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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2026-03-17

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-17

Wortprotokoll

Vorweg will ich betonen, dass diese Motion alles andere macht als das, was sie verspricht. Es geht hier nicht um die Begrenzung des Einkaufs in die berufliche Vorsorge, sondern es geht um die Halbierung der beruflichen Vorsorge. Es ist eine Halbierungs-Initiative gegen die berufliche Vorsorge.

Doch der Reihe nach: Worum geht es? Wenn man eine Zeit lang Teilzeit arbeitete, nicht erwerbstätig war, für die Kinder zuhause geschaut hatte oder auf Reisen war und erst später wieder arbeitete, hat man heute die Möglichkeit, die dadurch in der beruflichen Vorsorge entstandenen Lücken wieder zu decken und sich einzukaufen. Das hilft einem, die eigene Pension aufzubessern. Es ist gerade nach einer Scheidung besonders beliebt, weil man dann üblicherweise einen Teil der Vorsorge verliert und dank Einkäufen wieder verbessern kann.

Wenn die Schweizer Bevölkerung nun also diese Einkaufsmöglichkeiten nutzt, dann ist das nicht nur legitim, sondern es ist vom Staat auch so gewollt. Wir wollen doch, dass die Menschen für sich selbst vorsorgen und weniger von staatlichen Leistungen abhängig sind, wenn sie in die Pension gehen.

Selbstverständlich muss man Missbräuche bekämpfen. Die Einkäufe sind heute bereits limitiert. Sie sind nur in dem Masse möglich, wie man es hätte ansparen können, wenn man ein Leben lang den Lohn verdient hätte, den man heute verdient. Wenn also jemand 200[NB]000 Franken verdient, kann er sich nur mit einem Betrag in der Höhe einkaufen, wie er in der Vorsorge hätte, wenn er das ganze Leben lang 200[NB]000 Franken verdient und dabei 15 Prozent Altersgutschriften bekommen hätte. Die Einkäufe sind also schon heute beschränkt.

Die zweite Beschränkung rührt daher, dass man bis maximal 900[NB]000 Franken des Salärs absichern kann. Wieso hat man das so geregelt? Bei der AHV, Sie wissen es, sind die Abzüge unbeschränkt. Das heisst, egal, wie viel man verdient, man bezahlt in die AHV ein. Die Einzahlenden mit einem sehr hohen Einkommen leisten somit einen wesentlichen Beitrag für die AHV, ohne Aussicht, das Geld irgendwann erhalten zu können. Der Deal war immer der: Wir sagten, wir haben in der Schweiz drei Säulen, die erste, die zweite und die dritte Säule. In der ersten Säule gilt unbeschränkte Solidarität. Deshalb dürfen die, die mehr verdienen, in der zweiten Säule für sich etwas ansparen. Diesen Kompromiss kündigen Sie auf, wenn Sie den maximal versicherbaren BVG-Lohn nun halbieren wollen.

Die Motionärin hat vorhin gesagt, sie wolle Einkäufe in Millionenhöhe verhindern. Das tun Sie aber nicht. Wenn eine Person bis 50 wenig verdient hat und dann plötzlich 400[NB]000 Franken verdient, dann sind Einkäufe in Millionenhöhe wahrscheinlich plötzlich möglich, auch mit Ihrer Motion, weil Sie das BVG-Maximum bei 450[NB]000 Franken ansetzen. Wenn man im Alter von 60 Jahren in diese Einkommensstufe kommt und zuvor ein Leben lang 50[NB]000 Franken verdient hat, dann kann man sich in Millionenhöhe einkaufen. Das begrenzen Sie nicht mit Ihrer Motion.

Sie begrenzen lediglich das maximal versicherbare Einkommen und führen damit auch einen Kollateralschaden ein. Erstens hat man weniger Risikoleistungen, wenn man weniger Einkommen versichern kann. Das heisst, im Falle von Invalidität oder von Tod sind die Risikoleistungen massiv tiefer, als es heute der Fall ist. Zweitens werden die Verwaltungskosten heute durch alle getragen. Die Menschen, die mehr verdienen, bezahlen mehr an die Verwaltungskosten als die, die weniger verdienen. Wenn Sie das BVG-Maximum halbieren, führt das dazu, dass die berufliche Vorsorge für den Mittelstand teurer wird, denn der Verwaltungskuchen bleibt gleich gross, aber die tieferen Einkommen müssen dann mehr davon bezahlen.

Bitte lehnen Sie also diese Motion ab, die den maximal versicherbaren BVG-Lohn halbiert, und stimmen Sie nicht in diese Klassenkampfrhetorik mit ein, die wir vorhin gehört haben: "Ja, denen geht es ja schon gut genug." Sonst kündigen Sie den Kompromiss auf, dass man bei der AHV unbegrenzt einzahlt und dafür beim BVG die Möglichkeit hat, auch für sich selbst vorzusorgen. Auch prozessual ist es falsch. Die SGK-S hat ein Postulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, inwiefern die Einkäufe limitiert werden können. Man kann durchaus sagen, dass es eine Limitierung der Einkäufe braucht. Der Bundesrat hat diesen Auftrag vom Ständerat erhalten und wird nun Lösungen präsentieren. Aber bitte halbieren Sie die beruflichen Vorsorge nicht. Das führt zu einem Kollateralschaden, der nicht behoben werden kann.

Besten Dank, wenn Sie die Motion ablehnen.