Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte mich bestens für die Einreichung Ihrer Interpellationen bedanken, denn es ist tatsächlich, wie Frau Bertschy soeben gesagt hat, keine Bagatelldiskussion. Da bin ich absolut mit Ihnen einig, und ich bin auch froh, hier die Position des Bundesrates darlegen zu können.

Also ich will mich nicht verstecken, aber trotzdem: Es geht nicht einfach um den Umweltminister. Ich bin bewusst mit dieser Vernehmlassung in den Bundesrat gegangen. Wir hatten auch im Bundesrat eine intensive Diskussion in dieser Frage. Ich möchte von Anfang an klar verneinen - dazu komme ich auch später noch -, dass wir hier nicht gesetzlich oder sogar gegen die Verfassung gehandelt hätten. Ich sage Ihnen eines gleich zu Beginn: In meiner Amtszeit - ich bin jetzt knapp dreieinhalb Jahre im Amt - hat mich niemand darauf hingewiesen und gesagt, ich solle endlich mit diesen Grenzwerten kommen, es sei wichtig, dass ich damit komme. Ich hätte rund um die Diskussion, die wir hier führen, auch einfach warten und nichts tun können, bis wir eine Alternative für Deltamethrin haben. Niemand hat vorhin etwas gesagt; weshalb sollte heute jemand etwas sagen?

Ich habe einen anderen Weg gewählt. Sobald das Bundesamt für Umwelt mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung Ihrer verschiedenen Motionen zur Stärkung des Gewässerschutzes bereit war - ich komme noch darauf -, haben wir beschlossen, mit sieben Grenzwerten zu kommen. Wir haben nie gesagt, dass wir für Deltamethrin und die Insektizide Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron - das sind komplizierte Namen - keine Grenzwerte festlegen wollen. Das wäre nicht korrekt, das wäre gesetzlich nicht [PAGE 449] korrekt, das gebe ich absolut zu. Aber mit Blick auf die Zeitachse finden Sie weder im Gesetz noch in der Verordnung irgendeinen Anhaltspunkt dafür, wann wir mit einer Vorlage zu diesem Thema kommen sollen. Es ist doch legitim, dass wir so schnell wie möglich mit jenen Grenzwerten kommen, die für die Produzenten kein Problem sind, und mit den anderen, bei welchen es Probleme gibt, wie Sie jetzt auch in Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Fragen gehört haben, im Moment - und ich sage bewusst: im Moment - halt zuwarten.

Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber ich widerspreche allen Unterstellungen, die zuerst in der Öffentlichkeit zu hören waren und die Sie jetzt verschiedentlich gemacht haben, der Bundesrat habe hier nicht gesetzeskonform gehandelt. Es ist richtig, dass das Bundesamt für Justiz im Rahmen des Mitberichtsverfahrens eine gegenteilige Ansicht geäussert hat, wie man es ja auch schon öffentlich erfahren hat. Es ist dem Bundesrat im Rahmen des Mitberichtsverfahrens unbenommen, Mitberichte eines Amtes zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen. Das ist nichts Ungesetzliches, weil wir gesagt haben, es gehe nur um eine zeitliche Frage. Die Frage war für mich nicht ob, sondern wann. Das gebe ich zu, daran können Sie mich dann irgendwann messen.

Ich nehme also gerne etwas ausführlicher zum Vorgehen bei der Festlegung der Grenzwerte Stellung, dann nochmals zur Rechtmässigkeit und zu ersten Konsequenzen für den Gewässerschutz sowie zu PFAS.

Der Bundesrat hat die vier Interpellationen 26.3039, 26.3041, 26.3042 und 26.3043 am 13.[NB]März beantwortet. Wie gesagt, danke ich Ihnen dafür, dass Sie diese Diskussion hier angestossen haben. Sie ist sehr wichtig, denn der Gewässerschutz ist dem Bundesrat sehr wichtig. Ich äussere mich gerne gebündelt zu den Interpellationen.

Der Bundesrat schlägt mit einer Änderung der Gewässerschutzverordnung, wie gesagt, die Festlegung neuer Grenzwerte für sieben Pestizidwirkstoffe vor. Damit sollen Gewässer besser geschützt werden. Was der Bundesrat macht, ist Ihnen vielleicht im Moment nicht genug, das kann ich akzeptieren, aber es ist eine Verbesserung; er hat nicht noch zwei Jahre gewartet. Er kommt mit sieben Grenzwerten. Damit sollen die Gewässer klar besser geschützt werden.

Es geht hier um Pestizidwirkstoffe, die Wasserlebewesen schädigen - das tun zugegebenermassen auch die drei Wirkstoffe, für die wir noch keinen Grenzwert festgelegt haben. Die sieben festgelegten Grenzwerte sind schon mal wichtig. Die bestehenden Höchstwerte für diese Stoffe im Trinkwasser sind bei dieser Anpassung nicht von Bedeutung. Wir haben übrigens deshalb gesagt, dass sie für den Menschen keine Gefahr darstellen. Vorhin wurde bei der Beantwortung der Frage richtig gesagt, dass in der Trinkwasserversorgung der Schutz des Trinkwassers sichergestellt ist; das Trinkwasser ist sauber. Das muss man immer sagen, damit die Leute nicht verunsichert werden.

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, für drei Wirkstoffe derzeit keine solchen Grenzwerte festzulegen. Der Grund ist, das wurde hier vorne in der Debatte schon gesagt, dass die drei Wirkstoffe für den Schutz wichtiger landwirtschaftlicher Kulturen - Raps, Zuckerrüben und etwa vierzig Gemüsesorten - zentral und alternativlos sind. Es ist einfach so: Sie sind alternativlos! Ich handle nicht im Interesse irgendeines Verbandes. Klar bespricht man so etwas mit dem zuständigen Bauernverband, aber ich handle im Interesse der Produzentinnen und Produzenten und damit auch in jenem der Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land, die saubere, einheimische Nahrungsmittel wollen. Es braucht eben gewisse Stoffe, um diese Sicherheit zu gewährleisten.

Der Bundesrat plant hier für die Landwirtschaft auch Planungssicherheit. Sie diskutieren im Moment die parlamentarische Initiative Bregy 22.441 in der Differenzbereinigung; demnächst wird sie fertig beraten. Ich gehe davon aus, dass es mit der von der parlamentarischen Initiative Bregy geforderten automatischen Anerkennung schneller gehen wird, in der Schweiz für diese Stoffe eine Alternative zu finden.

Im Übrigen, muss ich sagen, haben wir das Ende der Vernehmlassung erreicht. Am 12.[NB]März ist die Vernehmlassung zu Ende gegangen. Selbstverständlich werten wir sie neutral aus und schauen, wie es aussieht, bevor wir dann dem Bundesrat die entsprechende Gesetzesanpassung vorlegen.

Es ist halt Aufgabe des Bundesrates, nicht nur die Landwirtschaft oder nur die Schutzinteressen zu berücksichtigen. Sie haben mir verwehrt, diese Abwägung zu machen. Auf der Zeitachse ist diese Abwägung durchaus möglich. Diese Abwägung ist möglich. Wir haben keine Vorschriften, weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung, wann die Festlegung stattfinden muss. Wir haben eine Abwägung gemacht. Wir kommen mit sieben Grenzwerten. Die Produzentenseite wird das nicht nur loben - ich bin gespannt, wie es in der Vernehmlassung tönt. Wir warten noch mit den anderen drei Wirkstoffen, bis wir eine Alternative haben. Das ist Gegenstand der Vernehmlassungsgrundlage. Selbstverständlich werten wir die Vernehmlassung aus, bevor wir hier zu einem definitiven Ergebnis kommen. Wir wägen die Schutz- und die Nutzungsinteressen gegeneinander ab.

Zusätzlich wurden zwei massgebliche Motionen angenommen. Jetzt werden Sie sagen, dass der Bundesrat ja tun müsse, was dort steht. Klar muss er das. Diese Motionen, die Sie überwiesen haben, werden nun mit der Gewässerschutzrevision umgesetzt. Da geht es um Zuströmbereiche. Da können Sie nicht sagen, dass ich etwas für die Landwirtschaft mache. Dass wir die Zuströmbereiche schützen, dient sehr stark dem Gewässerschutz. Es geht bei den Zuströmbereichen um etwa 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Wie es der Name sagt, werden die Bereiche bzw. Flächen festgelegt, auf welchen das Grundwasser zusammenfliesst. Es braucht natürlich seine Zeit, bis die Kantone das gemacht haben. Sie können die Fristen in der Debatte dann gerne noch diskutieren, aber wir legen sie fest. Ich sage nicht, dass ich damit noch ein, zwei Jahre warte. Wenn ein Bundesrat etwas tun kann, dann ist es, die Geschäfte zu verzögern. Das mache ich hier nicht, im Interesse des Gewässerschutzes. Das Gleiche gilt bei der Festlegung stärkerer Massnahmen zur Abwasserreinigung, wo wir auch Fortschritte machen, damit hier eine bessere Reinigung stattfindet.

Betrachte ich die ganze Revision insgesamt, möchte ich festgestellt haben: Wir machen etwas bei den Abwasserreinigungsanlagen, wir setzen zwei Motionen um, wir machen etwas zu den Zuströmbereichen, wir setzen noch sieben Grenzwerte fest, und bei drei Grenzwerten achten wir noch etwas auf die Landwirtschaft, bis wir eine Alternative haben. Das ist diese Grundlage.

Ich meine, mit dieser Abwägung, mit dieser Gewässerschutzvorlage haben Sie eine klare Verbesserung des Gewässerschutzes, wobei die Grenzwerte dann in der Verordnung festgelegt werden. Sobald für Deltamethrin eine Alternative besteht, kommen wir sofort mit diesem Grenzwert. Sie haben mit Ihrer Debatte jetzt sicher auch etwas Druck aufgesetzt. Ich glaube, das ist gut so, so funktioniert Politik. Ich hoffe aber, ich konnte trotzdem auch aufzeigen, dass diese Vorlage mehr Schutz- als Nutzerinteressen vertritt und den Gewässerschutz insgesamt stärkt.

Vielleicht noch zum angesprochenen Fall der Wyna im Kanton Luzern, wo stark erhöhte Werte für Deltamethrin gemessen worden sind: Wir nehmen auch diese Angelegenheit ernst; bei solchen Werten können die Wasserlebewesen beeinträchtigt werden. Die hohe Deltamethrin-Konzentration wurde gemäss Einschätzung der Luzerner Behörde durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Raps verursacht. Ich möchte aber auch sagen, dass für die Anwendung dieser Mittel eine kantonale Sonderbewilligung erforderlich war. Man erhält Deltamethrin nicht einfach so. Es braucht auch für den anderen Stoff, für Lambda-Cyhalothrin, eine Sondergenehmigung. Das ist nicht so einfach.

Die Kantone erteilen diese Bewilligungen natürlich verantwortungsvoll und unter strengen Bedingungen, um Risiken für die Gewässer im Normalfall zu minimieren. Hier ist nun offenbar etwas geschehen. Aber auch ohne Grenzwerte gilt in einem solchen Fall gemäss Gewässerschutzgesetz die allgemeine Verpflichtung zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf die Gewässer. Man muss also auch hier handeln, aber ich gebe zu, dass die Kantone nicht die gleichen Instrumente haben, wie wenn ein Grenzwert festgelegt wäre. Sie können die Beratung und Information intensivieren, auch [PAGE 450] gegenüber den Bauern, und die zuständigen Produzenten nehmen das dann auch ernst.

Wie gesagt, will der Bundesrat die Zuströmbereiche beim Grundwasser besser erfassen und die Leistung der Abwasserreinigungsanlagen steigern. Ein Entwurf zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes ging im November in die Vernehmlassung. Entschuldigung, meine Damen und Herren, ich bin bald fertig.

Auch auf das PFAS-Problem, das noch angetönt wurde, muss ich schnell eingehen: Die PFAS-Problematik nimmt der Bundesrat ebenso ernst. Wie Sie wissen, hat er mein Departement im Dezember 2025 beauftragt, bis Ende 2027 einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien, insbesondere PFAS, zu erarbeiten. Unabhängig von diesem Aktionsplan sind bereits heute verschiedene Bundesämter daran, Massnahmen zur Lösung der PFAS-Problematik umzusetzen oder zu planen. So werden wir mit der Weiterentwicklung des Chemikalienrechts oder im Rahmen der Umsetzung der Motion Maret Marianne 22.3929, "Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen", wichtige Grundlagen schaffen, um die PFAS-Belastung in der Umwelt zu reduzieren. Der Bundesrat erachtet allerdings einen Schweizer Alleingang mit einem PFAS-Absenkpfad als nicht zielführend. Er will deshalb am eingeschlagenen Weg festhalten und grundsätzlich mit der EU abgestimmte PFAS-Regulierungen für die Schweiz festlegen. So haben wir das gleiche Schutzniveau und verhindern Handelshemmnisse.

Gesamthaft, nochmals: Der Bundesrat will den Gewässerschutz stärken, aber die inländische Nahrungsmittelproduktion nicht noch weiter belasten - denn schon heute gibt es zu wenig Pflanzenschutzmittel. In dieser wohlverstanden schwierigen Abwägung hat er die Vernehmlassung gestartet, und diese Vernehmlassung wird jetzt dann ausgewertet werden. Wir sind der Meinung, dass die Entscheide durchaus mit Augenmass und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen werden.