Cassis Ignazio · Bundesrat · 2026-03-17
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2026-03-17
Wortprotokoll
Am Donnerstag letzter Woche hat sich der Ständerat erneut mit der Neutralitäts-Initiative befasst und an seinem Beschluss festgehalten; er sprach sich mit 22 zu 21 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für einen Gegenentwurf aus. Wie Sie von den Berichterstattenden gehört haben, blieb Ihre Aussenpolitische Kommission gestern beim Antrag, den Gegenentwurf abzulehnen.
Sie kennen die Argumente des Bundesrates, weshalb er gegen einen direkten Gegenentwurf ist; ich werde sie nicht wiederholen. Ich möchte Ihnen jedoch zwei Punkte erläutern, bei denen ich in den Debatten den Eindruck hatte, dass noch Klärungsbedarf besteht: Zum einen ist der Bundesrat von der heute geltenden Neutralität überzeugt und wendet sie konsequent an, wie Sie in den letzten Tagen sehen konnten. Zum andern hat der Bundesrat nicht vor, die Neutralität schleichend aufzuweichen, wie teilweise vermutet wird. Er verfolgt seit 1993, also seit über dreissig Jahren, dieselbe Konzeption der Neutralität. Er hat diese Konzeption vor wenigen Jahren, im Jahr 2022 im Rahmen des russischen Krieges gegen die Ukraine, explizit bestätigt. Der Bundesrat wird weiterhin mit dieser bewährten Konzeption arbeiten, das kann ich Ihnen hier sagen.
Ich habe es gestern bereits in Ihrer Aussenpolitischen Kommission gesagt, und es ist mir ein Anliegen, dass es auch die übrigen Ratsmitglieder hören: In den Debatten in den Räten und Kommissionen wurde teilweise argumentiert, dass sich nichts ändere, wenn die bereits bestehende Praxis in der Verfassung festgehalten werde. Es gehe nur darum, in die Verfassung zu schreiben, was ohnehin schon gilt. Das haben wir jetzt mehrmals gehört. Daher spreche auch nichts dagegen, die Neutralität in der Form des Gegenentwurfes in der Bundesverfassung festzuhalten. Dazu möchte ich Ihnen aber zwei Dinge sagen:
1.[NB]Wenn ein gesetzgeberischer oder verfassunggebender Akt nichts ändert, ist er nicht nötig. Ein unnötiger verfassunggebender Akt sollte nicht erfolgen. Verfassungsänderungen sind keine "l'art pour l'art". Oder wie Montesquieu gesagt hat: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."
2.[NB]Die Schweizer Neutralität ist weltweit bekannt und anerkannt. Das kann ich Ihnen aus meinen vielen Gesprächen mit meinen Amtskollegen bestätigen. Die Neutralität zählt neben unserer hochqualitativen Industrie und unseren Produkten, unserer direkten Demokratie und unserer humanitären Tradition zu den wichtigsten Merkmalen der Schweiz im Ausland. Formuliert die Schweiz nun plötzlich die Neutralität in der Verfassung anders, würde das viele Fragen aufwerfen und klar als Veränderung wahrgenommen werden. Das liegt nicht im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse unseres Landes.
Deshalb bleibt der Bundesrat bei seiner Meinung, dass weder die Neutralitäts-Initiative noch ein Gegenentwurf im Interesse der Schweiz liegt, und lehnt deswegen beides ab.