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Hess Lorenz · Nationalrat · 2026-03-12

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-12

Wortprotokoll

Angesichts der Forschungsentwicklung, angesichts der neuen Arzneimittel und der neuen Therapien ist für die Mitte-Fraktion der Regelungsbedarf im Heilmittelgesetz, aber auch im Stammzellengesetz und im Transplantationsgesetz, unbestritten. Wir sind selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage, die wir im Grundsatz absolut unterstützen.

Die übergeordneten Ziele oder der Zweck des Gesetzes sind die Patientinnen- und Patientensicherheit und der Schutz der Gesundheit. Vor diesem Hintergrund und abgeleitet von diesem Zweck unterstützen wir die wesentlichen Stossrichtungen dieser Vorlage. Das betrifft zum einen die Digitalisierung. In diesem Bereich sind der elektronische Medikationsplan für Patientinnen und Patienten und das elektronische Rezept unabdingbar, nicht zuletzt auch im Hinblick auf ein elektronisches Gesundheitsdossier.

Beim zweiten Bereich, der Arzneimittelsicherheit, sprechen wir vor allem von der Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie, weil man es dort mit speziellen Heilmitteln zu tun hat und auch mit speziellen Dosierungen arbeiten muss oder kann. Deshalb ist der Handlungsbedarf auch hier klar gegeben.

Dann geht es noch um den Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien. Hier ist auch offensichtlich, dass es wegen der neuen Entwicklungen neue Regelungen braucht, aber es geht dabei auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit auf diesem Markt zu erhalten.

Zu guter Letzt geht es noch um die Arzneimittel für neuartige Therapien in der Tiermedizin, vor allem bei neuen Behandlungen. Hier muss die Zulassung geregelt werden. Dabei geht es auch um die Kompatibilität mit dem ganzen Umfeld und mit der EU. Letztlich stellt sich dort noch die Frage, die wir schon beim Antrag der Minderheit Thalmann-Bieri gehört haben, ob man die Meldung und das Informationssystem von den Antibiotikaresistenzen auch auf Antiparasitika ausdehnen will. Dazu komme ich, wenn ich noch kurz etwas zu den Minderheiten sage.

Die Mitte-Fraktion unterstützt in dieser Vorlage überall die Mehrheit, ausser bei den drei folgenden Artikeln:

Der erste ist Artikel 4. Das ist eben die vorhin erwähnte Ausweitung des Informationssystems Antibiotika auf Antiparasitika in der Veterinärmedizin. Wir sind der Meinung, dass es keinen wirklichen Grund gibt, diese Ausdehnung vorzunehmen. Zum einen stand hier ja am Anfang die Idee, dass es um Antibiotikaresistenzen geht. Das muss im Vordergrund bleiben, das ist unbestritten. Zum andern haben wir von der Verwaltung hören können, dass das Thema der Antiparasitika bei einer neuen Revision im Veterinärbereich angegangen werden könnte. Deshalb besteht hier auch nicht zwingend Handlungsbedarf. Zu guter Letzt muss man immer aufpassen mit Bürokratie und Administration. Die Veterinärmedizinerinnen und -mediziner, die sich sowieso schon in einem schwierigen Umfeld befinden, würden im Verhältnis zum Resultat wahrscheinlich übermässig mit Verwaltungsarbeiten belastet.

Der zweite ist Artikel 9c. Darin geht es um die befristete Bewilligung von nicht zugelassenen Arzneimitteln für neuartige Therapien. In der Vorlage ist vorgesehen, dass eine solche befristete Bewilligung eines nicht zugelassenen Arzneimittels gemacht werden kann, wenn es "für eine bestimmte Person verschrieben wird" oder wenn es in einem Spital zur Anwendung kommt. Wir sind der Meinung, dass wir das hier im Sinne der Minderheit Wyss öffnen sollten. Wir sollten als Voraussetzung nicht einen Patienten oder eine Patientin oder ein Spital nehmen: Wenn es gleichgelagerte oder identische Fälle sind, sollte es für eine oder mehrere Personen möglich sein und folglich auch in einem oder in mehreren Spitälern. Deshalb unterstützen wir hier den Antrag der Minderheit Wyss.

Der dritte ist Artikel 26b. Worum geht es? Es geht um die Dosierung von Medikamenten mittels Einsatz elektronischer Systeme. Hier ist die Frage, ob man das für alle Medikamente machen sollte oder, wie es in der Vorlage vorgesehen ist, nur für Off-Label-Produkte. Wir sind der Meinung, dass es keinen zwingenden oder offensichtlichen Grund gibt, das nicht auf alle Medikamente auszudehnen.

Herr Hässig hat es bei seiner Begründung vorhin gesagt: Es ist ein System, das funktioniert. Wenn ich sage, es funktioniert, dann gilt das immer auch in Bezug auf den übergeordneten Zweck dieses Gesetzes: Patientensicherheit und Gesundheitsschutz. Es ist eine Verbesserung. Wichtig ist hierbei sicher auch die Tatsache, dass, wenn wir der Minderheit Hässig Patrick folgen - was Ihnen die Mitte-Fraktion beantragt -, bei der Verschreibung letztlich die Fachperson, also der Arzt [PAGE 386] oder die Ärztin, immer noch selber aufgrund der Empfehlung, die ihm oder ihr das System gibt, entscheidet.

Deshalb, wie gesagt, unterstützen wir überall den Antrag der Mehrheit, ausser bei den Artikeln 4, 9c und[NB]26b.