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Germann Hannes · Ständerat · 2026-03-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-12

Wortprotokoll

Eines vorweg: Unbestrittenermassen ist die immerwährende, bewaffnete Neutralität ein zentraler Faktor des Erfolgsmodells Schweiz. Diesem Erfolgsmodell gilt es Sorge zu tragen und damit implizit auch unserer Neutralität, die uns und viele Generationen vor uns vor Kriegen verschont und uns die längste Friedenszeit der Geschichte beschert hat.

Es ist nicht so, dass wir Diskussionen dieser Art, wie wir sie heute führen, zum ersten Mal führen würden. Bereits bei der Überarbeitung der Bundesverfassung 1999 stand die Neutralität zur Debatte. Man verzichtete damals auf die explizite Aufnahme der Neutralität in die neue Bundesverfassung, dies, weil namhafte Kreise die bewährte Schweizer Neutralität am liebsten in der Mottenkiste der Geschichte entsorgt hätten. Mit dem Fall der Mauer Ende der Achtzigerjahre schien damals der ewige Friede ausgebrochen zu sein. Im Zusammenhang mit den jüngsten Konflikten, namentlich dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, waren und sind Bundesrat und Parlament mit der Auslegung unserer Neutralität besonders stark gefordert. Es ist dies nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal. Inzwischen haben sich die Kriegs- und Krisenherde ausgeweitet, zuletzt auf den Iran. Selbst die Ausweitung zu einem Weltkrieg scheint mir persönlich aufgrund der geopolitischen Lage nicht mehr gänzlich auszuschliessen zu sein.

Gerade in diesen unsicheren Zeiten haben wir die Chance, unsere Neutralität zu klären. Denn die Verunsicherung in der Bevölkerung ist gross, und die Auslegung der Neutralität ist auch komplett divers. Wir können also unsere Neutralität klären und stärken, indem wir sie in der Bundesverfassung verankern. Mit dem Gegenentwurf können wir das in der revidierten Bundesverfassung gemachte Versäumnis nachholen - besser spät als nie. Gerade mit Blick auf die Kriege und die globalen Krisenherde müssen wir jetzt handeln und ein klares Bekenntnis zur bewährten Neutralität abgeben. Das können wir heute tun, indem wir die Initiative zur Annahme empfehlen oder eben, wie ich es Ihnen jetzt beantrage, dem direkten Gegenvorschlag zustimmen. Denn die Neutralitäts-Initiative bleibt wohl im Parlament chancenlos. So viel ist nach der ersten Runde bei uns und im Nationalrat klar. Darum plädiere ich umso überzeugter für die Zustimmung zum direkten Gegenvorschlag. Ansonsten zwingen Sie mich und wohl auch viele andere dazu, voll auf die Volksinitiative zu setzen. [PAGE 222]

Niemand in der APK-S und wohl auch niemand im Rat hat sich ernsthaft für eine Abkehr von der Neutralität ausgesprochen. Der Schwesterkommission im Nationalrat ist es zu verdanken, dass inzwischen das Ergebnis einer Vernehmlassung zum Gegenvorschlag vorliegt. Die Kommissionsmehrheit wertet die Ergebnisse natürlich in ihrem Sinne, so wie es Kollege Michel als Sprecher getan hat, namentlich, weil sich 14 von 26 Kantonen gemäss Entwurf des Bundesrates gegen eine Verfassungslösung, also auch gegen einen Gegenvorschlag aussprechen.

Die Stellungnahmen der Parteien sind etwas schwierig auszulegen. Ich denke doch, dass nebst der Mitte auch die SVP für eine Verankerung in der Verfassung ist, aber sie ist dort nicht aufgeführt, weil man wahrscheinlich auf die Initiative setzt. Aber immerhin: Der Gegenentwurf ist ein probates Mittel. Erstaunlich ist übrigens - das erwähne ich in diesem Zusammenhang - das Votum aus dem Kanton Genf. Der Kanton Genf spricht sich nämlich in Anbetracht der Bedeutung der Neutralität für einen Gegenvorschlag aus. Ebenso betonen internationale Organisationen regelmässig die Bedeutung der Neutralität für ihr Wirken in den Kriegs- und Krisenländern. Die Neutralität schafft das notwendige Vertrauen für das Wirken von Organisationen wie dem Roten Kreuz oder anderer Hilfswerke.

Apropos Vertrauen, es ist angesprochen worden: Die Wirtschaftsverbände, von Economiesuisse über Swissmem bis hin zum Schweizerischen Gewerbeverband, plädieren geschlossen für eine Regelung in der Verfassung, in welcher Variante auch immer. Es gibt auch andere, wohl bestellte Gutachten, welche die Bedeutung der Neutralität herunterspielen; geniessen wir diese mit Vorsicht. Persönlich bin ich überzeugt, dass die Neutralität nach wie vor eine sehr hohe Zustimmung in der Bevölkerung geniesst. Gemäss der ETH-Studie "Sicherheit 2025" befürwortet jedenfalls eine Mehrheit der Stimmberechtigten die Neutralität. Laut einer weiteren Studie soll die Neutralität sogar Identitätsmerkmal Nummer eins der Schweiz sein - Sie haben richtig gehört: das Identitätsmerkmal Nummer eins der Schweiz -, knapp vor der direkten Demokratie. Und SRF zitierte am 21.[NB]Januar 2026 aus einer Befragung wie folgt: "80 Prozent der Schweizer Bevölkerung halten an der Neutralität fest."

Trotzdem ist die Neutralität im nationalen Recht kaum kodifiziert, und im internationalen Recht ist inzwischen umstritten, inwiefern das Neutralitätsrecht noch Teil des universellen Völkerrechtes sein soll. Aber gerade in diesen unsicheren Zeiten ist es umso wichtiger, das klare Zeichen nicht nur nach innen an Land und Leute zu senden, sondern auch in die Welt hinaus: Die Schweiz hat nie einen Krieg geführt, und sie lässt sich auch niemals in einen Krieg hineinziehen. Dank der bewaffneten Neutralität und einer hoffentlich bald wieder erstarkten Armee ist unser Land bereit, notfalls die Leute und das Territorium zu verteidigen. Wir sollten die erwähnten Zustimmungswerte zur Neutralität beim Volk nicht überschätzen; wir sollten sie aber auch nicht unterschätzen. Wer glaubt, man könne die Initiative einfach schnöde abtischen, könnte eine böse Überraschung erleben. Lassen wir es nicht darauf ankommen.

Was erhalten wir konkret mit der Zustimmung zum Gegenvorschlag? In Artikel 54a Absatz 1 der Bundesverfassung gemäss Gegenvorschlag ist Folgendes festgehalten: "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet." Das ist der Status quo. Und in Absatz 2 heisst es, und jetzt müssen Sie gut zuhören: "Der Bund nutzt die Neutralität, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Er steht als Vermittler zur Verfügung." Das ist alles, was der Gegenvorschlag will.

Wie kann man in derart unsicheren Zeiten gegen eine solche Formulierung sein, dagegen, dass die Gewährleistung von Unabhängigkeit und Sicherheit Verfassungsrang erhält? Wir sollten den Bundesrat auf diesem verlässlichen Weg stärken, indem wir die gelebte und bewährte Neutralität auf Verfassungsstufe heben und damit aufwerten.

Die Formulierung des Gegenvorschlages - ich glaube, ich darf das hier drin sagen - stammt übrigens aus der Feder unseres Kollegen Carlo Sommaruga. Er hat dann allerdings den Stichentscheid gegeben für das Nichteintreten in der Kommission, das ist ja auch leicht zu erahnen. Das war sein gutes Recht. Aber wenn Sie dem Gegenvorschlag nun zustimmen, dann würdigen Sie die Bemühungen unseres geschätzten Präsidenten und kommen auch einem Anliegen des Kantons Genf entgegen. Also, Herr Sommaruga, Sie gewinnen heute gerade doppelt, wenn der Minderheit gefolgt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Gegenvorschlag.