preparatory:AB 371729
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Wie angekündigt, komme ich jetzt noch auf die Minderheiten bzw. die Position der Kommissionsmehrheit zu sprechen. Ich beginne mit den Arzneimitteln für neuartige Therapien und weiteren Anpassungen. Der Gesetzentwurf ermöglicht die Regulierung innovativer und komplexer Therapien und der entsprechenden Arzneimittel durch neue Bestimmungen im Heilmittelgesetz. Ziel ist es, einen einheitlichen, transparenten und rechtssicheren Regulierungsrahmen zu schaffen. Vielleicht kann ich auf die vorangegangene Frage zum Teil antworten: Diese Anpassungen führen keine materiellen Neuerungen ein, sondern sie fassen im Wesentlichen die bisher im Transplantations- und im Heilmittelgesetz verstreuten Bestimmungen zusammen. Das wurde uns so auch in der Kommission gesagt. In erster Linie geht es also darum, die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, was insbesondere zu einer verbesserten Versorgung von Patientinnen und Patienten und von Tieren führt.
Ich äussere mich jetzt konkret zu den einzelnen Minderheiten.
Zu Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe[NB]c: Die Mehrheit möchte mit der Änderung einen früheren, konsistenteren Patientenzugang erwirken. Der dem Mehrheitsantrag entsprechende Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Mit dieser Bestimmung möchte man die Anforderungen an die Praxen anderer Märkte, z.[NB]B. unserer Nachbarländer, anpassen, wodurch Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Wie Sie gehört haben, lehnt die Minderheit Weichelt dies ab. Sie tut das nicht, weil sie grundsätzlich dagegen ist, sondern weil uns in der Kommission gesagt wurde, dass diesem Anliegen mit den neuen Handlungsgrundsätzen von Swissmedic bereits teilweise nachgekommen werde. Sie erlauben mir diese Bemerkung: Die inhaltliche Diskrepanz ist hier nicht wahnsinnig gross.
Zu meiner Minderheit bei Artikel 9c Absatz 1 Buchstaben a bis[NB]e: Hier sollen Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen werden; es geht auch um Ausweitungen zugunsten einer praktikableren Umsetzung in der Realität. Die Mehrheit lehnt dies ab. Der meinem Minderheitsantrag entsprechende Antrag wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Das Anliegen wurde seitens der Kommission nicht gross diskutiert. Weshalb es abgelehnt wurde, kann ich Ihnen nicht sagen.
Ich komme zum zweiten Themenblock, den Tierarzneimitteln: Hier haben wir den Antrag der Minderheit Thalmann-Bieri. Sie möchte in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben hbis und hter sowie bei Artikel 64h auf eine Ausweitung des IS ABV verzichten, weil die Resistenzen auf die Gesundheit der Menschen keinen Einfluss hätten und die Ausweitung komplex sei; die Begründung dafür haben wir gehört. Für die Mehrheit der Kommission scheint es sinnvoll zu sein, über Informationen zur Anzahl verschriebener Antiparasitika zu verfügen - in erster Linie aus Gründen der Konformität mit der EU, aber auch zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Frau Vietze hat hierzu relativ ausführlich berichtet. Der dem Minderheitsantrag Thalmann-Bieri entsprechende Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Mit dem neuen Artikel 14b beantragt Ihnen die Kommission eine weitere Änderung: Hier soll auf die Arzneimittelengpässe eingegangen werden. Wir haben das in der Kommission ausführlich diskutiert; der Antrag ist unbestritten.
In diesem Sammelsurium an Änderungen kommen wir zum letzten Themenblock: Digitalisierung und Anwendung von Heilmitteln. Ich gehe zuerst auf die Minderheit de Courten bei Artikel 26 Absätze 5 und 6 sowie Artikel 26a Absätze 2, 3 und 4 Einleitungssatz ein. Die Minderheit de Courten möchte eine Kann-Formulierung einführen, also kein Obligatorium. Der dem Minderheitsantrag de Courten entsprechende Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission begründet die Ablehnung damit, dass dem Anliegen, auf Verlangen sei die Verschreibung in Papierform auszudrucken, bereits Rechnung getragen werde. Das wurde jetzt mehrmals gesagt. Dass eine Freiwilligkeit nicht funktioniert, hat sich beim Rohrkrepierer EPD gezeigt.
Dann komme ich noch zu Artikel 26b Titel sowie Absätze 1 und 2. Hier geht es um die Clinical Decision Support Systems respektive deren Nutzung. Die Mehrheit beantragt Ihnen nach einer längeren Diskussion und nach Abklärungen, dass sowohl im Titel wie auch in den beiden Absätzen selbst "elektronische Systeme zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen" durch "elektronische Systeme zur Entscheidungsunterstützung" ersetzt wird - nicht um das heutige System zu schwächen, sondern um diesen Artikel damit zu öffnen, ihn breiter zu fassen. Falls künftig gute Systeme vorhanden sind, beispielsweise für Stillende und Schwangere, könnten diese ohne Gesetzesrevision genutzt werden. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Es gibt eine Minderheit Hässig Patrick, die den neuen Begriff auch übernommen hat, aber, und das haben wir jetzt mehrmals gehört, eben fordert, dass diese Systeme auch ausserhalb des Off-Label Use einzusetzen seien. Der Antrag Hässig Patrick wurde mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Aber wie gesagt, in einem zweiten Schritt hat er einen Teil der Mehrheitsformulierung übernommen, von dem her ist es eine Ergänzung.
Dann komme ich zu einem weiteren Antrag der Minderheit Hässig Patrick bei Artikel[NB]67a. Er sieht eine Muss- anstatt einer Kann-Formulierung vor. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist diese Muss-Formulierung nicht notwendig. Ich bin die Protokolle nochmals durchgegangen. In der Kommission wurde vor allem die Finanzierung von Swiss-Ped-Dose diskutiert und auch, dass die Finanzierung Ende 2025 nicht zuletzt auch aufgrund unserer Entscheidungen hier im Parlament eingestellt werden musste. Es wurde aber auch diskutiert, ob ein Budget-Antrag nicht zielführender sei als diese Muss-Formulierung. Im Finanzhaushaltgesetz steht klar, es brauche eine gesetzliche Grundlage - aber es braucht dann auch entsprechende Mittel. Wir können uns, glaube ich, im Dezember alle daran erinnern, wenn es darum geht.
Dann komme ich noch zu einer weiteren Minderheit Hässig Patrick. Bei Artikel 26b Absatz 2 Buchstabe a beantragt die Minderheit eine Ergänzung, und zwar möchte sie nicht nur von "Notfällen" sprechen, sondern von "Notfällen aus medizinischen Gründen". Eine Mehrheit ist der Meinung, dass diese Präzisierung nicht notwendig sei, weil wir dem Bundesrat die entsprechende Kompetenz geben und er das dann so regeln kann. Der Antrag Hässig Patrick wurde mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.
Ich schliesse damit, dass ich Ihnen sage, dass die Diskussionen nicht fundamental in verschiedene Richtungen gegangen sind. Ich möchte mich im Namen der Kommission ganz herzlich bei der Verwaltung und der Bundesrätin für die Unterstützung der Kommission bedanken und selbstverständlich auch beim Sekretariat.
Wir beantragen Ihnen mit einer Mehrheit von 17 zu 8 Stimmen, die Vorlage anzunehmen und überall der Mehrheit zu folgen.