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AB 371769

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16

Wortprotokoll

Seit dem 1.[NB]August 2024 gelten in der Schweiz für Fisch, Fleisch und Eier PFAS-Höchstgehalte. Damit ist ein erster Schritt für die Lebensmittelsicherheit erfolgt.

Der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker hat zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Jahr 2025 eine Kampagne [PAGE 412] durchgeführt. Von knapp 900 Proben hielten 7 Proben die gesetzlichen Höchstwerte nicht ein. Diese Befunde lassen darauf schliessen, dass in der Schweiz kein generelles, flächendeckendes Problem vorliegt. Aufgrund lokal hoher PFAS-Belastungen ist aber auch zukünftig mit Höchstwertüberschreitungen zu rechnen und sind entsprechend Massnahmen notwendig. Weitere Höchstgehalte, namentlich für Milch und Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, könnten in Zukunft folgen. Die drei Departemente EDI, UVEK und WBF befassen sich intensiv mit dem Thema PFAS und arbeiten eng zusammen.