Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-16
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Es geht um die Frage, ob respektive wie lange Erbschaften, Schenkungen und Gewinne aus Spiel und Wette nach der Restschuldbefreiung noch an Gläubigerinnen und Gläubiger gehen. Das ist die entscheidende Frage.
Vorausschicken möchte ich noch Folgendes: Wir haben klar gesagt, dass jemand, der eine Erbschaft in Aussicht hat, nur in das Sanierungsverfahren kommt, wenn er vorher ein Nachlassverfahren durchgemacht hat. Die Gläubiger müssten also einverstanden sein, dass er überhaupt ins Sanierungsverfahren gehen kann. Die Wahrscheinlichkeit halte ich für nicht sehr gross. Aber tatsächlich könnte irgendeine Schenkung oder vielleicht eine völlig unerwartete Erbschaft von einem verschollenen Onkel oder vielleicht eben ein Lotteriegewinn irgendwo auftauchen. Deshalb ist diese Frage schon wichtig.
Es hat mit Praktikabilitätsgründen zu tun, dass der Bundesrat hier auf fünf Jahre gegangen ist. Die zuständigen Behörden sagen uns, dass es nach fünf Jahren schwieriger wird. Nach zehn Jahren können Vermögensanfälle dem früheren Konkursverfahren in der Regel kaum mehr zugeordnet werden. Deshalb hat der Bundesrat mit diesen zwanzig Jahren Mühe, das sage ich klar. Es wird nach zwanzig Jahren eine grosse Herausforderung werden, die anfallenden Mittel dann den Gläubigern noch sauber zuordnen zu können.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Crevoisier Crelier zu folgen, das heisst nicht dem Beschluss des Nationalrates, sondern dem Entwurf des Bundesrates.