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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2026-03-11

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-11

Wortprotokoll

Nach fünf Jahren Aufenthalt erhalten alle Ukrainer eine Bewilligung[NB]B. So steht es für Schutzbedürftige, eher zufällig, in Artikel 74 Absatz 2 des Asylgesetzes. Das Anliegen der Motion Chiesa wird ab dem Jahr 2027 grosse Bedeutung bekommen, wenn alle Personen mit Status S automatisch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten sollen, nicht weil sie integriert wären, sondern einfach, weil die fünf Jahre Aufenthalt nach Gesetz erreicht sind. Das ist weder vom Gesetzgeber durchdacht noch sachlich gerechtfertigt.

2025 bezogen die Betroffenen zu 83 Prozent Sozialhilfe. Die Erwerbsquote liegt bei etwas mehr als 30 Prozent. Trotz grossen Anstrengungen gelingt es also weniger als 20 Prozent von ihnen, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. Mit dem Statuswechsel werden sie nach fünf Jahren Aufenthalt einfach mit höheren Sozialleistungen bedacht. Davon würden selbst Ukrainer und Ukrainerinnen profitieren, die hier keinen einzigen Tag gearbeitet haben. Damit erschweren wir die Anstrengungen der Sozialverwaltungsangestellten um Arbeitsmarkteingliederung, dies mit dem Ergebnis, dass die Statistiken noch schlechter ausfallen.

Ebenso ungerechtfertigt sind Sozialhilfeleistungen nach dem höheren Tarif für einst abgewiesene Asylbewerber, die man nicht wegweisen konnte oder wollte und denen ein Härtefall gewährt wurde. Diese Härtefallgewährungen sind alles andere als Einzelfälle: In den letzten vier Jahren haben die Behörden in 19[NB]000 Fällen einer Umwandlung des Aufenthaltsstatus zugestimmt, und dies bei insgesamt 43[NB]000 vorläufig Aufgenommenen.

Status S und Status F sind Rechte, die einen provisorischen Aufenthalt in der Schweiz erlauben und nach wie vor auf Rückkehr ausgerichtet sind. Aus diesem Grund wäre eine sozialhilferechtliche Gleichstellung mit unserer einheimischen Bevölkerung vermessen. Über die Motion Chiesa wurde in der Kommission lange und wortklauberisch diskutiert. Das zeugt vom Handlungsbedarf, der erkannt wurde. Der Ständerat hat der Motion ja auch zugestimmt.

Es wird immer schwieriger, das alles unserer Bevölkerung zu erklären, und das Wohlwollen gegenüber dem heutigen Asylwesen dürfte so ganz bestimmt nicht steigen. Wenn Sie die Motion ablehnen, dann müssen Sie danach der Bevölkerung erklären, wieso Sie pauschal einfach allen Ukrainerinnen und Ukrainern sowie den ehemals abgewiesenen Asylbewerbern, die eine B-Bewilligung erhalten haben, Sozialhilfe auf Schweizer Niveau verteilen wollen, obwohl diese Personengruppen[NB]im[NB]Arbeitsmarkt[NB]derart[NB]schlecht vertreten sind.[GZ]

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