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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-11

Wortprotokoll

Diese Initiative von neun europäischen Staaten geht in die gleiche Richtung wie die bereits überwiesene Motion Caroni 24.3485, "Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern".

Die Motion Caroni wurde im Nachgang zum Urteil im Fall der Klimaseniorinnen gegen die Schweiz eingereicht. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz eine Klammer aufmachen: Das Ministerkomitee des Europarates hat im September letzten Jahres die Umsetzung des Klimaseniorinnen-Urteils zum zweiten Mal geprüft. Es ist in seinem Entscheid positiv, es würdigt die Entwicklungen in der Schweiz und gratuliert unserem Land ausdrücklich zur Schaffung eines vollständigen Rechtsrahmens zur Bekämpfung des Klimawandels. Insgesamt bekräftigt dieser Entscheid in weiten Teilen die Haltung des Bundesrates, wonach die Schweiz die Anforderungen des Urteils erfüllt.

Das zentrale Anliegen des offenen Briefes und der Motion Caroni ist die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. Das heisst: Die Vertragsstaaten haben die primäre Verantwortung für die Umsetzung der EMRK. Der EGMR, also der Gerichtshof, hat nur eine subsidiäre Kontrolle vorzunehmen. Der Bundesrat misst diesem Prinzip eine grosse Bedeutung zu. Er hat deshalb die Motion Caroni von Anfang an begrüsst, und die Umsetzung dieser Motion ist denn auch bereits im Gange.

Schweizer Vertreterinnen und Vertreter haben letztes Jahr im Rahmen des Europarates einen institutionalisierten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und dem Präsidenten des Gerichtshofes über die Entwicklung der Strassburger Rechtsprechung angeregt. Heute vor einem Monat, also am 11.[NB]Februar 2026, hat das Ministerkomitee die formelle Grundlage dieses Dialoges gutgeheissen. Um es zusammenzufassen: Die Schweiz hat bereits einen Dialog in Gang gesetzt, der mit der Forderung des offenen Briefes vergleichbar ist. Die Motion ist eigentlich erfüllt.

Gestützt auf den Auftrag der Motion Caroni hat sich die Schweiz auch aktiv an den Folgearbeiten zum offenen Brief beteiligt. Sie hat insbesondere an den Diskussionen teilgenommen, mit denen das weitere Vorgehen definiert werden sollte.

Auch der Generalsekretär des Europarates, alt Bundesrat Alain Berset, hat die von den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des offenen Briefes geäusserten Anliegen aufgenommen. Am 8.[NB]Oktober 2025 hat er einen Vorschlag zirkulieren lassen, um der Initiative Folge zu geben. Sein Vorschlag bezweckt insbesondere, die mit dem offenen Brief eröffnete Diskussion in den institutionellen Rahmen des Europarates zurückzuholen. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, in diesem Rahmen gemeinsam Antworten auf die Herausforderungen mit der Migration zu suchen.

Die Vertreter der Schweiz haben den Vorschlag des Generalsekretärs von Anfang an unterstützt. Inzwischen haben ihm alle Mitgliedstaaten zugestimmt, auch die neun Staaten, die den offenen Brief unterzeichnet hatten. Die Anliegen des offenen Briefes werden deshalb heute von den Institutionen des Europarates bearbeitet. Die Vertreter der Schweiz nehmen aktiv an diesen Arbeiten teil.

Wie Sie sehen, hat sich die Situation seit der Einreichung der Motion Germann stark weiterentwickelt. Die Schweiz hat sich in die Diskussionen, die dem offenen Brief gefolgt sind, von Anfang an massgeblich eingebracht. Sie wird das weiterhin tun, und sie wird sich auch weiterhin unabhängig von einem neuen Mandat für eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips einsetzen.

Mit all diesen Massnahmen wurde die Motion Germann bereits erfüllt. Der Zug ist abgefahren. Es macht keinen Sinn mehr, die Motion zu überweisen. Sie bringt aus all diesen Gründen keinen Mehrwert.

Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.