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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-16

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Glättli, ich glaube nicht, dass es zielführend ist, mir hier mangelndes Demokratieverständnis zu unterstellen. Ich habe es vorhin in meinem Plädoyer gesagt, und ich sage es noch einmal: Es steht nirgends, wann die Grenzwerte festzulegen sind, und mir hat niemand einen entsprechenden Auftrag gegeben.

Ich habe den Auftrag der Motionen zu den Zuströmbereichen und zur raschen Verbesserung unserer Abwasserreinigungsanlagen sehr wohl verstanden - diese Motionen kamen nicht von Ihrer Seite, glaube ich, um dies einfach auch zu sagen. "Rasch" ist immer relativ, aber es geht darum, diese im notwendigen Tempo umzusetzen, also in dem Tempo, in dem unsere Spezialisten im BAFU das machen können.

Ich habe deshalb bereits die Grenzwerte für die sieben Substanzen festgelegt, und ich habe es hier bereits mehrfach gesagt: Es ist für mich klar, dass auch die Grenzwerte für die übrigen drei Substanzen festzulegen sind, wenn wir alternative Wirkstoffe haben. Ich könnte Ihnen wahrscheinlich jetzt ein paar Verfassungsartikel zu unserer Ernährungswirtschaft und zu unserer Ernährungssicherheit vorlegen, die zeigen, [PAGE 451] dass diese ebenso wichtig sind, und die mir eben genau diesen Spielraum geben.

Ich sage es noch einmal: Es gibt keine Gesetzesgrundlage, die sagt, dass das UVEK per 1.[NB]Januar 2028 die Grenzwerte festlegen muss - eine solche gibt es nicht.