Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-12
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Selber schätze ich Niklaus von der Flüe sehr. Die Kirche in meinem Dorf Oberwil bei Zug heisst so. Mein Schwiegervater hiess so. Nicht selten wird Niklaus von der Flüe auch im Zusammenhang mit der Neutralität zitiert. "Macht den zun nit ze wiit", soll er gesagt haben. Ob es genau stimmt, wissen wir nicht. Aber auf jeden Fall hat er in einer anderen Zeit gelebt. Wir kommen zur heutigen Zeit.
Im letzten Juni hat der Ständerat einerseits die Neutralitäts-Initiative klar abgelehnt. Andererseits hat er dieser einen Gegenentwurf gegenübergestellt und mit 27 zu 15 Stimmen angenommen. Der Nationalrat hat den im Ständerat formulierten Entwurf Anfang dieser Session mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Nach Fraktionen ist der Gegenvorschlag von der SVP-Fraktion und von etwa knapp der Hälfte der Mitte-Fraktion abgelehnt worden.
Ihre Kommission beantragt nach wie vor, wie schon im letzten Jahr, auf den Gegenentwurf gemäss Beschluss 2 nicht einzutreten. Damals wurde Nichteintreten mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, jetzt, aufgrund einer Absenz, mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten. Bezüglich der Stimmenverhältnisse hat sich demnach in unserer Kommission wenig verändert.
Anderes hat sich aber seither verändert, meine ich, und das spricht für eine Ablehnung des Gegenentwurfes. Die nationalrätliche Kommission hat sich nämlich die Mühe und die Zeit genommen, unseren Gegenentwurf quasi einem Härtetest zu unterziehen, nämlich einer Vernehmlassung. Lassen Sie mich kurz das Resultat dieser Vernehmlassung zusammenfassen: 23 Kantone haben sich explizit zum Gegenentwurf geäussert, 14 haben ihn abgelehnt, 9 haben zugestimmt. Von sieben Parteien haben sechs den Gegenvorschlag abgelehnt. Von 14 interessierten Organisationen haben 13 den Gegenvorschlag abgelehnt. Dann sind noch die vier grossen Dachverbände der Wirtschaft, drei haben sich pro Gegenvorschlag geäussert. Aber ich glaube, man muss kurz hinschauen, wie die Haltungen sind: Die Swissmem unterstützt den Gegenvorschlag. Die Economiesuisse sieht eigentlich keinen Handlungsbedarf, erachtet aber den Gegenvorschlag als tragbare Antwort, möchte jedoch die Neutralität flexibel halten. Schliesslich ist der Gewerbeverband zwar für einen Gegenvorschlag, lehnt aber Absatz 2, den wir heute auf dem Tisch haben, ab und macht eine neue Formulierung. Zusammengefasst: Auch diese drei grossen Wirtschaftsverbände sind sich alles andere als einig, vor allem nicht bezüglich des heute vorliegenden Entwurfes.
Unter dem Strich: Das Vernehmlassungsergebnis stützt die Haltung des Nationalrates und unserer Mehrheit für einen Verzicht auf einen Gegenentwurf. Geändert zum Schlechten hat sich leider die Weltlage. Wir wissen es, seit wenigen Wochen erleben wir einen neuen Krieg im Nahen Osten, der sich zu einem Flächenbrand auszudehnen droht, wobei oft unklar ist, wie viele Nationen sich nun ab wann und mit wem im Krieg befinden. Entsprechend ist die Anwendung unserer Neutralität wieder einmal einem Wirklichkeitstest unterworfen.
Was heisst das nun, wenn wir vor der Frage stehen, ob wir die Neutralität in der Verfassung definieren sollen oder nicht? Gibt das in solchen schwierigen Situationen zusätzliche Orientierung, oder stellt eine Fixierung der Neutralität in der Verfassung nicht mehr Fragen, als sie Antworten gibt?
Die Kommissionsminderheit, die sich natürlich auch äussern wird, erhofft sich vom Gegenentwurf offenbar eine Stärkung der Neutralität, eine Verankerung unseres Neutralitätsverständnisses. Doch wenn man genauer hinhört und liest, sieht dieses Neutralitätsverständnis angesichts des vorgeschlagenen Textes doch recht verschieden aus. Ich bin nochmals etwas über die Bücher und die Protokolle gegangen.
Kollege Rieder versteht in der Debatte vom Juni 2025 darunter "die bisherige Ausgestaltung der Neutralität der Schweiz" (AB 2025 S 707), und er möchte einen Neutralitätsbegriff [PAGE 221] vorschlagen, "wie er bis anhin gelebt worden ist". Wenn man also Kollege Rieder folgt, dann ändert ein Gegenvorschlag inhaltlich überhaupt nichts an dem, was wir seit Beginn unseres Bundesstaates betreffend Neutralitätspolitik gelebt haben, mit all ihren situationsbedingten Ausprägungen - mal rigider, mal flexibler. Es ist quasi eine Nachführung der gelebten Praxis.
Andere Befürworter desselben Textes versprechen sich im Gegensatz dazu eine Änderung der Neutralitätspolitik im Sinne einer weniger offenen Haltung. Ich zitiere Kollegin Z'graggen: "[...] in den letzten Jahren schlug das Pendel zu weit in Richtung Bündnis aus, beinahe bis zur Schwelle eines faktischen Nato-Beitritts. Die Vorwirkung der immerwährenden Neutralität wurde verwässert. Ein blosses 'weiter so' gefährdet daher die Glaubwürdigkeit der Schweiz." (AB 2025 S 711) Kollegin Z'graggen erwartet vom Gegenentwurf eine Kurskorrektur, eine Einengung.
Im gleichen Sinne einer Einengung steht in der Medienmitteilung der APK-S vom letzten Mai, dass gemäss Meinung der Minderheit der Kommission das Parlament mit einem Gegenentwurf zeigen soll, "dass es dem Initiativanliegen Rechnung trägt".
Aber ich glaube nicht, dass es das sein kann. Wie gezeigt, will die Initiative das Neutralitätsverständnis eben gerade verändern, anders definieren und den Handlungsspielraum einengen. Jedes Zeichen eines diesbezüglichen Entgegenkommens ist nicht im Sinne der Kommissionsmehrheit und, glaube ich, zum Teil sicher auch nicht im Sinne derjenigen, die nun den Gegenvorschlag wollen. Der Streit dreht sich also darum, ob die dereinst in der Bundesverfassung verankerte Neutralität uns gemäss Gegenentwurf eine andere Neutralitätspolitik aufzwingt oder nicht. Mit anderen Worten: Mit einem Gegenentwurf wird die Neutralität verrechtlicht. Es werden sich Fragen bezüglich der Rechtsauslegung stellen, statt dass die Neutralität ein Instrument im Interesse unserer sicherheits- und aussenpolitischen Ziele bleibt. Ich befürchte, dass unsere Energie in internen Verfassungsstreitigkeiten verpuffen wird, statt dass wir eine zielgerichtete Interessenpolitik betreiben.
Interessant sind noch einige andere Voten vom letzten Juni. Einige Votanten waren dem Gegenentwurf nicht abgeneigt, erhofften sich aber eine bessere Formulierung. Kollege Burkart sagte, er sei über die Formulierung in Absatz 2 nicht glücklich und erhoffe sich vom Zweitrat eine Korrektur, ansonsten werde er dem Gegenentwurf nicht zustimmen. Bei aller Zustimmung zum Gegenentwurf hat sich auch Kollegin Gmür-Schönenberger nicht sehr glücklich über Absatz 2 gezeigt. Wir haben ihn hier unverändert auf dem Tisch - also: Décidez-vous, Mesdames et Messieurs!
Wir kämpfen also, wie diese Voten zeigen, wenig überzeugend um eine richtige, um eine gute Formulierung im Interesse der Schweiz. Wir streiten uns schon jetzt, in der Vorberatung eines Entwurfes, der noch nicht in Kraft ist, über die Interpretation dieses Textes. Wie werden wir uns dann streiten, wenn er einmal in Kraft sein sollte? Wie streiten wir uns dann, wenn es einen Anwendungsfall gibt? Ja, da stellt sich die Frage, ob es denn überhaupt einen Gegenentwurf braucht. Die Antwort der Kommissionsmehrheit wie auch des Nationalrates wie auch des Bundesrates ist: Nein, er verunsichert nur.
Die Gretchenfrage ist ja, was sich verändert, wenn wir den Gegenentwurf in der Verfassung haben. Wie gesagt, gemäss vielen Stimmen soll sich nichts ändern; er sei ein Abbild der gelebten Praxis. Man kann auch den Test machen: Was wäre, wenn der Gegenentwurf schon heute, im Lichte des Iran-Kriegs, gelten würde? Hätten wir mehr Orientierung, hätte der Bundesrat mehr, hätte er eine bessere Orientierung? Was wäre möglich, was nicht? Ich glaube, diese Fragen bleiben offen, und die Haltung eines neutralen Staates in dieser schwieriger gewordenen Welt bleibt immer eine Gratwanderung.
Was wäre also der Mehrwert des Gegenentwurfes? Herr Kollege Rieder hat mir hier geholfen; er sagte im letzten Juni: "Der Mehrwert des Neutralitätsbegriffs in der Verfassung ist, dass der Bundesrat und das Parlament nicht ohne Zustimmung des Volkes vom Prinzip der Neutralität abweichen und die Neutralität aufgeben können." (AB 2025 S 708) Das sei der Mehrwert. Dazu Folgendes: Ich glaube, in diesem Saal und bei den Rechtsgelehrten ist die Meinung, dass die Neutralität nach heutigem Verfassungsverständnis nicht ohne Zustimmung von Volk und Ständen aufgegeben werden soll, weitverbreitet. In Bestimmungen der Bundesverfassung - es sind Kompetenzartikel - steht, dass Bundesrat und Parlament Massnahmen zur Wahrung der Neutralität ergreifen. Man kann sie also nicht aufgeben. Das haben wir uns in der Kommission bei der Beratung des Kriegsmaterialgesetzes von Verfassungsrechtlern und Kollege Jositsch, Strafrechtsprofessor, bestätigen lassen. Ich glaube, ohne Änderung der Verfassung lässt sich die Neutralität heute nicht aufgeben.
Bleibt die These von Kollege Rieder, dass mit dem Gegenentwurf vom "Prinzip der Neutralität" nicht oder nicht gross abgewichen werden kann. Wenn dieses Prinzip in der seit Jahrzehnten gelebten Praxis darin besteht, dass man eine flexible, agile und interessenbasierte Neutralitätspolitik machen kann, dann hat diese Neutralitätspolitik eine gewisse Bandbreite, einen gewissen Korridor. Ich frage dann: Wann genau sollen der Bundesrat oder das Parlament mehrfach von diesem Korridor abgewichen sein? Genau diesen Korridor, diese breite Strasse, glaube ich, müssen wir im Interesse unseres Landes beibehalten - gerade wegen der angetönten Instabilitäten, gerade wegen der Unklarheiten, wer wann mit wem im Krieg ist.
Ich schliesse. Die Minderheit wird sich noch zu Wort melden. Sie erachtet es als Vorteil, wenn wir die Neutralität mit diesem Entwurf in der Verfassung verankern.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, auf den Bundesbeschluss 2 nicht einzutreten und sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.