Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-16
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-16
Wortprotokoll
Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, das Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung so zu ändern, dass altrechtliche Gebäude ausserhalb der Bauzone, die ganz oder teilweise dem Wohnen dienen, möglichst effizient genutzt werden können und dass das bestehende Bauvolumen ausgeschöpft werden kann. Solche Gebäude sollen unter Wahrung ihrer äusseren Erscheinung renoviert oder sogar wieder aufgebaut werden dürfen, vorausgesetzt - und das ist wichtig -, sie werden weiterhin zu Wohnzwecken genutzt und verfügen bereits über eine Verkehrsanbindung.
Angesichts der Wohnungsknappheit ist es sinnvoll, das Potenzial bestehender Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen noch besser zu nutzen. Geschieht dies gezielt und massvoll, kann zusätzlicher Wohnraum entstehen, ohne dass neu eingezont werden muss und ohne dass wertvolles Kulturland beansprucht wird. Die Motion setzt denn auch entsprechende Schranken. Es geht allein darum, das bestehende Bauvolumen von Wohnungen besser auszuschöpfen; Erweiterungen nach aussen sind ausgeschlossen. Zulässig soll dies zudem nur an Standorten mit bestehender Erschliessung sein, zusätzliche Strassen dürfen also nicht erstellt werden. Unter diesen Voraussetzungen bleibt sichergestellt, dass mit den erweiterten Möglichkeiten weder neues Kulturland beansprucht noch die Landschaft zusätzlich belastet wird.
Herr Nationalrat Ruch hat bereits mehrere Motionen in diese Richtung eingereicht, die der Bundesrat abgelehnt hat. Aber nun, mit diesen Einschränkungen und auch nach der Beratung zum RPG 2, kann der Bundesrat dem Anliegen zustimmen und diesen Weg - wie gesagt: mit diesen Einschränkungen - unterstützen. Die Einschränkungen kommen, meine ich, gerade auch dem Bekämpfer entgegen. Es werden klare Schranken gesetzt: Es braucht eine Erschliessung, es geht nur um Wohnraum, gegen aussen darf nichts erweitert werden. Auch die Stabilisierungsziele, wie sie im Rahmen der Revision RPG 2 beschlossen wurden, bleiben gewahrt: Es werden keine neuen Gebäude erstellt und auch keine zusätzlichen Flächen versiegelt.
In diesem Sinne und unter den erwähnten Rahmenbedingungen erachtet der Bundesrat die Motion als sinnvolle Weiterentwicklung unserer Rechtsordnung und beantragt Ihnen die Annahme der Motion.