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AB 371745

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16

Wortprotokoll

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Massnahmen zur Erhaltung der Fertilität bei Personen, die fertilitätsbeeinträchtigende Therapien erhalten. Die entsprechenden medizinischen Situationen sind in der Verordnung festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit einer Krebserkrankung, die eine Stammzelltransplantation erhalten. Wenn neue medizinische Situationen in diese Liste aufgenommen werden sollen, gibt es dafür ein festgelegtes Verfahren. Aktuell gibt es keinen pendenten Antrag bei der Verwaltung zu dieser Leistung. Die interessierten Fachkreise können einen entsprechenden Antrag einreichen. Daraufhin prüft die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen den Antrag und gibt eine Empfehlung für oder gegen eine Kostenübernahme ab. Der definitive Entscheid wird vom Eidgenössischen Departement des Innern getroffen.