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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-01

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Vorerst werde ich zu den Landwirtschaftsfragen nicht Stellung nehmen; wir kommen dann bei Ziffer 29 darauf zurück. Ich hoffe allerdings, dass die Diskussion bereits erschöpft ist.

Nun zu Ziffer 8, Bildung, Technologie und Forschung: Bei allem Respekt vor Kollege Beck und den Liberalen, die Klarsicht beanspruchen: Wir sind hier in einem Bereich, in welchem man vor lauter Prozentzahlen den Zuwachs nicht mehr sieht oder auch nicht mehr sehen will. Der Bundesrat hat in seiner seinerzeitigen BFT-Botschaft durchschnittlich 6 Prozent Zuwachs gefordert, 6 Prozent Zuwachs auf einer festen Basis. Wegen dem verspäteten nachträglichen Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes liegt das effektive Wachstum gegenüber der Grundlage der BFT-Vorlage nun 0,5 Prozent höher, nämlich bei 6,5 Prozent. Das hat nun zur Folge, dass im Dunst der Zahlengefechte ein Zahlenwirrwarr entstanden ist. Ich werde mich namens der Kommission an die Zahlen des Entlastungsprogramms halten. Das heisst, diese Prozentzahlen sind um ein halbes Prozent höher als die in der BFT-Botschaft. Nun zu den relevanten Zahlen: Nachdem die Kreditsperre angewendet worden ist, schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft zum Entlastungsprogramm neu noch ein Wachstum von 4,5 Prozent - BFT-Botschaft: 4 Prozent - vor. Der Ständerat hat ein solches von 4,75 Prozent beschlossen, und die Kommissionsmehrheit erhöhte dies auf 5 Prozent. Dies ist dem Minderheitsantrag und dem Eventualantrag Randegger gegenüberzustellen.

Der Minderheitsantrag Beck will auf jede Kürzung verzichten. Der Antrag Randegger will ein Ausgabenwachstum von 5 Prozent gemäss BFT-Botschaft bzw. 5,5 Prozent auf der neuen Basis, also ein halbes Prozent mehr als Ihre Kommissionsmehrheit. In der Beratung in der Kommission waren sich alle einig, dass die Bildung für den Wirtschaftsplatz Schweiz von Bedeutung ist. Deshalb soll der Bildungs- und Forschungsbereich auch einer der wenigen Bereiche sein, die trotz desolater Finanzlage ein signifikantes [PAGE 1630] Ausgabenwachstum aufweisen. Mit 4,5 Prozent bis 5 Prozent liegen alle Anträge von Bundesrat bis Ständerat und Kommissionsmehrheit in diesem positiven Bereich.

Es gibt nun aber Argumente, die klar gegen weitere Aufstockungen sprechen:

1. Ein verlangsamter Aufbau administrativer Strukturen der Fachhochschulen ist vertretbar und für die Effizienz sogar nützlich. Es sollen keine Verwaltungsstrukturen geschaffen, sondern es soll Wissen vermittelt werden. Bei Fachhochschulen, bei Universitäten wie bei den ETH braucht es wie in anderen Bereichen den finanziellen Druck, damit notwendige Reformen umgesetzt werden, gerade auch bei der Doppelführung von Ausbildungsgängen auf geographisch engem Raum.

2. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs werden sich auch die Nichthochschulkantone nicht mehr aus der Verantwortung ziehen können und ihren Beitrag leisten müssen.

3. Es stimmt nicht, dass in den vergangenen Jahren der Bildungsbereich finanziell ausgehungert worden wäre. Real verzeichnete dieser Bereich in den Achtzigerjahren einen Zuwachs von 4 Prozent, in den Neunzigerjahren einen solchen von 1,5 Prozent, und seit der Jahrtausendwende sind wir wieder bei 4 Prozent angelangt.

4. Die Grundsätze des Entlastungsprogramms 2003 lauten unter anderem: Gesamtpaket und Opfersymmetrie. Der Antrag der Minderheit Beck und der Antrag Randegger verstossen gegen diese Grundsätze; es fehlen auch Kompensationsvorschläge.

Die Kommission beantragt Ihnen nach mehreren Abstimmungen zu verschiedenen Anträgen, aber immer mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins, die von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagenen Einsparungen etwas zu kürzen und das Ausgabenwachstum auf neuer Basis um durchschnittlich 5 Prozent zu erhöhen.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag der Minderheit Beck und den Eventualantrag Randegger abzulehnen.