preparatory:AB 371752
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16
Wortprotokoll
Die Zulassung der in der Frage angesprochenen Impfstoffe basiert auf vollständigen nichtklinischen Prüfprogrammen, die den internationalen Standards entsprechen und vor der Zulassung vollständig bewertet wurden. Der Begutachtungsbericht ist auf der Website von Swissmedic publiziert. Zusätzlich wurden Sicherheit und Wirksamkeit in umfangreichen klinischen Studien bestätigt, die ein konsistent positives Nutzen-Risiko-Profil zeigten. Die wissenschaftlichen Anforderungen für eine reguläre Zulassung sind damit erfüllt.
Jede Impfung ist freiwillig. Fachpersonen müssen ein Impfgespräch führen und über Nutzen und Risiken informieren. Das BAG stellt dafür ein Informationsblatt zur Covid-19-Impfung in der Schwangerschaft bereit, welches das Gespräch ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Impfempfehlung für Schwangere beruht auf einer Nutzen-Risiko-Abwägung durch das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen, welche die wissenschaftliche Evidenz laufend prüfen.