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Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-17

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-17

Wortprotokoll

Die Standesinitiative verlangt, alle Verordnungen über die Berufsbildung dahin gehend anzupassen, dass für das Erlangen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses eine Zweitsprache obligatorisch erlernt werden muss. Zur Begründung wird ausgeführt, dass das Erlernen einer Zweitsprache ein zentraler Bestandteil der Schweizer Berufsbildung sei.

Ihre Kommission beantragt einstimmig, der Initiative aus folgenden Gründen keine Folge zu geben: Mit Annahme der Initiative würde das Erlernen einer Zweitsprache - es muss gemäss Initiative keine Landessprache sein, es könnte auch Englisch sein - in der beruflichen Grundbildung zur Pflicht. Heute ist es so, dass es in der Kompetenz des Bundes im Zusammenwirken mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) liegt, in der Berufsbildungsverordnung je nach Beruf eine Zweitsprache obligatorisch festzulegen oder nicht. Gemäss Berufsbildungsverordnungen der beruflichen Grundbildung beträgt der Anteil der Bildungsgänge mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht heute rund 22 Prozent. Dieser Anteil ist kontinuierlich gestiegen. Wenn man die Abschlüsse mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis betrachtet, zeigt sich, dass heute rund die Hälfte aller EFZ-Lernenden in ihrer Ausbildung eine zweite Landessprache erlernt.

Die Frage ist also, ob wir hier in bisherige Kompetenzen eingreifen wollen. Das lehnt Ihre Kommission ab. Ihre Kommission hat bei der Vorprüfung des Berichtes des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.3694 zum gleichen Thema von dem Bericht Kenntnis genommen, und wir stimmen den Empfehlungen des Bundesrates in jenem Bericht zu. Wir befürworten insbesondere die Empfehlung an die Organisationen der Arbeitswelt und an die Kantone, bei Schaffung oder Reformierung von beruflichen Grundbildungen jeweils zu prüfen, ob das Erlernen einer zweiten Sprache angezeigt ist, obligatorisch oder nicht. Für uns ist es nämlich wichtig, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen zu erhalten. Die Durchlässigkeit ist bekanntlich der Erfolgsschlüssel unseres Bildungssystems. Sie soll Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern mit Berufsmaturität ermöglichen, mit den entsprechenden Kompetenzen ein Hochschulstudium aufzunehmen, oder solchen ohne Berufsmaturität ermöglichen, eine Ausbildung auf Tertiärstufe B zu absolvieren.

Die Mehrsprachigkeit ist uns also wichtig, sie soll aber dem Bedarf angepasst sein. Die Initiative möchte nun eine Art One-size-fits-all-Ansatz. Alle sollen obligatorisch eine Zweitsprache erlernen, und das schiesst über das Ziel hinaus. Vielmehr stehen beim Sprachenerwerb und auch bei anderen Kompetenzen die spezifischen Bedürfnisse jedes Berufs, jeder Branche im Vordergrund. Gerade deshalb definieren ja die OdA zusammen mit dem Bund die entsprechenden Profile. Das sollte nicht übersteuert werden. Mit der Nähe unseres Berufsbildungssystems zu den Bedürfnissen der Wirtschaft können wir den Herausforderungen der dualen Berufsbildung eben genau gerecht werden - das steht auch im Titel der Initiative. Das sollte nicht mit allgemeinen, zusätzlichen Obligatorien politisch übersteuert werden.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.