht im Sinne des Motionärs und nicht im Sinne der Räte, die die Motion angenommen haben.

Wir als Mitglieder des Bundesparlamentes sind verpflichtet, auch und gerade im Migrationsbereich Gesetze zu beschliessen, die vollziehbar, praktikabel und für diejenigen, die den Vollzug verantworten, sinnvoll und unterstützend sind. Wenn diejenigen, die diese durchaus schwierige Arbeit machen, uns derart deutlich sagen, dass eine Verlängerung für alle ihre Arbeit nicht erleichtern, sondern im Gegenteil erschweren würde oder gar kontraproduktive Effekte hätte, dann dürfen wir nicht darüber hinwegsehen. Andernfalls würde sich spätestens bei der Vernehmlassung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf die weitaus grösste Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden dagegen aussprechen. Schon nur aus Effizienzgründen ist das Vorgehen vorzuziehen, das Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt, nämlich die Motion abzuändern, und zwar im Sinne, den ich erklärt habe.

Die Kommission entschied mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion in der abgeänderten Form anzunehmen.

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2026-03-11 | Lexipedia | Lexipedia