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Caroni Andrea · Ständerat · 2026-03-16

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Zur Abrundung dieser kurzen Diskussion möchte ich mich zuerst mit einem Augenzwinkern an Kollege Fässler wenden: Sie haben gesagt, wenn Sie dabei gewesen wären, müsste ich jetzt vielleicht die Minderheit vertreten. Es waren aber nicht 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid, sondern 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid. Es fehlten also nochmals zwei, zumindest in meiner Buchhaltung, und vielleicht wären diese dann auch dabei gewesen. Wir schauen sonst noch einmal im Protokoll, wie es genau war.

Gemäss meiner Buchhaltung haben sich die beiden Kantone, die Sie jetzt mit Ihren Voten vertreten haben, in der Vernehmlassung nicht gegen diese Änderung geäussert. In der Vernehmlassung haben sich genau zwei Kantone dagegen geäussert. Das waren nach meiner Liste aber nicht die Kantone Appenzell Innerrhoden und Wallis.

Jetzt aber zum Inhalt: Wenn man denkt, das wäre jetzt die grosse Revolution und die Kantone und Gemeinden würden hier erstmalig bezüglich des Rechtsschutzes völlig übersteuert, müsste man das wahrscheinlich ablehnen. Aber der Grundsatz sagt heute das Gegenteil. Bereits heute steht nämlich im Bundesgerichtsgesetz, dass die Kantone zwei gerichtliche Vorinstanzen einzurichten haben, also gerichtliche Vorinstanzen in sämtlichen Fällen haben müssen, dies mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme muss man im Lichte der Rechtsweggarantie eigentlich hinterfragen: Ist sie noch gerechtfertigt? Wir kamen zum Schluss, dass sie teilweise noch gerechtfertigt ist, wenn es um kantonale Erlasse geht. Denn sonst müssen kantonale Gerichte kantonale Parlamente übersteuern. Aber bei den kommunalen Erlassen ist diese Ausnahme nicht mehr gerechtfertigt, da ist die Distanz zwischen den Organen genügend professionell. Also wenn man es vom Grundsatz her betrachtet, den[NB]wir[NB]heute[NB]haben,[NB]dann[NB]geht[NB]es[NB]nur darum, zu schauen, ob diese eine kleine Ausnahme noch gerechtfertigt ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission kommt zum Schluss, dass sie es nicht ist.

Zuletzt noch zur Frist: Wir haben die Frist auf drei Jahre angepasst. Wenn das die Minderheit nicht will, dann müsste man das im Zweitrat noch anpassen. Denn auch gemäss Antrag der Minderheit sind heute diese drei Jahre vorgesehen, die die Kantone für den Fall, dass wir jetzt hier einen kleinen Schritt machen, extra gewünscht haben.