Wyss Sarah · Nationalrat · 2026-03-12
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Am 3.[NB]September 2025 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) verabschiedet. Mit der vorliegenden Revision sollen die Qualität der Versorgung und die Sicherheit der Medikation verbessert werden, indem erstens Arzneimittel für neuartige Therapien im Heilmittelgesetz [PAGE 382] spezifisch und umfassend geregelt werden, zweitens die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben und drittens die Tierarzneimittelregulierung an diejenige der Europäischen Union angepasst wird. Mehrere vom Parlament verabschiedete Motionen in den Bereichen E-Rezepte und elektronischer Medikationsplan werden mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt.
Sie haben es gehört, es werden hier eigentlich drei voneinander relativ unabhängige Themen behandelt:
1.[NB]Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien: Die sogenannten Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) werden im revidierten Heilmittelgesetz klarer geregelt. Die Schweiz will ihre Bestimmungen zu den ATMP an das EU-Recht angleichen. Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten zu gewähren.
2.[NB]Arzneimittel für neuartige Therapien in der Tiermedizin: Auch in der Tiermedizin ist in Zukunft mit weiteren innovativen Behandlungsansätzen zu rechnen. Mit der vorliegenden Revision werden die Grundlagen geschaffen, damit Arzneimittel für neuartige Therapien auch im Veterinärbereich zugelassen werden können.
3.[NB]Digitalisierung und Anwendung von Heilmitteln: In diesem dritten Bereich gibt es zwei Unterpunkte. Mit der vorliegenden Revision des Heilmittelgesetzes sollen Gesundheitsfachpersonen künftig verpflichtet werden, den Medikationsplan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Der Patient oder die Patientin kann bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen - für digital weniger Affine gibt es also eine Lösung. Die verwendeten Systeme müssen interoperabel sein. Das war auch in der Kommission ein grosses Thema. Im Gesundheitswesen laufen - sofern jetzt die Gelder nicht alle gestrichen werden - verschiedene Digitalisierungsprojekte parallel, und da ist es wichtig, dass die Systeme interoperabel sind.
Ebenfalls in diesem Themenblock haben wir die Arzneimittelsicherheit, unter anderem in der Pädiatrie: Eine konkrete Neuerung, die der Bundesrat bei der Revision des Heilmittelgesetzes vorsieht, betrifft die Kinderarzneimittel. Künftig sollen Spitäler die individuelle Dosierung für jedes Kind mit einem elektronischen System berechnen müssen. Das soll Berechnungsfehler verhindern. Was vorerst nur für Spitäler gilt, will der Bundesrat in einem zweiten Schritt auf weitere ambulante Bereiche ausdehnen. Hierzu gab es in der Kommission eine Diskussion und dann auch Anträge: Es soll klarwerden, dass solche Hilfsmittel für eine bessere Versorgung auch auf weitere Gruppen ausgedehnt werden können; ich komme im zweiten Teil dazu. Es handelt sich also ein bisschen um eine Übungsanlage.
Wir haben am 30.[NB]Oktober 2025 mit einigen Stakeholdern ausführliche Anhörungen durchgeführt. Einige Anliegen fanden eine Mehrheit und konnten aufgenommen werden. Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenantrag, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung haben wir am 9.[NB]Januar sowie am 12.[NB]und 13.[NB]Februar 2026 durchgeführt. Wie mein Vorredner werde ich bei den einzelnen Anträgen auf die Minderheits- und Mehrheitspositionen eingehen. Die unbestrittenen Änderungen der Kommission möchte ich bereits jetzt erwähnen, damit das erledigt ist.
Zu Artikel 9 Absatz 3, und das gilt natürlich auch für Artikel 9d: Der Antrag, dass explizit eine Konsultation erwähnt wird, fand in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen eine Mehrheit. Es wurde aber auch gesagt, dass sowieso eine Konsultation durchgeführt werde, von dem her schadet die explizite Erwähnung nichts, sie nützt aber auch[NB]nichts.[NB]Man[NB]kann[NB]natürlich[NB]darüber diskutieren - in der Kommission haben wir das gemacht -, ob die Konsultation an anderen Orten konsequenterweise auch erwähnt werden müsste.
Weitere Anpassungen betreffen die Absätze 1 und 3 von Artikel 59a; die Kommission hat sie mit 16 zu 7 Stimmen angenommen. Erstens geht es darum, dass die Registerpflicht ausgedehnt werden kann, wir geben also eine entsprechende Kompetenz. Zweitens geht es darum, dass die Nachbeobachtung der Wirksamkeit und der unerwünschten Wirkungen des Arzneimittels auf weitere Arzneimittel ausgedehnt werden kann. Diese Änderungen beantragen wir Ihnen jeweils ohne Minderheit.
An dieser Stelle möchte ich unbedingt festhalten, dass wir es mit einem Sammelsurium verschiedener Anpassungen zu tun haben, dass weitere Anpassungen notwendig sind und dass sich die HMG-Revision 3b bereits in der Diskussion und in der Vernehmlassung befindet. So hat die Kommission auch die Thematik des Versandhandels, die sie schon diskutiert hat, auf die HMG-Revision 3b vertagt; dort soll sie ebenfalls behandelt werden. Darüber hinaus gab es eine Diskussion, die das Fortpflanzungsgesetz betroffen hätte. Meines Wissens befasst sich die WBK damit. Auch hier wurde festgehalten, dass wir grundsätzlich nicht dagegen seien, dieses Thema zu diskutieren, dass jedoch eine andere Kommission dafür zuständig sei, deshalb würden wir uns jetzt nicht vertieft damit auseinandersetzen. Entsprechend wurden die beiden zugehörigen Anträge zurückgezogen. Das soll jedoch nicht so verstanden werden, dass das Thema ohne Bedeutung oder Relevanz wäre, sondern lediglich so, dass es zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden soll und voraussichtlich auch behandelt wird.
Damit komme ich zum Schluss meines Eingangsvotums. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, die Vorlage anzunehmen.