Zopfi Mathias · Ständerat · 2026-03-12
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 84a Absatz 1 gehöre ich zwar zur Mehrheit, der ich mich aufgrund der Überlegungen meiner beiden Vorredner angeschlossen habe. Trotzdem werde ich nun den Einzelantrag Michel Matthias unterstützen.
Eigentlich bin ich mit dem Gesagten von Kollege Fässler vollständig einverstanden. Folgt man jedoch seiner Argumentation, braucht es das Adjektiv "örtlich" nicht zwingend. In Bezug auf das, was Kollege Caroni gesagt hat, scheint mir das eben entscheidend. Mit der örtlichen Beschränkung fügen wir hier nämlich eine zusätzliche Einschränkung hinzu. Es wäre durchaus denkbar, dass ein nationaler Versuch durchgeführt wird. Hier geht es doch um E-Collecting, das sich wahrscheinlich weniger gut örtlich beschränken lässt als das E-Voting. Beim E-Voting haben Sie ja nicht das Problem, dass ich in Bern eine Unterschrift für Glarus abgeben kann und so weiter. Somit kann ich mir gut vorstellen, dass auch ein nationaler Versuch möglich sein müsste.
So, wie ich den Text mit dem "allenfalls anteilsmässig" verstehe, besteht weiterhin die Möglichkeit für den Bundesrat, faktisch örtlich begrenzte Versuche durchzuführen; darauf hat auch Kollege Fässler hingewiesen. Umgekehrt aber besteht ohne den Einzelantrag Michel Matthias eben nicht die Möglichkeit - so interpretiere ich das jedenfalls -, örtlich unbeschränkte, ergo nationale Versuche durchzuführen. Damit ein solcher Versuch überhaupt möglich ist, bevor es dann "scharf" wird, meine ich, sollte man nicht nochmals das Gesetz ändern müssen. Meines Erachtens sind wir besser beraten, wenn wir auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Das heisst, meine Position ist: Örtliche Versuche können und sollen Sinn machen, aber es soll ebenso möglich sein, einen örtlich unbegrenzten Versuch durchzuführen.