Regazzi Fabio · Ständerat · 2026-03-17
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-17
Wortprotokoll
Lassen Sie mich mit einem kurzen Rückblick auf die Entstehung dieser Vorlage beginnen. Ausgangspunkt war die Motion unseres ehemaligen Kollegen alt Ständerat Baumann, welcher die Frage des Verhältnisses zwischen kantonalen Mindestlöhnen und Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen aufwarf. Dieses Anliegen wurde später mit der Motion Ettlin Erich 20.4738, "Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen", weitergetragen. Das Parlament hat diese Motion angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Der Bundesrat hat daraufhin am 13.[NB]Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet, welche Gegenstand der heutigen Debatte ist.
Die Vorlage betrifft das Verhältnis zwischen zwei Instrumenten der Lohnregulierung: den Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und den kantonalen oder jetzt auch kommunalen gesetzlichen Mindestlöhnen. Nach geltendem Recht kann ein GAV nur dann allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn seine Bestimmungen weder Bundes- noch kantonalem Recht widersprechen. Das bedeutet konkret, dass Mindestlöhne in einem Gesamtarbeitsvertrag heute nicht allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn sie unter den Mindestlöhnen liegen, die in kantonalen Gesetzen festgelegt sind. Die Motion Ettlin Erich verlangte eine Änderung dieses Systems, sodass Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten GAV Vorrang gegeben würde. [PAGE 263]
Der Bundesrat sieht deshalb eine entsprechende Anpassung des AVEG vor, damit eine Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in GAV möglich wird, auch wenn diese unter den in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhnen liegen. Gleichzeitig weist er in seiner Botschaft darauf hin, dass eine solche Änderung verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen aufwirft. Insbesondere erinnert er daran, dass kantonale Mindestlöhne als Instrument der Sozialpolitik grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bundesrat die Vorlage zur Ablehnung. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Sommersession 2025 hingegen zugestimmt.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat sich ein erstes Mal am 29.[NB]August 2025 mit der Vorlage auseinandergesetzt und die Verwaltung beauftragt, die Frage der verfassungsmässigen Kompetenzen der verschiedenen Staatsebenen im Bereich der Mindestlöhne noch einmal aufzubereiten und die Möglichkeit von Übergangs- und Besitzstandsregeln zu prüfen. Die Kommission hat die Vorlage anschliessend am 16.[NB]Februar 2026 erneut beraten und beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, auf die[NB]Vorlage[NB]einzutreten.[NB]Zur[NB]Frage[NB]des Nichteintretens liegt ein Minderheitsantrag vor. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission hätte ein Nichteintreten zur Folge, dass der vom Parlament mit der Motion Ettlin Erich erteilte Auftrag nicht umgesetzt würde.
Der Handlungsbedarf ist gegeben. Kantonale und kommunale Initiativen setzen die Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Die Fragmentierung der Arbeitsbedingungen wird ungebremst fortschreiten. Exemplarisch dafür stehen die beschlossenen kommunalen Mindestlöhne in den Städten Luzern, Winterthur und Zürich. In all diesen Fällen bleibt allerdings noch zu klären, ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Das Thema ist beim Bundesgericht hängig. Dieses Hin und Her wäre vermeidbar, wenn der Gesetzgeber die Leitplanken setzte.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten.