AB 371743
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16
Wortprotokoll
Aufgrund der kantonalen Zuständigkeit in diesem Bereich hat der Bund keinen vollständigen Gesamtüberblick über die Situation. Er wird jedoch üblicherweise über die von den Kantonen ergriffenen Massnahmen informiert. Verschiedene Kantone nehmen aktuell Abklärungen zur PFAS-Belastung von Fischen vor. Kantone mit abgeschlossenem Untersuchungsprogramm haben die Ergebnisse bereits kommuniziert, so [PAGE 405] zum Beispiel die Kantone Aargau, Zug und Zürich. Sie haben die allenfalls notwendigen Massnahmen getroffen. So haben sie das Inverkehrbringen einer Fischart verboten, wenn die lebensmittelrechtlichen Höchstgehalte für PFAS überschritten sind. In anderen Fällen haben die Kantone Verzehrsempfehlungen für Angelfischer erlassen.