Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-12
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-12
Wortprotokoll
Ich äussere mich nicht über die Erstgeburtsrechte dieser Texte, sondern gehe auf das Votum von Kollege Michel ein. Kollege Michel hat vor allem ausgeführt, dass man im Rat unterschiedliche Voten abgegeben habe. Er versucht dann eine Unklarheit zu kreieren. Aber er hat es unterlassen, die Unterschiede zwischen Initiative und Gegenvorschlag zu benennen. Die sind klar, und das ist wichtig, die sind klar. Es geht einerseits um die Frage der Sicherheitskooperation und andererseits um die Frage der Sanktionen; ich komme darauf zurück. Es ist entscheidend, dass man das im Fokus hat. Dass man Rechtstexte, insbesondere Verfassungstexte, auch unterschiedlich anschaut, das liegt in der Natur der Sache. Das ist sicher kein Grund, um gegen diesen Gegenvorschlag zu sein.
Ich denke, wir haben letztes Mal in der ersten Runde hier im Ständerat eine gute, eine gehaltvolle Debatte geführt. Mittlerweile hat auch der Nationalrat eine Debatte geführt. Die war etwas diverser, sage ich einmal. Heute Morgen kann man in den Medien die Berichterstattung dazu lesen. Ich nehme jetzt bewusst die Polmedien. In der "WOZ" heisst es: "Ein Best-of der Verwirrung um einen umkämpften Begriff." In der "Weltwoche" lese ich: "Die Debatte zur Neutralitätsinitiative im Nationalrat offenbart die Orientierungslosigkeit der Schweizer Politiker." Offenbar sind sich linke und rechte Medien einig, dass wir im Nationalrat sehr viel Unklarheit in dieser Debatte hatten.
Klar ist eigentlich nur, dass es in der Politik offenbar grosse Unklarheit gibt. Ich meine das nicht mit irgendwelchem Amüsement. Ich glaube, das ist wahrscheinlich auch ein Abbild der Situation in der Bevölkerung. Man ist zwar ganz generell für die Schweizer Neutralität, daher auch die hohen Zustimmungswerte. Aber wenn man die konkreten Ausprägungen diskutiert, dann gehen ganz offensichtlich hier im Bundeshaus die Meinungen auseinander. Man stellt dann irgendwelche Adjektive zum Wort "Neutralität". Jede und jeder interpretiert dann diese Adjektive wieder etwas anders.
Bis jetzt haben wir versucht, mit Berichten Klarheit und Orientierung zu schaffen. Der Bundesrat hat den Neutralitätsbericht von 1993 geschrieben. Das ist mehr oder weniger die Doktrin, die heute eigentlich noch immer gilt. Wir haben in der Kommission über ein Postulat einen Bericht initiiert, der vom Bundesrat erstellt wurde. Sinnigerweise heisst der Bericht "Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik".
Diese Initiative ist in einem Umfeld, das vom Ukraine-Krieg geprägt ist, formuliert worden. Das ist das gute Recht. Sie sagt: Wir wollen auf der Ebene der Verfassung Klarheit schaffen. Ich teile die inhaltliche Stossrichtung der Initiative nicht. Aber ich finde: Wieso soll man nicht auf Ebene Verfassung bei einem Prinzip, das für unser Staatswesen derart wichtig ist, Klarheit schaffen? Es ist ja gerade das Legalitätsprinzip, das uns leiten sollte: dass wir eben Klarheit schaffen, dass wir hier Verfassungsleitplanken setzen.
Letztes Mal, in der ersten Runde, wurde auch gesagt, für die Bevölkerung sei es schwierig, da zu differenzieren. Das gebe ein Durcheinander: Volksinitiative zum einen, Gegenvorschlag zum andern. Letzten Sonntag hatten wir auch eine Abstimmung mit dieser Konstellation. Ich habe jetzt nirgends in der Presse gelesen, das sei kompliziert gewesen. Ich glaube, dass das absolut zumutbar ist. Es funktioniert insbesondere dann, wenn die Unterschiede zwischen Initiative und Gegenvorschlag glasklar sind. Das sind sie hier.
Wo sind die Unterschiede? Ich habe sie einleitend kurz erwähnt. Einerseits sind sie bei der Sicherheitskooperation. Hier sagen die Minderheit bzw. die Promotoren des Gegenvorschlags klar: Die Schweizer Armee, die Schweiz soll Sicherheitskooperation betreiben können. Keine Armee auf der [PAGE 223] Welt betreibt keine Sicherheitskooperation. Oder sonst soll mir jemand diese Armee nennen, ich würde das gerne als Fallbeispiel näher anschauen. Also Sicherheitskooperation ist wichtig und mit der Neutralität vereinbar. Die Schranke bezüglich Sicherheitskooperation setzt die Verfassung selbst: Gemäss Artikel 140 gilt das doppelte Mehr, also das obligatorische Staatsvertragsreferendum hinsichtlich des Beitritts zu Organisationen für kollektive Sicherheit. Dort ist es definiert. Hier im Bereich der Sicherheitskooperation schafft der Gegenvorschlag eben Klarheit.
Zum Thema der Sanktionen: Die Initianten geben hier vor, dass man in die 1980er-Jahre zurückgehen soll, also noch vor die Doktrin, die im Bericht 93 definiert wurde. Nur wird dabei natürlich unterschlagen, dass auch die Nachkriegszeit von einer grossen Fiktion geprägt war. Im Prinzip betrieb man natürlich auch in den Zeiten nach dem Zweiten Weltkrieg Sanktionspolitik. Ich erinnere an das Hotz-Linder-Agreement, das hier auch schon zitiert wurde. Damals war die Situation die: 1949 wurde die Nato gegründet, und die Nato überlegte sich natürlich auch, wie man gegenüber Russland, gegenüber der Sowjetunion, gegenüber dem Ostblock auf der Technologieseite Schranken einbauen kann. Man sagte, man müsse alles daransetzen, dass der Westen keine kritische Technologie nach Russland liefert. In diesem Umfeld konnte die Schweiz nicht so tun, als sei sie nicht Teil des Westens. Das war ja völlig klar. Man fand dann den Weg, dass man auf technischer Ebene ein mündliches Agreement schuf und auf der Grundlage dieses mündlichen Agreements die Praxis so organisierte, wie sie dann schliesslich vonstattenging. Dies also einfach noch an die Adresse der Initianten, falls Sie meinen, die Sanktionspolitik sei mit dem Bericht 93 komplett auf eine neue Ebene gestellt worden.
Genau hier schafft der Gegenvorschlag Klarheit. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir diese Debatte führen. Letztendlich ist es ja völlig logisch, dass es auch im Interesse der Schweiz ist, eine Sanktionspolitik zu machen, die unseren Sicherheitsinteressen dient. Reden wir Klartext: Wenn wir da nicht vernünftig agieren, werden wir selber sanktioniert, und das wird niemand wollen.
Also nochmals: In diesen Themen - Sicherheitskooperation zum einen, Sanktionspolitik zum andern - schafft der Gegenvorschlag Klarheit, und das ist wichtig. Wenn Sie diese Klarheit nicht wollen, dann werden Sie mit dem diffusen Meinungsbild, das hier im Bundeshaus abgegeben wurde, in den Abstimmungskampf gehen. Ich wünsche dabei viel Vergnügen.
Es wäre viel besser, mit Blick auf den Abstimmungskampf Klarheit zu schaffen, Konzepte auf dem Tisch zu haben, diese zur Entscheidung zu bringen. Dann werden wir sehen, ob es die Initiative schafft, ob es der Gegenvorschlag schafft oder weder noch, ob also sowohl Gegenvorschlag wie Initiative durchfallen. Das werden wir sehen. Wenn beides angenommen wird, dann gibt es die bekannte Stichfrage, und auch über diese kann die Bevölkerung entscheiden.
Ich bitte Sie also, hier der Minderheit Germann zu folgen.