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Müller Erich · Nationalrat · 2003-10-01

Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Es ist ja wohl unbestritten, dass Ausgaben im Bildungsbereich, in Forschung und Technologie Investitionen in die Zukunft sind. Ein Staat, der keine Bildungsinvestitionen tätigt, ist dem Untergang geweiht. Gehen wir mit den Kürzungen durch das Entlastungsprogramm dem Untergang entgegen? Das wird ja wohl niemand in guten Treuen behaupten wollen. Entgegen anders lautenden Behauptungen hat der Bund die Bildung in der Vergangenheit nicht vernachlässigt. Von 1981 bis 1990 nahm der Bildungsbereich per annum um 7,1 Prozent zu; von 1990 bis 1999 waren es 3,6 Prozent, und bis 2003 waren es wieder 4,75 Prozent. Das ergibt doch in den letzten Jahren ein Realwachstum von annähernd 4 Prozent.

Die BFT-Botschaft sah ein Wachstum von 6 Prozent vor. Jetzt will der Bundesrat in den kommenden drei Jahren insgesamt um 428 Millionen Franken kürzen und die Mehrheit um 328 Millionen, und da entsteht Opposition. Man malt in den düstersten Farben; dabei wird der Zuwachs gegenüber der BFT-Botschaft nur um 2 Prozentpunkte gekürzt, und die Zunahme beträgt immer noch 4 Prozent.

Die Minderheit Beck und die SP-Fraktion verlangen, dass nicht gekürzt wird. Die FDP-Fraktion kann diesem Antrag mehrheitlich nicht folgen. Auch im Bildungsbereich können nicht alle Wünsche erfüllt werden. Mit dem auch nach der Kürzung immer noch grossen Zuwachs kann viel mehr als das dringend Notwendige realisiert werden. Wir sind uns doch sicher einig: Im Schulwesen bestehen aufwendige Doppelspurigkeiten, überholte Abläufe und veraltete Schulangebote, die nebst Kosten nur Ärger bereiten. Das Potenzial, das im Abbau dieser Ausgaben liegt, ist viel grösser als die im Entlastungsprogramm vorgenommenen Kürzungen; ja, ich behaupte: Diese Kürzungen sind auch eine Chance! Sie erhöhen nämlich den Reformdruck, und der ist bei den Universitäten und Hochschulen dringend nötig.

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb grossmehrheitlich, den Antrag der Minderheit Beck und den Einzelantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.