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Caroni Andrea · Ständerat · 2026-03-16

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Das ist nun die einzige Stelle mit einer Mehr- und einer Minderheit. Nach Artikel 86 dieses Gesetzes sind die Kantone grundsätzlich verpflichtet, zwei gerichtliche Instanzen als Vorinstanz vor dem [PAGE 236] Bundesgericht einzurichten. Eine Ausnahme gilt gemäss Artikel 87 für die abstrakte Normenkontrolle, wenn man also Erlasse unabhängig von einem Fall anficht. Neu soll diese Ausnahme von der Rechtsweggarantie gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit nur noch bei kantonalen Erlassen gelten. Hier rechtfertigt sich diese Ausnahme weiterhin, denn es ist für die kantonalen Gerichte heikel, Gesetze ihrer gleichgestellten kantonalen Parlamente aufzuheben. Auf Bundesebene kennen wir diesen Vorgang auch nicht.

Hingegen scheint uns diese Ausnahme von der Rechtsweggarantie für kommunale Erlasse nicht nötig. Da gibt es genügend Distanz zwischen dem kommunalen Gesetzgeber und den kantonalen Gerichten, sodass man nicht direkt das Bundesgericht als einziges Gericht vorsehen muss. Auch diese Änderung wird zu einer gewissen Entlastung des Bundesgerichtes führen - allerdings, wie wir gehört haben, auch nur in einer überschaubaren Zahl von Fällen. Pro Jahr werden nur ungefähr ein bis zwei Gemeindeerlasse abstrakt vor Bundesgericht angefochten. Wenn sie konkret mitangefochten werden, dann fällt das nicht unter diese Bestimmung. 16 Kantone kennen heute schon eine Überprüfung kommunaler Erlasse durch kantonale Gerichte. Die anderen Kantone müssten das in der Tat noch einführen. Viele davon waren in der Vernehmlassung einverstanden, dies zu tun. Sie verlangten einfach genügend Zeit. Nur zwei Kantone haben diese Anpassung in der Vernehmlassung explizit abgelehnt. Ihre Kommission hat dann auf Wunsch der Kantone, die sich hier umstellen müssen, extra die Umsetzungsfrist von zwei auf drei Jahre verlängert.

Ihre Kommission hat sich relativ knapp mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten hierfür ausgesprochen. Eine Minderheit möchte die Ausnahme auch für kommunale Erlasse behalten, namentlich eben, damit die erwähnten Kantone ihre Prozessordnungen nicht anpassen müssen.