Goll Christine · Nationalrat · 2003-10-01
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Villiger, ich möchte Sie zuerst zu einer Stellungnahme einladen, und zwar im Zusammenhang mit der Sparmassnahme, die wir jetzt diskutieren. Fakt ist, dass der Bundesrat Anfang Juli die Verordnung zur Invalidengesetzgebung verabschiedet hat. Diese Verordnung ist bereits im Bundesblatt publiziert. Es ist auch [PAGE 1638] klar, dass diese Verordnung auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten soll. Klar ist auch, dass der Bundesrat mit diesem Entscheid bereits Anfang Juli dieses Jahres die Entscheide des Parlamentes vorweggenommen hat. Sie haben nämlich die Sparmassnahmen in diese Verordnung eingebaut. Sie haben die Entscheide vorweggenommen, bevor wir hier fertig beraten haben und bevor sich allenfalls noch das Volk in letzter Instanz dazu äussern kann, ob es bereit ist, den Preis für die 4 Milliarden Franken Steuergeschenke zu bezahlen, welche die bürgerliche Mehrheit in diesem Land für Gutverdienende und Hauseigentümer beschlossen hat.
Ich möchte Sie also fragen, Herr Bundesrat Villiger, ob Sie dieses Vorgehen nicht auch als staats- und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig empfinden. Mein Eventualantrag bei Ziffer 12 bezieht sich denn auch konkret auf diesen bereits getroffenen Entscheid des Bundesrates zur Verordnung zum IVG. Meine Minderheit schlägt Ihnen in einem Eventualantrag vor - das gilt für den Fall, dass die Minderheit Robbiani abgelehnt wird -, dass die Verordnung zumindest dahin gehend geändert wird, dass als Basisjahr für die künftigen Zahlungen im Bereich kollektive Leistungen IV nicht das Jahr 2000, sondern das Jahr 2002 genommen wird.
Weshalb? Sie haben auch mitbekommen, dass im Bereich der kollektiven Leistungen und der Institutionen im Behindertenbereich eine Systemumstellung stattgefunden hat. Es wird im Bereich der kollektiven Leistungen immer wieder von Kostensteigerungen gesprochen. Wir müssen hier aber auch genauer hinschauen und sagen können, weshalb Kostensteigerungen stattgefunden haben. Ein konkretes Beispiel: Im Jahr 2001 haben diese Institutionen die Beiträge für die Jahre 2000 und 2001 gleichzeitig erhalten. Sie haben praktisch das doppelte Volumen an Beiträgen erhalten, weil die Beiträge für das Jahr 2000 nachschüssig erst im Jahr 2001 ausbezahlt wurden.
Ein zweites Beispiel: Wir haben im Bereich der Behinderteninstitutionen ein Qualitätsmanagement eingeführt. Ein Qualitätsmanagement ist etwas Gutes. Aber wenn Auflagen gemacht werden, wenn die Institutionen Auflagen im Bereich des Qualitätsmanagements zu erfüllen haben, dann beinhaltet das auch - wenn wir nur die Verlagerung von Doppel- auf Einzelzimmer in Wohnheimen als Beispiel nehmen - einen Kostenschub. Wenn wir diesen Kürzungen im Bereich der kollektiven Leistungen zustimmen, begeben wir uns damit ins Niemandsland. Wer soll die Kosten nachher berappen? Sollen es die Kantone sein? Sollen es die Gemeinden sein? Sollen es die Heime sein, oder sollen es schlussendlich die Menschen mit Behinderungen sein - d. h. diejenigen, die es sich überhaupt leisten können? Klar ist aber: Wenn Sie diesem rigorosen Sparprogramm in diesem Bereich zustimmen, dann wird das nicht nur zu einem Qualitätsabbau und zu Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderungen führen, sondern dann wird es auch zu Lohnreduktionen und zu einem Abbau von Stellen in diesen Institutionen führen. Und was weitaus gravierender ist: Mit diesen Sparmassnahmen gefährden Sie das Ziel der Invalidengesetzgebung, die immer noch davon ausgeht, dass wir "Eingliederung vor Rente" fördern müssten.
Ich möchte Ihnen zum Schluss ein Beispiel für eine Institution im Kanton Zürich nennen, die jetzt - drei Monate vor Inkrafttreten dieser Verordnung zum IVG - gezwungen ist zu handeln und die in einer Panikreaktion Sparmassnahmen beschlossen hat. Es ist die "Palme" in Pfäffikon/ZH. Dort gibt es 95 Wohn- und 140 Arbeitsplätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Dort gibt es 120 Angestellte, die sich 91 Vollzeitstellen teilen. Wenn diese Sparmassnahmen verabschiedet werden, heisst das konkret, dass allein diese Institution 875 000 Franken einsparen muss. Konkret heisst das, dass sie dem Fachpersonal den Lohn um eine Stufe kürzt und die Pensionspreise für das Wohnheim um 7 Prozent erhöhen muss. Das sind nur zwei der Sparmassnahmen, zu denen die "Palme" in Pfäffikon/ZH gezwungen wäre.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit Robbiani und sonst auf alle Fälle meinem Eventualantrag bei den Übergangsbestimmungen zuzustimmen.