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Molina Fabian · Nationalrat · 2026-03-16

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Wir beraten heute eine Erklärung des Nationalrates zum Respekt vor der UNO-Charta und zur territorialen Integrität von Staaten, welche Ihre Aussenpolitische Kommission am 20.[NB]Januar 2026 mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet hat. Man könnte sagen, das seien Selbstverständlichkeiten. Doch die Weltlage zeigt, dass genau diese immer häufiger infrage gestellt werden.

Das Gewaltverbot der UNO-Charta ist eine zentrale Errungenschaft aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Es stellt sicher, dass Konflikte nicht mit Panzern, Raketen oder Bomben, sondern über Diplomatie, Regeln und multilaterale Institutionen ausgetragen werden. Doch diese Ordnung steht heute unter Druck. Seit der russischen Invasion in der Ukraine wird in Europa wieder ein Angriffskrieg geführt, der die territoriale Integrität eines souveränen Staates fundamental verletzt. Gleichzeitig sehen wir weltweit eine Zunahme [PAGE 437] geopolitischer Rivalitäten, militärischer Drohungen und revisionistischer Rhetorik. Territoriale Ansprüche gegenüber anderen Staaten werden wieder offen formuliert. Angriffe auf souveräne Staaten werden als legitimes Mittel zur Erreichung aussenpolitischer Ziele und Interessen verstanden - als ob der Zweck die Mittel heiligen würde, als ob Krieg immer noch ein legitimes Mittel der Politik wäre und als ob im Bombenhagel Menschenrechte und menschliche Sicherheit geschützt werden könnten.

Diese Entwicklungen zeigen, dass das Völkerrecht keine abstrakte juristische Konstruktion ist. Es ist ein Schutzschild, insbesondere für kleinere und mittlere Staaten. Gerade für ein Land wie die Schweiz ist eine auf dem Völkerrecht basierende internationale Ordnung existenziell wichtig. Darum ist es richtig und notwendig, dass der Nationalrat heute klar Stellung bezieht.

Die Erklärung erinnert an zentrale Prinzipien der UNO-Charta wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot, der Respekt vor Souveränität und territorialer Integrität. Sie macht unmissverständlich klar: Geopolitische Interessen, sicherheitspolitische Überlegungen oder wirtschaftliche Begehrlichkeiten rechtfertigen keine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung. Wenn das Völkerrecht verletzt wird, muss die Staatengemeinschaft laut und eindeutig reagieren. Jeder Bruch lädt zu weiteren Verletzungen ein.

Die Erklärung fordert den Bundesrat auf, Verstösse gegen die UNO-Charta klar zu benennen und deren Einhaltung aktiv zu fördern; das ist eine moralische und politische Notwendigkeit. Gerade jetzt, da die Schweiz zum dritten Mal die OSZE präsidiert, zeigt die Erklärung unser Engagement für Dialog, Konfliktverhütung und Multilateralismus. Schweigen wäre keine Neutralität, sondern Gleichgültigkeit. Die Schweiz hat eine Tradition im Einsatz für Völkerrecht und friedliche Konfliktlösung.

Mit dieser Erklärung sendet der Nationalrat ein klares Signal: Die territoriale Integrität von Staaten ist nicht verhandelbar; das Gewaltverbot gilt für alle; zwischenstaatliche Konflikte müssen mit Diplomatie und multilateralen Institutionen gelöst werden. Diese Lehren aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs haben bis heute nichts an ihrer Richtigkeit verloren. Noch einmal: Zwischenstaatliche Konflikte müssen mit diplomatischen Mitteln und über multilaterale Institutionen gelöst werden. Nur so können Frieden und Sicherheit auf unserem Planeten erreicht und verteidigt werden.

Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie deshalb, der Erklärung zuzustimmen.