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De Ventura Linda · Nationalrat · 2026-03-12

De Ventura Linda · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-12

Wortprotokoll

Beim Schutz des Schweizer Luftraums sind die Kompetenzen für den Kriegsfall und für die normale Lage klar geregelt. Unterhalb der Kriegsschwelle bestehen jedoch grosse Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten. So hat der Bundesrat in seinem Drohnenbericht im Jahr 2022 festgehalten, dass unterhalb der Kriegsschwelle unklar sei, ob die Polizei, die Kantone, das BAKOM, das BAZL, die Skyguide oder die Armee zuständig ist und wer die Koordination sicherstellt. Wir werden aber schon heute regelmässig hybrid angegriffen, und ein realistisches Bedrohungsszenario sind Angriffe aus der Luft.

Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Meinung, dass es höchste Zeit ist, das Zuständigkeitschaos im Bereich der Luftabwehr endlich zu klären, und genau das möchte diese Kommissionsmotion. Denn bei einem Angriff aus der Luft muss ab dem ersten Moment klar sein, wer dafür zuständig ist. Unklarheiten kosten Zeit, die wir im Ernstfall nicht haben. Deshalb ist es notwendig, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen überprüft und dem Parlament die nötigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vorlegt, um die Kompetenzen in der normalen und in der ausserordentlichen Lage klar festzulegen.

Die Minderheit der Kommission stellte den Handlungsbedarf nicht grundsätzlich infrage, wollte jedoch den Bericht des Bundesrates zur Drohnenabwehr abwarten und erst dann entscheiden, ob und, wenn ja, in welchen Bereichen tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Unterdessen haben wir diesen Bericht erhalten. Der Bundesrat kommt darin, wie die Mehrheit der Kommission, zum Schluss, dass es unterhalb der Kriegsschwelle klare Eskalationslogiken, definierte Befugnisse und abgestimmte Mittelzuweisungen brauche und aktuell eine Grauzone bei hybriden Bedrohungen bestehe. Damit sich die Schweiz wirksam schützen kann, braucht es nicht nur Drohnenabwehrsysteme, sondern auch klare und verbindliche Zuständigkeiten, Anpassungen der rechtlichen Grundlagen und Koordination.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.