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Page Pierre-André · Nationalrat · 2026-03-11

Page Pierre-André · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-11

Wortprotokoll

Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei[GZ]

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung[GZ]

Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass die bestehenden Strukturen hinsichtlich Aus- und Fortbildungsprogrammen genügen. Zudem ist die Frage der Aus- und Weiterbildung von Strafverfolgungsbehörden keine Bundesaufgabe, sondern sie fällt in die kantonale Zuständigkeit und Verantwortung. Entsprechend ist hier Zurückhaltung seitens des Bundesgesetzgebers geboten. Schliesslich würde eine obligatorische, flächendeckende Weiterbildungspflicht "zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt" für alle Strafverfolgungsbehörden hohe Kosten und Ausfallzeiten beim Personal verursachen, was zu Defiziten bei der [PAGE 348] eigentlichen Kernaufgabe, der Strafverfolgung, führen würde. Aufgrund der erhöhten Kriminalität in der Schweiz sind diese heute bereits stark ausgelastet. Aufgrund der aufgeführten Gründe ist die Motion abzulehnen.

[VS]

Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre[GZ]

Rejeter la motion

[VS]

Le président (Page Pierre-André, président): La motion a été discutée dans le cadre de la session extraordinaire 26.9010. Le groupe de l'Union démocratique du centre et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.